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Weihnachtsmarkt Bernau: Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt

Verkehrshinweise

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Bernau / Barnim: Die Adventszeit hat begonnen und hüllt die Bernauer Innenstadt in eine festliche und vorweihnachtliche Atmosphäre.

Der große Weihnachtsbaum, der den Bernauer Marktplatz ziert, ist bereits seit dem 5. November ein sichtbares Zeichen der Vorfreude. Seit der vergangenen Woche tragen auch die festliche Beleuchtung im Stadtzentrum sowie die beliebte Eisbahn zur Vervollständigung des stimmungsvollen Stadtbildes bei.

Der mit Spannung erwartete Höhepunkt der Vorweihnachtszeit steht nun unmittelbar bevor: der Bernauer Weihnachtsmarkt, der die Besuchenden vom 5. bis zum 14. Dezember 2025 in die historische Innenstadt lockt.

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Die Durchführung des zehntägigen Weihnachtsmarktes erfordert jedoch notwendige temporäre Verkehrseinschränkungen in zentralen Bereichen der Stadt. Die Stadt Bernau weist darauf hin, dass folgende Straßen und Plätze während des Veranstaltungszeitraumes nur eingeschränkt oder gar nicht befahrbar sein werden:

  • der Marktplatz
  • die Bürgermeisterstraße
  • die Brauerstraße
  • der Kirchplatz und die Kirchgasse
  • die Mühlenstraße

Informationen im Detail liefert die Stadt Bernau wie folgt:

1. bis 17. Dezember 2025 

Es kommt zu einer Vollsperrung der Mühlenstraße (ab Einmündung Hohe Steinstraße), der Kirchgasse und des Kirchplatzes. Die jeweiligen Parkplätze sind ab 1. Dezember 2025, 6 Uhr, gesperrt.

Der aus der Hohen Steinstraße kommende Verkehr wird bis zum 4. Dezember 2025 nach links in die Mühlenstraße, in Richtung Grünstraße geleitet. Ein Abbiegen aus der Mühlenstraße nach links in die Kirchgasse ist durch die Vollsperrung der Kirchgasse nicht möglich. Die weitere Ausfahrt aus dem Innenstadtbereich kann von der Mühlenstraße über die Grünstraße, in die Straße Alte Brauerei auf die Berliner Straße (Durchfahrtshöhe 3,10 m) und/oder über die Neue Straße und Tuchmacherstraße erfolgen. Hierzu wird die Einbahnstraßenregelung in der Tuchmacherstraße zwischen Berliner Straße und Neue Straße aufgehoben. Um Begegnungsverkehr in diesem Straßenabschnitt zu ermöglichen, besteht ab dem 1. Dezember 2025 ein absolutes Haltverbot.

Die Einbahnstraßenregelung der Mühlenstraße zwischen Grünstraße und Hohe Steinstraße sowie in der Grünstraße im Abschnitt zwischen Alte Brauerei und Mühlenstraße wird umgekehrt, sodass abfließender Verkehr nur noch Richtung Innenstadt über die Alte Brauerei erfolgen kann. Der aus der Tuchmacherstraße kommende Verkehr kann über die Grünstraße nur Richtung Alte Brauerei abfließen. Die Verkehrsfreigabe erfolgt je nach Abbaufortschritt, spätestens am 17. Dezember 2025 um 18 Uhr.

3. bis 15. Dezember 2025

Vollsperrung der Brauerstraße und der Breitestraße (von Hohe Steinstraße kommend).

Die jeweiligen Parkplätze sind ab dem 1. Dezember 2025, 6 Uhr, gesperrt. Die Sperrung der Brauerstraße erstreckt sich bis zur Brauerstraße 5, dem Bestattungshaus Rabe. Das südliche Teilstück der Brauerstraße wird von der Berliner Straße bis zum Bestattungshaus beidseitig für die Zeit des Weihnachtsmarktes befahrbar sein. Die Louis-Braille-Straße wird zwischen Brauerstraße und Bürgermeisterstraße und zwischen Brauerstraße und Rossstraße ebenfalls ab dem 3. Dezember 2025 nicht passierbar sein. Das Teilstück der Louis-Braille-Straße von Roßstraße bis Brüderstraße und die Roßstraße selbst, wird über die Brüderstraße aus erreichbar sein. Die Einbahnstraßenregelung der Louis-Braille Straße wird aufgehoben.

5. bis 15. Dezember 2025

Die Hohe Steinstraße wird ab Parkstraße zur Sackgasse (die Breite Straße ist bereits voll gesperrt). Eine Ausfahrt von der Hohen Steinstraße auf die Mühlenstraße ist für den gesamten Zeitraum des Weihnachtsmarktes, inklusive des Abbaus bis spätestens 17. Dezember 2025, nicht möglich. Der Verkehr aus dem Stadtgebiet kann über die Berliner Straße, Brüderstraße, Parkstraße und August-Bebel-Straße abfließen.

Zeitraum vom 15. bis 17. Dezember 2025

Die Verkehrsführung der Hohen Steinstraße über die Mühlenstraße, Grünstraße und die Straße Alte Brauerei wird wieder aufgenommen. Rettungswege werden in der Weihnachtsmarktzeit stets vorhanden und für Einsatzkräfte nutzbar sein. Bei Fragen zu besonderen Anlieferungen von Gewerbetreibenden kann das Ordnungsamt der Stadt unter der Telefonnummer 03338 365-265 kontaktiert werden.

Visualisierung der Stadt Bernau

 

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