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Der WAV „Panke/Finow“ steht zu den Beschlüssen der Verbandsversammlung und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
Seit August 2015 zahlt der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“, gemäß der neuen Satzung, kontinuierlich die Beiträge im Trinkwasserbereich an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zurück. Die bereitgestellten Mittel werden in den kommenden Monaten weiterhin zügig ausgezahlt.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im November 2015 zu den sogenannten Altanschließerbeiträgen steht der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ vor einer großen Herausforderung. Parallel zur Rückerstattung der Trinkwasserbeiträge erfolgt bereits die Aufarbeitung und Prüfung der gezahlten Beiträge der Altanschließer. Zu diesem Prozess gehört neben der Überarbeitung des Wirtschaftsplanes 2016 im Bereich der Abwassergebühren auch die Aufnahme von Krediten.
Der genaue Betrag wird zurzeit noch ermittelt und im Anschluss dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt. Erst nach erfolgter Genehmigung kann der WAV „Panke/Finow“ den Kredit aufnehmen und mit der Auszahlung beginnen.
Der Verbandsvorsteher Daniel Nicodem betont: „Alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Altanschließerregelung betroffen sind, erhalten ihre Beiträge zurück. Unser Ziel ist es, dass die Bürger schnellstmöglich zu ihrem Geld kommen. Allerdings bitten wir auch um Geduld und Verständnis, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Rückzahlung erhalten können.“ Über das weitere Vorgehen werden wir regelmäßig berichten.
Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden innerhalb der Sprechzeiten beantwortet. Gesprächs- und Besuchertermine sind nach vorheriger Vereinbarung wie bisher auch außerhalb der Sprechzeiten möglich, so in einer Mitteilung des WAV Panke/Finow.
Foto: Carl – https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de
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