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Mund- und Nasenschutz an Brandenburger Schulen Pflicht

Regelbetrieb mit Maskenpflicht

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): „Brandenburg, es kann so einfach sein!“ Als dieser Slogan im März 2018 entstand, war Corona für die meisten von uns ein völlig unbekanntes Wort.

Umso mehr lehrt uns Corona nun, dass auch in Brandenburg nicht alles so einfach ist, wie es manchmal scheint.

Besonders im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport tut man sich mit einfach manchmal schwer. So las man am 30. Juli 2020 noch in den Medien, dass eine Maskenpflicht für Brandenburger Schulen nicht geplant sei und man auf umfangreiche Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln setze. Natürlich alles unter Vorbehalt und immer mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen. Am gestrigen Mittwoch drehte sich der Wind im Ministerium offenbar und das trotz aktueller geringer Neuinfektionen in unserem Bundesland, im Landkreis Barnim oder Bernau.

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Brandenburg führt nun nach Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern, vorsorglich die generelle Maskenpflicht an Schulen ein. In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport heißt es hierzu:

Am Mittwoch, den 05. August 2020 haben sich Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens zur Maskenpflicht in den Schulen verständigt. Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass Unterricht in Brandenburg möglichst im Regelbetrieb stattfinden kann. Außerdem tragen wir damit den Sorgen und Wünschen der Eltern und Schülerinnen und Schüler Rechnung, die sich in vielen Briefen an uns gewendet haben.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Weltweit und in allen Bundesländern nimmt das Infektionsgeschehen in unterschiedlichem Ausmaß wieder spürbar zu. Zum Ende der Reisezeit besteht auch in Brandenburg die Gefahr, dass das Infektionsgeschehen angefacht wird. Angesichts dieser aktuellen Lage wollen wir den Schulstart im Regelbetrieb mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen flankieren.“

Die Maskenpflicht sieht vor, dass alle Personen unabhängig ob LehrerInnen, SchülerInnen, oder Eltern, welche sich im Schulgebäude bewegen eine Maske tragen.

Hierzu gehören die Bereiche der Flure, Gänge, Treppenhäuser, Aulen oder in der Mensa. Während des Unterrichtes und der Nutzung des Schulhofes muss wiederum keine Maske getragen werden. Für die anschließende Betreuung der Kinder im Hort soll es eine ähnliche Regelung geben, wobei die pädagogischen Räume und die Außenanlagen davon ausgenommen werden sollen. Weitere Infos hierzu sollen in den kommenden Tagen folgen. 

Am kommenden Dienstag soll die geänderte Umgangsverordnung vom Kabinett beschlossen werden. Unabhängig davon wünschen wir allen Brandenburger Schülerinnen und Schülern einen gelungenen Start ins neue Schuljahr.

Ob und inwieweit sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird, ist derzeit unklar. Gesundheitsminister Spahn verkündete am heutigen Vormittag deutschlandweit über 1.000 Neuinfektionen in den letzten 24 Stunden. Zudem soll ab kommenden Samstag ein Corona-Test für alle Reisende aus Risikogebieten zur Pflicht werden.

Foto: Bernau LIVE

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