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Bund und Länder beschließen: Ausweitung von 2G – Impfpflicht ab Februar möglich

Mit Informationen der Bundesregierung

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Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Berlin / Deutschland: In einer Pressekonferenz informierten Kanzlerin Angela Merkel und Bundesminister Olaf Scholz am Donnerstagnachmittag über das weitere Vorgehen in der Coronapandemie.

Hierzu hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zuvor über mehrere Tage beraten. 

Auch wenn einige der beschlossenen Corona-Maßnahmen bereits in der Brandenburger Verordnung enthalten sind, so wurden diese nunmehr bundesweit einheitlich ausgeweitet. Insbesondere betrifft dies die bundesweite Ausweitung der 2G Regel im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler oder die Schließung von Clubs und Diskotheken ab einer 7-Tages-Inzidenz von 350. Auch wird es in diesem Jahr zu einem Verbot für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk kommen.

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Zeitnah soll der Bund zudem über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Hierfür soll bis zum Ende des Jahres vom Ethikrat eine Empfehlung ausgearbeitet werden.

(Noch) Bundeskanzlerin Merkel und Bundesminister Scholz betonten noch einmal, dass die Lage sehr ernst sei und es nunmehr um einen Akt der Solidarität geht. Es müsse alles dafür getan werden, das Gesundheitssystem zu entlasten, die Impfangebote auszuweiten und die 4. Welle dauerhaft zu brechen.

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

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  • Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen.
  • Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
  • In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.
  • Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
  • Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.
  • In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und 4 Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
  • In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen
  • Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
  • Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
  • Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.
  • Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begrüßen das durch die Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bittet die Bundesregierung, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten.

Verwendete Quellen: Bundesregierung

Im Übrigen wird Bundeskanzlerin Angela Merkel am heutigen Abend auf dem Ehrenhof des Verteidigungsministeriums mit einem großem Zapfenstreich aus ihrem 16-jährigen Amt als Bundeskanzlerin verabschiedet. Die Ehren-Zeremonie wird ab 19.20 Uhr vom ZDF LIVE übertragen.

 

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