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Gelber Impfpass als Impfnachweis nicht ausreichend

Digitales Zertifikat erforderlich

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Bernau / Brandenburg: Im Rahmen der Corona-Eindämmungsverordnung vom 24. November wurde unter anderen auch festgelegt, dass der Impfausweis als Impfnachweis nicht mehr ausrecht.

Demnach darf der gelbe Impfausweis nicht genutzt werden, um zum Beispiel in Gaststätten oder im Einzelhandel seinen Impfstatus nachzuweisen. Um gefälschten Impfnachweisen vorzubeugen, ist zum Nachweis ausschließlich ein digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form erforderlich. Das digitale Zertifikat erhält man in den Impfzentren oder in Apotheken unter Vorlage des Impfausweises.

Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz aktuell informiert, lässt sich das digitale Zertifikat, bzw. der darauf befindliche QR Code besser überprüfen. Gleichzeitig gibt das MSGIV noch einige Tipps und Hinweise mit auf den Weg.

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Wie erhalte ich das digitale COVID-Zertifikat?

Alle Menschen, die in der EU wohnen, können sich das digitale COVID-Zertifikat der EU nach ihrer Impfung gegen das Coronavirus ausstellen lassen. Das ist kostenlos.

Die Impfzertifikate werden direkt bei der Impfung ausgestellt, zum Beispiel in Arztpraxen, Impfzentren oder Impfstellen. Geimpfte bekommen es als Papierausdruck mit. Das auf Papier ausgedruckte Zertifikat in deutscher und englischer Sprache enthält neben dem QR-Code unter anderem den Namen und das Geburtsdatum der geimpften Person, das Datum der Impfung sowie Angaben zum verwendeten Impfstoff.

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Geimpfte, die noch kein digitales Zertifikat haben, können sich das auch nachträglich in einer Apotheke ausstellen lassen. Dafür müssen sie ihre Impfung mit einer Impfbescheinigung nachweisen.

Wie bekomme ich das COVID-Zertifikat auf mein Smartphone?

Für den digitalen Impfnachweis muss man nicht immer den Papierausdruck mit sich führen. Wer ein Smartphone hat, kann seinen QR-Code mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone. Das Zertifikat wird zusammen mit dem QR-Code auf das Smartphone geladen und auf der Startseite der App angezeigt.

Ich habe aber kein Smartphone. Was soll ich tun?

Wer kein Smartphone hat, nutzt den Papierausdruck mit dem QR-Code. Ein Smartphone ist also nicht zwingend erforderlich. Das Einlesen und die Nutzung des QR-Codes über eine App ist lediglich eine mögliche Alternative und soll das Mitführen und die vielerorts erforderliche Vorlage des Impfnachweises erleichtern.

Es wird empfohlen, sich eine Kopie von dem Papierausdruck mit dem QR-Code anzufertigen. Die Kopie sollte sicher Zuhause aufbewahrt werden.

Wie muss ein digitaler Impfnachweis kontrolliert werden?

Der QR-Code vereinfacht alltägliche Prüfvorgänge überall dort, wo man einen Impfnachweis vorlegen muss, zum Beispiel in Geschäften, in Gaststätten, beim Friseur oder am Flughafen.

Wichtig: Beim Zutritt muss der Nachweis von den Verantwortlichen vor Ort kontrolliert und digital verifiziert werden. Bei der Überprüfung müssen sie sich auch ein amtliches Ausweisdokument vom Gast oder Kunden zeigen lassen (Rechtsgrundlage: Paragraph 6 Absatz 1 Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).

Das bedeutet: Es reicht nicht aus, dass Veranstalter oder Gewerbetreibende sich den QR-Code nur anschauen, „einen Blick darauf werfen“. Sie sind verpflichtet, mit einer Prüf-App (CovPassCheck-App) den QR-Code zu scannen. Die Prüf-App zeigt ihnen sofort die Informationen zu dem Impfstatus an. Weitere Informationen zur Prüf-App gibt es auf den Seiten des Robert Koch-Instituts: https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/

Verwendete Quellen: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

 

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