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Brandenburg bekommt erstmals ein Kinder- und Jugendgesetz

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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Bernau / Brandenburg: Der Landtag Brandenburg hat am gestrigen Mittwoch, den 19. Juni 2024, erstmals ein Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechte von Brandenburgs Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen künftig deutlich ausgeweitet und im Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz gebündelt werden, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Es regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt. Minister Steffen Freiberg und Landes-, Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey begrüßen den Beschluss.

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Jugendminister Steffen Freiberg: „Brandenburg war noch nie so kinder- und jugendfreundlich wie heute. Dies wird mit dem heutigen Beschluss des Landtags weiter untermauert. Kein zweites Bundesland hat so ein weitgehendes Kinder- und Jugendgesetz. Es geht deutlich über eine reine Umsetzung von Bundesrecht im SGB VIII hinaus. Brandenburg stärkt die Kinder- und Jugendrechte im Land, weitet den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus und sieht eine klare Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen vor. Kinder und Jugendliche sind die Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt. Es ist wichtig, sie in politische Entscheidungen, die ihre Interessen betreffen, miteinzubeziehen. Deshalb haben wir dieses Gesetz mit Kindern und Jugendlichen in einem besonderen, beispielhaften Beteiligungsprozess erarbeitet. Ich danke ihnen für ihr Engagement und wünsche mir, dass sie ihre neuen Rechte und Möglichkeiten gut ausschöpfen werden.“

Zum Beschluss des Kinder- und Jugendgesetzes sagt Katrin Krumrey, Landes- Kinder und Jugendbeauftragte: „Ich freue mich sehr, dass der Brandenburger Landtag heute das Gesetz zur Förderung und zum Schutz von jungen Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz) verabschiedet hat. Damit geht ein intensiver Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung des Entwurfs zu Ende. Mich freut besonders, dass erstmals Kinder- und Jugendliche in diesem Verfahren aktiv beteiligt wurden. Zwei Workshops, eine Online-Befragung und die Anhörung des Dachverbandes der Kinder- und Jugendgremien sowie des Kinder- und Jugendhilfelandesrates im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport machen deutlich, dass Brandenburg es mit der Kinder- und Jugendbeteiligung ernst meint. Entsprechend sind die Beteiligungsrechte im 1. Kapitel des Gesetzes klar formuliert. Kinderrechte, Beteiligung und Kinderschutz gehören für mich untrennbar zusammen. Dieser Dreiklang findet sich im neuen Brandenburger Kinder- und Jugendgesetz sehr gut abgebildet. Ich danke herzlich allen, die die Erarbeitung des Gesetzentwurfes begleitet haben und es zu dem haben werden lassen, was es ist: ein mutiges und fortschrittliches Gesetz für Kinder, Jugendliche, deren Familien und die Jugendhilfe!“

Das künftige Kinder- und Jugendgesetz regelt unter anderem:

  • die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten,
  • die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und
  • es sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor.
  • Träger der Jugendhilfe bekommen mehr Rechtssicherheit.
  • Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte, der Landespräventions- und der Familienbeirat werden gesetzlich verankert.
  • Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in Landesrecht umgesetzt.

Umfangreiche Informationen findet Ihr hier: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendgesetz.html

Verwendete Quellen: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

 

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