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Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.
Häufig gelesen

Der erste Tag mit neuen Verordnungen – Infos, neue Zahlen, Überblick

Bleibt soweit wie möglich zu Hause!

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Mit Absicht haben wir Euch mal gute 15 Stunden mit Beiträgen rund um das Coronavirus verschont und die dazugehörige Dauerbeschallung eingestellt.

Wir hoffen, Ihr konntet ein wenig Luft holen und hattet die Möglichkeit, den heutigen Mittwoch mit all seinen neuen Verordnungen einigermaßen entspannt anzugehen. 

Leider herrscht im Allgemeinen noch sehr viel Unsicherheit. Allein in den letzten 24 Stunden erreichten uns hunderte Anfragen, Nachrichten und Mails rund um die aktuelle Situation in Brandenburg, Barnim und Bernau. So weit wir konnten, haben wir diese beantwortet oder an andere Stellen verwiesen. Leider wissen wir natürlich auch nicht alles, können nicht alles beantworten oder immer hilfreich zur Seite stehen.

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Aus diesem Grund versuchen wir mit diesem Beitrag noch einmal die wichtigsten Fragen zu beantworten und bieten eine kleine zusammengefasste Übersicht, u.a. mit allgemeinen Infos, Links, Hilfe, Müllentsorgung, Kontaktdaten, Geschäften sowie aktuelle Erkrankungszahlen.

Was hat geöffnet?

Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel sowie Restaurants und Imbisse von 06-18 Uhr – vorbehaltlich des Mindestabstandes der Tische von 1,5 Meter.

Hinweis: Einige Restaurants haben in Bernau (freiwillig) komplett geschlossen. Fragt vor einem etwaigen Besuch bitte nach.

In der Bahnhofs-Passage Bernau haben offen: Rossmann, Apotheke, Presse-Shop, Friseur Beauty Lounge, Burger King (ausser Haus), Brille 96, Edeka Center Mo.-Sa. 08-20 Uhr, Clean-House Reinigung, Zoo & Co, Fielmann, Bratwurst-Stand vor dem Eingang bei EDEKA

Alles was hier nicht erwähnt wurde, ist oder sollte geschlossen sein. 

Geschlossen haben

Z.B. Bekleidungsgeschäfte, Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen. Weiterhin Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios, ist untersagt. In besonderen Einzelfällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

Ihr habt Fragen ob Ihr Euer Geschäft öffnen dürft? Landratsamt Barnim: 03334 214 1609 oder Ordnungsamt Bernau: 03338 365-254

Fast alle Behörden und städtische Einrichtungen haben geschlossen oder sind nur via Telefon oder E-Mail zu erreichen. So unter anderem: Einwohnermeldeamt Bernau, Standesamt Bernau, Arbeitsämter, Finanzämter, Stadtkasse Bernau, Kundenzentrum der Stadtwerke Bernau, Kundenbetreuung der BDG.

Kontaktdaten Bernau 03338: 

Einwohnermeldeamt: 365-258
Standesamt: 365-260
Stadtkasse: 365-233

Bürgertelefon: 03338 365-0 oder 365-131
E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de

Eine Übersicht der einzelnen Gemeinden findet Ihr hier: Gemeinden Bernau, Panketal, Wandlitz, Biesenthal, Ahrensfelde, Landkreis Barnim.

Kita/Schulbetreuung – Notbetreuung

Seit dem heutigen Mittwoch haben Schulen und Kindergärten voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen. Es findet lediglich eine Notbetreuung statt.

Laut Landkreis Barnim haben folgende Berufsgruppen Anspruch auf eine Notbetreuung:

Anspruch haben Berufsgruppen:

  • im Gesundheitsbereich, im gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gem. § 45 SGB Vlll, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht polizeiliche Gefahrenabwehr
  • In der fortgeführten Kindertagesbetreuung
  • Im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung*
  • Rechtspflege*
  • Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung) *
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft*

Der Antrag und entsprechende Nachweise (Feststellung der Zugehörigkeit zur Berufsgruppe) zum Antrag auf Notbetreuung sind bei der Kindertageseinrichtung einzureichen. Diese stellt den Notbedarf zunächst fest. Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Berufsgruppen erfolgt in Einzelfällen die Prüfung durch das Jugendamt des Landkreises Barnim.

Ein Bürgertelefon „Kitaangelegenheiten“ ist unter der Telefonnummer: 03334 214-1209 eingerichtet und besetzt. Das Antragsformular gibt es hier.

Fragen zur Notbetreuung von Kindern in Bernau nimmt die Kita- und Schulverwaltung unter der Nummer 03338-365325 entgegen. Das Antragsformular gibt es hier.

Veranstaltungen

Im Landkreis Barnim sind so gut wie ALLE Veranstaltungen abgesagt. Veranstaltungen mit über 30 Teilnehmern sind im Landkreis Barnim ab sofort Melde/Anzeigepflichtig: veranstaltungsanzeige@kvbarnim.de

Verkehr

Bisher fährt der Regionalverkehr und der S-Bahnverkehr ohne regionale Einschränkungen. Einzig die Barnimer Busgesellschaft fährt ab Mittwoch, den 18.03.2020, nach Ferienfahrplan. Infos

Nord- und Ostseeinseln und Schleswig-Holstein / Urlaub / Reisen

Reisen ist momentan keine gute Idee! Beinahe alle Grenzen sind zu und fast alle Hotels und ähnliche Einrichtungen haben nicht für den Tourismus geöffnet. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Link

Grenze zu Polen und andere Nachbarländer

Am Freitagabend hat Polens Premierminister Mateusz Morawiecki einen “epidemischen Notfall” ausgerufen um die Ausbreitung des des Coronavirus zu stoppen. In der Verfügung wurde festgelegt, die Grenze für Ausländer komplett zu schließen. Demnach ist keine Einreise möglich. Auch andere Grenzen wurden mittlerweile geschlossen. Eine Ausreise ist daher nur bedingt möglich.

Seit Montag, den 16. März soll wurde der Tourismus auf Deutschlands Nord- und Ostseeinseln schrittweise eingestellt. Urlauber, die aktuell ihre Ferien auf z.B. Usedom, Rügen, Sylt oder Hiddensee verbringen, wurden gebeten, den Heimweg anzutreten.

Wichtige Informationen der Polizeidirektionen zur aktuellen Verkehrslage in der Grenzregion

Die Polizei bittet mit hoher Dringlichkeit darum, folgende Verkehrshinweise zu beachten:

–  der GÜ BAB 12 kann ohne Ausnahme nur durch den Güterverkehr passiert werden
–  eine Überfahrt für PKW ist NICHT möglich
–  PKW werden ASS Briesen (Stand 14:00 Uhr) ausnahmslos abgeleitet

Eine Grenzüberquerung für den gewerblichen Güterverkehr ist ausschließlich an folgenden GÜ möglich:
–  BAB 12 – GÜ Swiecko
–  BAB 11 – GÜ Pomellen
–  BAB 15 – GÜ Bademeusel/Olzyna (hier auch Busse)

Grenzübertritte ausschließlich für PKW, Kleinbusse und Busse sind an den GÜ:
–  Guben (lediglich Fahrzeuge bis 3,1 Tonnen) alle Fahrzeuge mit höherem zulässigem Gesamtgewicht werden abgewiesen
–  Frankfurt (Oder) – Stadt
–  Küstrin-Kiez
–  Schwedt/Oder

möglich. Von einem Grenzübertritt in Schwedt/Oder wird momentan dringend abgeraten, da die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt verkehrstechnisch verstopft ist! (Stand 18.03. 14:00 Uhr)

Ausschließlich für Fahrzeuge mit lebenden Tieren steht die GÜ Gubinek zur Verfügung. Alle anderen Fahrzeuge werden hier konsequent abgewiesen. Ein Abweichen auf GÜ, die nicht für den Güterverkehr freigegeben sind, ist völlig zwecklos. Die LKW-Fahrer werden vor Ort abgewiesen, da auf polnischer Seite keine Abfertigung dieser Fahrzeuge erfolgt. Ein Wenden ist oftmals nur unter erschwerten Bedingungen möglich, was die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer immens steigert!

Müll / Abfallentsorgung

Abfallentsorgung mit Einschränkungen – Bis 19.4. keine Entsorgung von Sperrmüll

Die Präventionsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Corona- Virus zu verlangsamen, beeinflussen nun auch die Abläufe in der Barnimer Abfallwirtschaft. Zum Schutz der Mitarbeiter*innen und damit auch zum Erhalt einer leistungsfähigen Abfallentsorgung, wird die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft ihre Services bis voraussichtlich 19. April 2020 einschränken:

Ab sofort ist die Kundenbetreuung der BDG nur noch telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.

Des Weiteren schließen ab Mittwoch, 18. März die Wertstoffhöfe in Ahrensfelde, Althüttendorf, Wandlitz und Werneuchen. Die Recyclinghöfe in Bernau und Eberswalde öffnen ab Mittwoch nur eingeschränkt von Montag bis Freitag in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr. Der Hof in Eberswalde bleibt weiterhin auch mittwochs geschlossen. Samstags bleiben die Standorte ebenfalls geschlossen.

Die Abholung von Sperrmüll wird bis auf weiteres ausgesetzt. Die bisher beantragten Sperrmüllabholungen werden zügig abgearbeitet, neue Termine werden aktuell nicht vergeben. In dringenden Fällen, wie beispielsweise einer Haushaltsauflösung, können Termine telefonisch vereinbart werden.

„Es ist uns wichtig, die Entsorgung von Haus- und Biomüll sowie Papier zu den bekannten Abfuhrterminen sicherzustellen. Wir bitten daher alle Barnimer*innen um Verständnis für die nun ergriffenen Maßnahmen und auch um ihre Unterstützung. Wir versuchen, die aktuell nicht durchzuführenden Sammlungen so schnell wie möglich nachzuholen“, betont Christian Mehnert, Geschäftsführer der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH.

Aktuelle Informationen und Hinweise zur Abfallentsorgung erhalten Sie über die BDG-Müll-App oder auf der Internetseite www.kw-bdg-barnim.de.

Die BDG-Kundenbetreuer*innen erreichen Sie per Mail an:

Frau von Poblotzki: v.poblotzki@bdg-barnim.de Stadt Bernau, Gemeinde Wandlitz

Frau Danielzik: danielzik@bdg-barnim.de
Amt Biesenthal-Barnim, Gemeinde Ahrensfelde, Gemeinde Panketal, Stadt Werneuchen

Wo kann ich mich bei Corona-Verdacht oder mit Fragen hinwenden?

Landkreis Barnim

  • Allgemeine Infos zum Thema COVID19 und zur Schul- und Kitaschließung: 03334 214 1900
  • Medzinischer Verdachtsfall COVID19: 03334 214 1601 – Gesundheitsamt
  • Bitte Arztpraxen und Krankenhäuser nur bei absoluter Dringlichkeit aufsuchen

Testmöglichkeiten

Um sicherzustellen, dass die bestehenden Laborkapazitäten nicht unnötig überlastet werden, werden nur diejenigen Personen getestet, die vorheriger Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Barnim unter der Telefonnummer 03334 214-1601 dazu aufgefordert werden. Deshalb sollten sich Bürgerinnen und Bürger, die Symptome wie Fieber, trockenen Husten und/oder Atemnot haben und in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen mit bestätigtem Corona-Nachweis hatten oder sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, an das Gesundheitsamt wenden.

Weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es auf der Website des Landkreises Barnim unter www.barnim.de. Das Gesundheitsamt bietet Beratungen an und ist unter der Telefonnummer 03334 214-1601 zu erreichen.”

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Telefon-Hotlines zum Coronavirus

  • Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
  • Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr.
  • Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 – 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
  • Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.
  • Viele Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben ebenfalls Bürgertelefone für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Die Telefonnummern sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.

Tipps zum richtigen Verhalten

  • Hände bei jeder Gelegenheit waschen
  • Versucht Euch so wenig wie möglich in öffentlichen Gebäuden und Plätzen aufzuhalten
  • Bleibt einfach mal zu Hause, wenn möglich
  • Keine Hamsterkäufe – absolut sinnlos!
  • Verzichtet aufs Händeschütteln
  • Vermeidet Massenansammlungen
  • Kinder und Schüler soweit wie möglich zu Hause lassen
  • Verfallt nicht in Panik und lasst Euch nicht verrückt machen
  • Vertraut nur sichern Quellen was Informationen angeht
  • Praxen und Krankenhäuser nur in absoluter Dringlichkeit aufsuchen

Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2

Alle Informationen rund um das Virus und wie Ihr Euch bestmöglich schützen könnt, findet Ihr auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Link

Aktuelle Zahlen – Stand 18. März 2020 – 10 Uhr in Brandenburg und LK Barnim

45 weitere Coronavirus-Fälle in Brandenburg bestätigt – Insgesamt 159 Erkrankungen an COVID-19

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 im Vergleich zum Vortag um 45 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 159 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden (Stand: 18.03.2020, 10:00 Uhr). Das teilt das Gesundheitsministerium mit.

Im Landkreis Barnim gab es zu gestern, Dienstag, den 17.03.2020, 10 neue bestätige Corona-Fälle. Insgesamt erhöht sich so die Zahl auf 20 bestätigte Fälle im Landkreis Barnim. Damit hat unsere Region im Verhältnis zu gestern, den höchsten Zuwachs. Stand: 18.03., 10:00 Uhr

Hinweis zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten an das zuständige kommunale Gesundheitsamt gemeldet werden. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen die Zahlen an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden, das die Zahlen dann an das Robert Koch-Institut meldet. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den z.B. von den Kreisen bzw. kreisfreien Städten aktuell herausgegebenen Zahlen geben.

Wer soll das bezahlen?

Sehr viele Menschen fragen uns, wer all das bezahlen soll? Insbesondere geht es hier um die mögliche Aussetzung der Kitagebühren oder um die Hilfe für Unternehmen. Das neben der Gesundheit natürlich auch Geld eine große Rolle spielt, steht ausser Frage. Allerdings werden wir uns hier noch ein wenig auf zuverlässige Aussagen seitens des Landkreises, des Land Brandenburg oder der Bundesregierung gedulden müssen.

In punkto Kita-Gebühren soll es demnächst Gespräche mit den Städten und Gemeinden geben. Insofern ist hier noch etwas Geduld gefragt und wir sollten versuchen, den Behörden hier etwas Zeit zu geben. Auch wenn der Ruf nach nach etwaigen Hilfen groß ist.

Für Unternehmen und Selbstständige soll es Hilfepakete geben. Wie diese konkret aussehen sollen und vor allem wohin man sich wenden kann, steht zum aktuellen Zeitpunkt leider ebenfalls noch nicht fest. Zuzmindest haben wir nichts gefunden. Vorerst bleibt hier nur die Möglichkeit von Kurzarbeit, Kostenminimierung, mit dem Vermieter reden, mit dem Finanzamt über anstehende Steuervorauszahlungen sprechen oder mit der Krankenkasse kommunizieren, falls Beiträge Einkommensabhängig sind.

Unterstützung für Barnimer Unternehmen: 03334 59231 oder Heinrich@wito-barnim.de

Rettungsschirm – 500 Millionen Euro im Nachtragshaushalt

Die Koalitionsfraktionen verabredet, einen Rettungsschirm für das Land Brandenburg auf den Weg zu bringen. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange: „Der Rettungsschirm sieht vor, im Nachtragshaushalt 500 Millionen Eurozusätzlich pauschal bereitzustellen und zugleich das Finanzministerium zu ermächtigen, diese Mittel den Ressorts auf Antrag schnell und unbürokratisch für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte ehrenamtlich helfen

Für den Niederbarnim können sich Helfende, Hilfesuchende und Institutionen gerne in diese Datenbank eintragen. Die Datenbank wird von den Ehrenamtsagenturen Bernau, Ahrensfelde und autorisierten Mitarbeitenden des Landkreises genutzt.

Viele Informationen rund um das Coronavirus und zahlreiche Beiträge findet Ihr auf unseren Bernau LIVE Seiten.

Verwendete Quellen: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Landkreis Barnim, Stadt Bernau, Gemeinde Panketal, Gemeinde Wandlitz, Gemeinde Ahrensfelde, Biesenthal, Land Brandenburg, Barnimer Dienstleistungsgesellschaft, Bahnhofs-Passage Bernau, Bundesregierung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Sachstand: 18.03.20 – 12 Uhr

 

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