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Corona-Schutzimpfungen in Brandenburg – Infos und häufige Fragen

Infos rund um die Corona-Schutzimpfung

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Bernau / Brandenburg: Auch wenn wir Euch an den vergangenen Weihnachtsfeiertagen mit dem Thema Corona verschont haben, so bleibt das Situation rund um Covid-19 leider aktuell.

Ganz vorn stehen zurzeit natürlich die Corona Schutz-Impfungen. Seit gestern wird nunmehr deutschlandweit geimpft. So auch im Land Brandenburg. Anbei einige Infos und häufig gestellte Fragen rund um die Impf-Thematik.

Nach aktuellem Stand wird das Land Brandenburg bis Ende Dezember 2020 in mehreren Lieferungen insgesamt 39.000 Impfdosen angeliefert bekommen. Von diesen ersten Impfdosen muss die Hälfte als Reserve für die notwendige Zweitimpfung aufbewahrt werden.

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Die ersten Impfungen unseres Landes bekamen am Sonntag Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflegeeinrichtung DRK-Seniorenwohnpark in Groß Räschen (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) „Das ist ein großartiger und bedeutender Tag für uns alle. Seit Wochen bereiten wir uns mit Hochdruck vor, jetzt geht es endlich los. Impfungen bereiten den Weg heraus aus dieser Pandemie“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor Ort.

Des Weiteren versicherte Nonnemacher, dass jeder, der sich impfen lassen möchte im Laufe des kommenden Jahres die Gelegenheit dazu erhält. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Impfungen bleiben zudem ein freiwilliges Angebot.

Da die Anzahl der Impfdosen gerade zu Beginn begrenzt ist, werden die Impfungen zuerst in Alten- und Pflegeheimen bei Personen über 80 Jahren durchgeführt. Dies ist notwendig, um die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle schnellstmöglich zu senken. Zudem wird medizinischem Personal mit einem sehr hohen Ansteckungsrisiko und Personal im Bereich der Altenpflege die Impfung angeboten.

Ab dem 29./30. Dezember soll in folgenden Krankenhäusern im Land Brandenburg schrittweise Beschäftigte geimpft werden:

  • Klinikum Niederlausitz (Senftenberg)
  • Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
  • Klinikum Frankfurt (Oder)
  • Städtisches Klinikum Brandenburg
  • Herzzentrum Bernau
  • Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam
  • Ruppiner Kliniken Neuruppin
  • Havelland Kliniken GmbH (Nauen)
  • Asklepios Klinikum Uckermark (Schwedt/Oder)

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, „Ich rufe alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Beschäftigen Sie sich schon jetzt mit dem Thema Schutzimpfung. Sie werden rechtzeitig informiert, wann Sie impfberechtigt sind und sich für eine Impfung anmelden können. Ich lasse mich impfen, wenn ich an der Reihe bin!“

Das Gesundheitsministerium bereitet die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen vor.

Die ersten Impfzentren in Brandenburg öffnen ihre Türen am 05. Januar 2021 in den Standorten Potsdam und Cottbus. Bis Anfang Februar werden weitere neun Impfzentren, darunter auch Eberswalde ihre Arbeit aufnehmen. Impftermine werden bereits ab 04. Januar 2021 telefonisch über ein Call-Center mit der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 vergeben.

Noch immer werden Freiwillige gesucht, die sich in den Impfzentren mit einbringen möchten. Gerade Ärzt*innen, Personen aus der Krankenpflege und andere medizinische Fachangestellte werden dringen benötigt. Aber auch Personen ohne eine medizinische Ausbildung können sich gern einbringen. Alle Informationen hierzu findet ihr unter: https://www.kvbb.de/impfzentren

Alle Informationen rund um das Thema Impfen findet ihr unter: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/

Fragen und Antworten zur Impfung – Quelle: Land Brandenburg

Wie sicher ist ein neuer COVID-19-Impfstoff?

Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung, Nachzulassungsbeobachtung). Nach seiner Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland zentral – und Hersteller-unabhängig – vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.

Auch bei einem neuen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt z.B. 1 Fall auf > 10.000 Geimpfte) erst im Verlauf der Surveillance erfasst werden. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben angekündigt, den Zulassungsprozess aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten zu vereinfachen. Dabei bleibt die Sicherheit der Impfstoffe jedoch oberste Priorität. Es finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Lässt das beschleunigte Zulassungsverfahren wichtige Prüfschritte aus?

Nein. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Genehmigung der klinischen Prüfungen in Deutschland und ist an der europaweiten Zulassung durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA beteiligt. Das PEI und die EMA beschleunigen alle Prozesse rund um einen Impfstoff gegen COVID-19 und bewältigen diese mit erhöhtem Personaleinsatz. So können die Beteiligten oft vor Beginn des Zulassungsverfahrens erste Daten der Impfstoff-Entwickler sichten und bewerten. Die Unternehmen wiederum hatten bereits mit der Produktion begonnen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass der entsprechende Impfstoff in der Erprobung scheitern und nach der unabhängigen Prüfung der Behörden nicht zugelassen werden könnte. Dieses Risiko nehmen die Hersteller in Kauf.

Grundsätzlich beschleunigen die Beteiligten die Testverfahren also nicht, indem sie Überprüfungen auslassen. Stattdessen führen sie die in der Regel nacheinander stattfindenden Studien teilweise parallel durch und bereiten die Zulassungsverfahren frühzeitig vor. Laut EMA sollen dabei die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit unverändert hoch bleiben. Über die Zulassung entscheidet im letzten Schritt die EU-Kommission.

Das beschleunigte Zulassungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Notfall-Zulassungsverfahren, das in einigen anderen Staaten durchgeführt worden ist.

Lassen sich Nebenwirkungen ausschließen? 

Nein, auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar zu beschreiben – und auch zu benennen, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach der Zulassung eines Impfstoffs zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Durch das Zusammenfassen von nationalen und internationalen Beobachtungen stellen die Beteiligten sicher, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

Die STIKO hat zunächst nur die Evidenz für den BioNTech/Pfizer Impfstoff bewertet. Dabei wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe verglichen.

Was lokale Reaktionen anbetrifft, so berichteten in der Altersgruppe 16-55 Jahre 83% der Geimpften und 14% der Teilnehmer/innen der Placebo-Gruppe über Schmerzen an der Einstichstelle nach der ersten Dosis. 6% der Geimpften und 1% der Placebo-Gruppe dieser Altersgruppe berichteten über Rötung an der Einstichstelle, während 6% vs. 0% über Schwellung klagten. Insgesamt traten in der Altersgruppe der >55-Jährigen weniger Lokalreaktionen auf.

Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (fatigue; Impfung: 47%; Placebo: 33%), Kopfschmerzen (42% vs. 34%) sowie Muskelschmerzen (21% vs. 11%) die häufigsten Ereignisse nach der 1. Dosis in der Altersgruppe 16-55 Jahre. Nach der zweiten Impfstoffdosis traten systemische Reaktionen ähnlich häufig auf.

Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Vier schwere unerwünschte Ereignisse wurden als impfstoffbezogen klassifiziert (Schulterverletzung; axilläre Lymphadenopathie; paroxysmale ventrikuläre Arrhythmie; Parästhesie des rechten Beins).

Weder in der Verum- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf die Injektion des Impfstoffs oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.

Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Für eine vollständige Immunisierung sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech zwei Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig. Eine Impfserie muss nicht neu begonnen werden, wenn zwischen der ersten und der zweiten Impfstoffdosis mehr als 21 Tage liegen sollten. Wird nach der 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch nachgewiesen (positive PCR), soll die 2. Impfung zunächst nicht gegeben werden.

Eine begonnene Impfserie soll mit dem gleichen Impfstoff abgeschlossen werden, auch wenn zwischenzeitlich weitere Impfstoffe zugelassen worden sind. Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits die erste der beiden Impfstoffdosen erhalten haben, hat in der Phase limitierter Impfstoffkapazität Priorität gegenüber dem Beginn der Impfung weiterer Personen.

Die Impfstoffe müssen ausschließlich intramuskulär verabreicht werden. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen jedoch sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden.

Zu anderen Impfungen sollte – nach Möglichkeit – ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden. Notfallimpfungen sind hiervon ausgenommen.

Wird der Impfstoff mit -70 Grad in den Körper gespritzt?

Nein. Der Impfstoff wird zwar bei ca. – 70 Grad aufbewahrt, kurz vor der Impfung wird er aber aufgetaut und in Kochsalzlösung, die bei normaler Kühlschrank- oder Raumtemperatur gelagert wird, aufgenommen.

Muss ich vor der Impfung einen COVID-19-Test machen lassen?

Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.

Warum bekomme ich den COVID-19-Impfstoff erstmal nicht bei meinem Hausarzt?

Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen einige Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus werden Initialimpfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar sein. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams geplant, die weniger mobile Menschen z. B. in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.

Gibt es eine Impfpflicht?

Nein. Eine Impfpflicht gibt es nicht.

Wie viel Prozent der Bevölkerung in Deutschland sollten sich impfen lassen?

Bei der Beantwortung dieser Frage müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz.

Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorübergeht (Gemeinschaftsschutz).

Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Virus-Transmission (Übertragung) unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer COVID-19 Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkrankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen. Zudem fehlen noch detaillierte Daten dazu, wie wirksam die einzelnen COVID-19-Impfstoffe sind und wie lange der Impfschutz anhält – auch dies beeinflusst, wie viel Prozent der Bevölkerung sich impfen lassen müssten, um bei 70% der Bevölkerung eine Immunität entstehen zu lassen und damit die Pandemie einzudämmen.

Ab wann sind Geimpfte wirklich geschützt? 

Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen – im Abstand von drei bis vier Wochen. Nach der zweiten Impfung dauert es mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Schutz vollständig vorliegt. Ob, wie bei Influenza, die Impfung jedes Jahr erfolgen muss, ist noch offen.

Wer bezahlt die Impfung?

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Impfung wenden?

Eine zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums kann dazu über die Rufnummer 116 117 angewählt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung?

Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de

Verwendete Quellen: Land Brandenburg

 

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