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           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Dienstag: Mix aus Sonne und Wolken, kaum Niederschlag bei bis zu 8 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Einen schönen Sonntag mit wichtigen Hinweisen ab Montag

Infos zur Corona-Verordnung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Wir hoffen, Ihr genießt den heutigen Sonntag, habt es Euch gemütlich gemacht und trotzt dem recht trüben Herbstwetter.

Da die neue Woche leider mit zahlreichen Einschränkungen einhergeht, wollen wir Euch noch einmal das Wichtigste kurz zusammenfassen. Auch wenn das Thema rund um Corona vermutlich ziemlich nervt, so wird es uns in den kommenden Wochen spürbar begleiten.

Auch erreichten uns zahlreiche Mails und Nachrichten mit vielen, vielen Fragen rund um die ab morgen geltende Corona Eindämmungsverordnung, die wirklich sehr umfangreich ist. Die gesamte Verordnung umfasst etwa 13-Din A4 Seiten.

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In erster Linien betreffen die neuen Verordnungen erhebliche Kontaktbeschränkungen, die erweiterte Maskenpflicht, die Schließung von Restaurants und kulturellen Einrichtungen, das Einschränken der Reisefreiheit oder das Verbot von Veranstaltungen. Mit den aktuellen Maßnahmen soll die rasante Ausbreitung bestmöglich eingedämmt- und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.

Wir denken, leicht hat es sich wohl niemand mit den drastischen Maßnahmen gemacht. Auch nützt es jetzt nichts, sich hierüber aufzuregen. Schauen wir alle, dass wir gesund durch die kommenden 4 Wochen kommen und uns bestmöglich an die neue Verordnung halten. Für alle die Schließen müssen bleibt zu wünschen, dass die Politik ihr Versprechen einlöst, finanziell zu helfen. Mit etwas Glück steht uns dann vielleicht ein etwas entspannterer Dezember mit all dem Schönen der Weihnachtszeit bevor.

Neben der allgemeinen Verordnung die Ihr im Gesamt-Wortlaut hier findet, wollen wir Euch die wichtigsten Punkte kurz aufführen:

  • Grundsätzlich haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im öffentlichen Raum überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen nicht möglich ist.
  • Die Maskenpflicht gilt z.B. auch auf öffentlichen Plätzen, auf dem Bernauer Wochenmarkt
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, jedoch in jedem Fall nur mit maximal zehn Personen.
  • Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt.
  • Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen
  • Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés – ausser Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf
  • Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.
  • Geschlossen bleiben: Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
  • Angebote der Jugendarbeit für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt.
  • In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- und sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden.
  • In den Innenbereichen von Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft besteht für folgende Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: für alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an Oberstufenzentren, außer im Sportunterricht.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind außerdem

  • Diskotheken, Clubs, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen,
  • Prostitutionsstätten und -fahrzeuge, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote; Prostitutionsveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden,
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste,
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser,
  • Kinos (außer Autokinos, Autotheater und Autokonzerte),
  • Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien,
  • Tierparks-, Zoologische und Botanische Gärten,
  • Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder,
  • Saunen, Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren, Solarien,
  • Freizeitparks.

Private Feiern

Alle privaten Feiern, die in einem privaten Umfeld im Familien- und Freundeskreis stattfinden, wie zum Beispiel Partys, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Taufen und Beerdigungskaffee im Anschluss einer Beerdigung, Einweihungsfeiern und Richtfeste, sind im November auf höchstens 10 zeitgleich anwesende Personen, die aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten kommen, erlaubt. Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich aufgefordert, auf Besuche am besten ganz zu verzichten.

Bußgeldtatbestände

Wer gegen Maßnahmen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorsätzlich verstößt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Zum Beispiel liegt der Regelsatz bei Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum für jede Person zwischen 50 und 250 Euro. Wer in Listen für die Kontaktnachverfolgung Angaben unvollständig oder wahrheitswidrig einträgt, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro. Wer an einer Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter teilnimmt, muss laut Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 250 und 1.000 Euro zahlen.

Stadt Bernau

In unserer Stadt Bernau sind bis Ende November sämtliche öffentliche Veranstaltungen abgesagt.

Parallel zur Absage von Veranstaltungen bleiben ab Montag vorerst bis Ende November folgende Einrichtungen geschlossen: Der Treff 23, die FRAKIMA, die Galerie Bernau, der Innenstadtraum mit der  Skulpturensammlung, die beiden Standorte des Heimatmuseums, das Bauhaus Denkmal Bernau samt derzeitiger Ausstellung sowie die Tourist-Information in der Bürgermeisterstraße. Darüber hinaus werden alle öffentlichen Sportstätten vorerst vom 2. bis 30. November geschlossen – der Trainingsbetrieb für den Freizeitsport muss daher entfallen. Alleinige Ausnahme bildet der Profisport in Bernau.

Zur Vermeidung von Wartezeiten und Personenansammlungen appelliert die Stadt an die Bürgerinnen und Bürger, Termine bei den Ämtern der Stadtverwaltung im Vorfeld telefonisch zu vereinbaren. Für Auskünfte oder allgemeine Beratungen können die Bürgerinnen und Bürger den telefonischen Service oder die Online-Dienste der Verwaltung (www.bernau.de) nutzen.

Die Stadtverwaltung ist wie folgt zu erreichen:

Bürgertelefon: 365-0 oder 365-131
E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de
Die Kontaktdaten der Ämter im Neuen Rathaus sind auch einsehbar unter www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Ämter und Sprechzeiten > Standort Rathaus (Bürgermeisterstraße 25).

Gastronomie in Bernau – Lieferdienste / Abholservice

Mal wieder betrifft es die Gastronomen besonders hart. Ab kommenden Montag müssen ihre Geschäfte bis Ende November geschlossen bleiben. Grund hierfür ist die neue Corona-Verordnung dies es den Gastronomen lediglich ermöglicht, Speisen ausser Haus zu verkaufen, bzw. Bestellungen zu liefern.

Am vergangenen Freitag haben wir versucht, mit zahlreichen Gastronomen in Kontakt zu treten um zu erfahren, wer wie liefert oder die Möglichkeit zur Abholung anbietet. Leider waren hier viele noch nicht in der Lage eine genaue Auskunft zu geben. (Beitrag vom Freitag)

Bisher stehen fest:

  • Taverne Kreta – Liefer- sowie Abholservice zu folgenden Zeiten. Dienstag bis Sonntag von 11:00 – 14:00 & 17:00 – 22:00 Uhr. Montag ist Ruhetag.
  • Athos – Forum Bernau Montag bis Samstag von 11.30 bis 14 Uhr – Abholservive – Abends 17.15 Uhr bis 21 Uhr Lieferung und Abholservice
  • Ristorante Casa Vicina Bernau – Testweise in der kommenden Woche – Abholung – 12-13.30 und 17 bis 20 Uhr
  • Gourmet Kombinat (Stadthalle / Ofenhaus) – Lieferung – Regionale Küche ab voraussichtlich 4.11.
  • Oma´s Restaurant – Lieferservice – täglich
  • Wallcasino – Lieferung oder Abholung von 11. bis 15. November – Spezielles Gänsemenü

Weitere Gastronomie in Bernau

Steintor Burger (Café am Steintor), Taverne Kreta Bernau, Gourmet Kombinat (Ofenhaus Bernau), The Best Burger Bernau, La Pampa Panketal, Myanchi Bernau, Rissani Bernau, Athos – Forum Bernau, Ristorante Casa Vicina Bernau, India 1 Bernau, Metzgerei Schneck Bernau, Café Mühle, Neumann Imbiss Bernau, Leiterwagen Bernau, Hofgeflüster Bernau, Zicken-Schulze Bernau, Gasthaus Lindow, Elysium Bernau, “Oma´s” – Köstlichkeiten aus Asien, Wallcasino Bernau. 

So wie wir alle Infos zusammen haben, werden wir in der kommenden Woche noch eine Seite mit allen Liefer- und Abholangeboten zusammenstellen und dauerhaft auf unserer Homepage legen. Falls ein Gastronom mitliest, kann er sich gern bei uns melden, so dass wir ihn mit auf die Seite nehmen können. (natürlich kostenfrei)

Hier geht es zu unserem Beitrag, bzw. zur Verordnung die dem Wortlaut entspricht.

Info-Seiten des Landes Brandenburg

Wirtschaftshilfen

Um eine wirtschaftlichen Ruin für Unternehmen zu vermeiden, soll es unkomplizierte Hilfen vom Staat geben. So etwa einen Betrag für den entgangenen Umsatzverlust. Bei Kleinbetrieben von bis zu 75 Prozent vom Umsatz des Vorjahresmonats. Gesprochen wurde von einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe. Auf dieser Seite findet Ihr alle nötigen Informationen.

Corona-Zahlen im Überblick

Kürzliche Beiträge

 

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Verwendete Quellen
Landkreis BarnimStaatskanzlei BrandenburgLand BrandenburgStadt Bernau bei Berlin
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