Panketal sieht sich gut auf Glätte, Schnee und Eis vorbereitet
17 Mitarbeiter sind bestens gerüstet
Panketal (Barnim): Auch wenn bei den jetzigen Temperaturen der Winter noch weit entfernt erscheint, so bereiten sich die Bau- und Betriebshöfe der Region schon jetzt auf frostige Temperaturen vor.
So etwa die Gemeinde Panketal. Hier muss sich der Betriebshof um etwa 90 Kilometer gemeindeeigene Straßen und Wege in den Ortsteilen Schwanebeck und Zepernick kümmern.
Mehr dazu weiß die Gemeinde Panketal zu berichten:
Der Winter naht und mit ihm kommen auch kalte Tage und Nächte, in denen die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen. Glatte Straßen und Wege sind dann keine Seltenheit. Um die Gefahr für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, gibt es den Winterdienst, der durch den Betriebshof der Gemeinde Panketal abgesichert wird.
Betriebshofleiter Olaf Meyer (Titelfoto) und seine 17 Mitarbeiter sind bestens gerüstet, um gemeindeeigene Straßen und Wege bei Schneefall und Glätte zu räumen. Dafür liegen 130 Tonnen Sand in zwei Lagerhallen auf dem Betriebshof an der Rostocker Straße zum Einsatz bereit. Für die Verteilung des Sandes können fünf Multicars und zwei Lkw eingesetzt werden. Die entsprechenden Aufsätze aus Blech und Edelstahl stehen auf dem 4.800 Quadratmeter großen Gelände ebenfalls zur Verfügung. Nur bei besonders extremen Wetterlagen wird Lauge eingesetzt, die von der Bernauer Autobahnmeisterei geholt werden müsste, wo auch zusätzlicher Sand parat liegt. Zweimal am Tag bekommen Olaf Meyer und seine Mitarbeiter die genaue Wettervorhersage für Panketal. So können sie genau einschätzen, ob sie ausrücken müssen.
Welche Straßen und Wege durch den Betriebshof der Gemeinde geräumt werden, ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Von den insgesamt rund 170 Kilometern Straße in den zwei Ortsteilen Schwanebeck und Zepernick werden etwa 90 Kilometer durch den Winterdienst des Betriebshofes abgedeckt. Der Großteil davon sind 30er-Zonen.
Für den Winterdienst auf den Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig. Eigentümer von Grundstücken, die durch öffentliche Straßen und Gehwege erschlossen sind, müssen diese je nach Reinigungsklasse selbst reinigen. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung jeweils bis zur Straßenmitte. Bei Grundstücken an einseitig erschließenden Straßen müssen Eigentümer über die gesamte Straßenbreite reinigen. Bei mehrfach erschlossenen Grundstücken (z.B. Eckgrundstücken) sind alle anliegenden Straßen zu reinigen.
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