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Bernau: Wie funktioniert das eigentlich mit der Kita-Notbetreuung?

#BleibtzuHause

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Ein großes Thema rund um die allgemeine Lage zum Coronavirus ist die Kita-Notbetreuung in Bernau und Drumherum.

Gerade in den sozialen Netzwerken steht die Thematik ganz oben und es wird heftig diskutiert, sich beschwert oder darüber kommuniziert.

Auch wir wollten wissen wie die Notfallbetreuung funktioniert, wer einen Kita-Platz haben darf und wer nicht, bzw. wie darüber entschieden wird. Insofern haben wir einfach mal bei der Stadt nachgefragt und wollen Euch das Ergebnis gerne weitergeben.

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Ursprünglich war es geplant, in Bernau 3 Kindertagesstätten für die Notbetreuung zu öffnen. Anspruch haben hier Eltern, die für die Aufrechterhaltung der notwendigsten Daseinsvorsorge-Aufgaben unabdinglich sind: dazu gehören u.a. medizinisches Personal, Pflegepersonal oder Polizei.

Im förmlichen Sprachgebrauch klingt es dann in etwas so: Entsprechend der Allgemeinverfügung „Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen“ des Landkreises Barnim werden die Kinder von Eltern, die in sogenannten kritischen Bereichen tätig sind, betreut“. Soweit so gut.

Zum Anfang der Woche hat die Stadt Bernau gemeinsam mit dem Landkreis entschieden, alle Kindertagesstätten in Bernau offen zu lassen. Nun könnte man meinen, dass ja dann genug Platz für alle Kinder wäre. Und genau hier liegt der Knackpunkt.

Würde man nun alle Not-Betreuungsanträge zulassen, so wären alle Plätze in Windeseile belegt. Dies würde allerdings zu Folge haben, dass die Kindergärten dann fast so voll wären wie unter normalen Umständen. Es wäre also keinerlei Schutz gewährleistet und man könnte sich die ganze Notbetreuung eigentlich sparen.

Insofern gibt es in solchen Notfalllagen wie wir sie jetzt haben, ein Notprogramm welches besagt, dass etwa nur 20% der normalen Kapazität genutzt werden darf.

Hat also eine Kita 100 Plätze im Normalfall, so dürfen jetzt nur 20 genutzt werden. Zur Sicherheit. Aufgeteilt werden die Kinder dann in sehr kleinen Gruppen. Hiermit soll gewährleistet werden, dass jedes Kind bestmöglich geschützt wird. Natürlich auch die MitarbeiterInnen.

Wie wir erfahren konnten, hat die Stadt Bernau bisher über 90 Anträge zur Notbetreuung in städtischen Kitas bewilligt. Damit wäre in etwa auch die höchstmögliche Notbetreuungszahl erreicht. Gehen jetzt also noch weitere Anträge von möglichen Berufsgruppen ein, so muss hier irgendwann eine Ablehnung erfolgen, bzw. die Anträge an weitere Einrichtungen weitergeleitet werden.

Sollte sich jetzt jemand „ungerecht“ behandelt fühlen weil eine Absage erfolgte, so wird an den Landkreis Barnim verweisen. Dieser entscheidet letztendlich und im Zweifelsfall. Auch steht für Fragen die Bernauer Kita- und Schulverwaltung zur Verfügung.

„Da wir davon ausgehen, dass noch weitere Anmeldungen folgen, werden wir bis Freitag beobachten, wie sich die Situation und der Bedarf in jeder einzelnen Einrichtung entwickelt und gegebenenfalls neu entscheiden. In jedem Fall erhalten die Eltern immer eine direkte Information durch das Kita- und Schulverwaltungsamt“, so Bernaus Bürgermeister André Stahl. „Ich danke allen für ihr Verständnis. Wir alle befinden uns in einer Ausnahmesituation und sind bemüht, die Daseinsvorsorge unter den gegeben Umständen so gut wie möglich zu realisieren“, so Stahl weiter.

Fragen zur Notbetreuung von Kindern in Bernau nimmt die Kita- und Schulverwaltung unter der Nummer 03338-365325 entgegen.

Ein Bürgertelefon „Kitaangelegenheiten“ ist unter der Telefonnummer: 03334 214-1209 eingerichtet und besetzt. Das Antragsformular gibt es hier.

Fragen zur Notbetreuung von Kindern in Bernau nimmt die Kita- und Schulverwaltung unter der Nummer 03338-365325 entgegen. Das Antragsformular gibt es hier.

Soeben erreichte uns noch folgende Mitteilung der Stadt Bernau:

Kita- und Schulverwaltung organisiert derzeit ausschließlich Notfallbetreuung

Durch die rasche Einrichtung einer Notfallbetreuung im Kitabereich werden von der Kita- und Schulverwaltung derzeit ausschließlich die entsprechenden Anträge auf Genehmigung einer Notfallbetreuung bearbeitet.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren Eltern in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung der notwendigsten Daseinsvorsorge-Aufgaben unabdinglich sind: dazu gehören medizinisches Personal, Pflegepersonal und Polizei. Darüber hinaus kann in Einzelfällen eine Betreuung zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfolgen.( Diese Betreuung ist in jedem Fall bei der Stadt Bernau bei Berlin zu beantragen und die Berechtigung ist zu belegen.) Anderweitige Anträge und Anliegen können aufgrund dieser Ausnahmesituation in diesen Tagen nicht bearbeitet werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Eltern, deren Anträge und Anliegen andersgeartet sind, diesen Umstand zu berücksichtigen und bis auf weiteres ihre Belange auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

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