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Kreisverwaltung Barnim lockert noch bestehende Corona-Maßnahmen

Info des Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Wie der Landkreis Barnim informiert, lockert die Kreisverwaltung ihre hausinternen Corona-Maßnahmen.

So entfällt unter anderem die bisherige Maskenpflicht in Gebäuden und ab sofort gelten wieder reguläre Sprechzeiten für den Besuchsverkehr in den Behörden. 

Der Landkreis Barnim lockert seine hausinternen Corona-Maßnahmen. Ein Großteil der bislang zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der Kreisverwaltung aufrechterhaltenen Regelungen innerhalb der Liegenschaften der Kreisverwaltung werden durch Empfehlungen zur Einhaltung der allgemeinen Hygienehinweise ersetzt.

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Das ändert sich für Besucherinnen und Besucher:

In den Räumlichkeiten des Paul Wunderlich Hauses in Eberswalde sowie in allen Außenstellen der Kreisverwaltung gelten damit ab sofort wieder reguläre Öffnungszeiten für den Besucherverkehr. Die Sprechzeiten der einzelnen Fachämter sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar. Es wird auch weiterhin dringend empfohlen, die in der Pandemie bewährten Möglichkeiten der Terminvereinbarung zu nutzen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Die Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim ist bereits seit dem 26. April wieder für den spontanen Besucherverkehr ohne vorherige Anmeldung geöffnet. Die Möglichkeit der Terminvereinbarung wird auch in der Straßenverkehrsbehörde weiterhin angeboten und zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen. Informationen zu den Öffnungszeiten und Termine gibt es unter www.barnim.de/kfz-fe.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist innerhalb der Verwaltungsgebäude des Landkreises Barnim ab sofort nicht mehr verpflichtend, wird jedoch weiterhin empfohlen. Verpflichtend ist das Tragen einer Schutzmaske weiterhin in den Personenaufzügen der Kreisverwaltung. Besucherinnen und Besucher werden insbesondere bei Zusammenkünften und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (Personenaufkommen, räumliche Gegebenheiten etc.) um eine eigenverantwortliche Einhaltung der allgemeinen Hygienehinweise gebeten. Dazu zählt ferner auch das Einhalten von Mindestabständen (min. 1,5 m).

Besucherinnen und Besucher mit typischen Erkältungssymptomen, insbesondere Husten und Fieber, müssen nach wie vor einen aktuellen Nachweis über eine negative Testung auf das Coronavirus erbringen.

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