Bernau / Brandenburg: Sofern der Brandenburger Landtag zustimmt, sollen Windräder in Zukunft mindesten 1.000 Meter Abstand zu Wohngebieten haben.
Hierauf hat sich das Brandenburger Kabinett am gestrigen Dienstag geeinigt und einen entsprechendes Windenergieanlagenabstandsgesetz vorgelegt.
Seitens der Staatskanzlei Brandenburg heisst es hierzu: „Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Brandenburgerinnen und Brandenburger vor einer landschaftsverändernden Zunahme von Windrädern ernst…“
Bauminister Beermann: „Wind und Wohnen – für diese beiden bedeutsamen Themen gilt es, in Brandenburg einen Ausgleich und einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf zu den Abstandsregelungen für Windkraftanlagen nehmen wir die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung auf und schaffen gleichzeitig Planungssicherheit beim Ausbau der Windkraft in unserem Land. Mit einem Schutzabstand von 1.000 Metern zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen mit Wohnnutzungen wollen wir den Rahmen der Bundesgesetzgebung für die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen. Die Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung trägt dazu bei, Akzeptanz für den Windkraftausbau im Land zu stärken. Das ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland.“
Auch bei uns in Bernau war das Thema Mindestabstand von Windanlagen zu Wohngebieten bereits häufig Thema. So zum Beispiel in Lobetal. Neben dem optischen Eindruck sorgt man sich insbesondere um Lärmbelästigungen oder Schattenwurf. Mit dem neuen Gesetz zum Mindestabstand dürften sich die Sorgen etwaiger Anwohner ein klein wenig legen.
Im Land Brandenburg wurden zurzeit etwa 3.900 Windkraftanlagen betrieben. (in Berlin 6) Nach Angaben des Bundesverband WindEnergie e. V. werden durch diese etwa 11.500 Gigawattstunden Strom jährlich produziert. Etwa 8.600 Beschäftigte sind in der Brandenburger Windbranche tätig.
Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg, Bundesverband WindEnergie e. V., Bernau LIVE