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Barnim: Landratswahl am Sonntag! Alle Infos, Kandidaten, Wahllokale

Wer? Was? Wann? Wie? Warum?

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Landratswahl 2018 Barnim

Bernau (Barnim): Am Sonntag ist es endlich soweit und die Barnimer*innen wählen ihren neuen Landrat und bestimmen so einen Nachfolger für den jetzigen Amtsinhaber Bodo Ihrke.

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Nachdem wochenlang tausende Wahlplakate die Straßen „schmückten“, könnt und solltet Ihr nun am Sonntag Euren ganz persönlichen Landrats-Kandidaten wählen. Auch wenn Bernau LIVE komplett, bis auf die einmalige Vorstellung der Kandidaten, auf „Wahlwerbung oder Wahlbeiträge“ verzichtet hat, hoffen wir, dass Ihr Euch gut informieren konntet.

Anbei findet Ihr alle wichtigen Infos zur Landratswahl 2018 am Sonntag, den 22. April.

Am 22. April sind im Landkreis Barnim rund 155.730 Menschen aufgerufen, ihren Landrat für die nächsten 8 Jahre zu wählen. Es ist die zweite Direktwahl im Barnim.

Für die Wahlberechtigten öffnen am Wahlsonntag 198 Wahllokale im Barnim. Etwa 1.450 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden im Kreis die Abstimmung begleiten und später die abgegebenen Stimmen auszählen. Zur gesonderten Ermittlung der Briefwahlergebnisse wurden 9 Briefwahlvorstände gegründet.

Fünf Kandidaten stehen zur Landratswahl:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Nickel, Othmar, Geburtsjahr 1961, Schuldirektor, Bernau bei Berlin

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Kurth, Daniel, Geburtsjahr 1973, Mitglied des Landtages Brandenburg, Eberswalde

BVB / FREIE WÄHLER – Gemeinsam für Barnim! (BVB / FREIE WÄHLER)

Weller, Sven – Geburtsjahr 1974, Konstruktionsmechaniker, Schorfheide

Bürgerfraktion Barnim

Matthies, Mark, Geburtsjahr 1974, Diplom-Verwaltungswirt, Ahrensfelde

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)        

Dr. Luthardt, Michael, Geburtsjahr 1957, Diplom-Forstingenieur, Chorin

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landratswahl:

Wann ist Landratswahl?

Wahltag ist Sonntag, der 22. April 2018. – Die Wahllokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wo kann ich meine Stimme abgeben?

Die Stimme kann in dem Wahllokal abgegeben werden, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer einen Wahlschein hat, kann seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben. Für die Landratswahl ist dies grundsätzlich in jedem Wahllokal des Landkreises möglich.

Was bringe ich ins Wahllokal mit?

Die Wahlbenachrichtigung und auf jeden Fall den Personalausweis oder den Reisepass. Für den Fall, dass am 6. Mai 2018 eine Stichwahl stattfindet, wird dem Wähler die Wahlbenachrichtigung zurückgegeben, sie muss dann erneut vorgelegt werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Wahl des Landrates hat man eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Markierung im vorgegebenen Kreis auf dem Stimmzettel für den ausgewählten Kandidaten. In der Regel geschieht dies durch Ankreuzen.

Worauf muss ich achten, damit meine Stimme gültig ist?

Auf die eindeutige Markierung kommt es an. Ist bei der Landratswahl mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel gemacht worden, so ist keine Stimme gültig. Sie werden dann als eine ungültige Stimme gezählt. Außerdem werden Kreuze, die nicht hinreichend deutlich einem Kandidaten zuzuordnen sind, als ungültig gewertet. Stimmen können auch durch Anmerkungen, Kommentare oder Zusätze auf dem Stimmzettel ungültig werden.

Briefwahl

Ab wann ist die Briefwahl möglich?

Die Briefwahl ist bereits möglich.

Wie lange sind Briefwahlunterlagen erhältlich?

Die Anträge können bis zum 20. April 2018, 18:00 Uhr, gestellt werden. Kann das Wahllokal wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Wer darf die Möglichkeit der Briefwahl nutzen?

Alle Wahlberechtigten haben das Recht, ihre Stimme per Brief abzugeben. Die Briefwahl eröffnet auch gerade den Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl nicht im Wahllokal wählen können, etwa weil sie verreist oder anderweitig verhindert sind, eine Möglichkeit zu wählen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Für die Briefwahl muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde gestellt werden. Die Anschrift der Behörde befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Besonders einfach ist die Antragstellung mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die Antragstellung ist mündlich (durch direkte Vorsprache) oder schriftlich, aber auch elektronisch per Telefax oder E-Mail möglich. Anstelle der Unterschrift muss der per E-Mail übersandte Antrag das Geburtsdatum des Antragstellers enthalten. Bei vielen Gemeinden oder Städten kann man die Unterlagen auch online anfordern. Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.

Wer den Antrag persönlich bei seiner Gemeinde- oder Stadtbehörde stellt, kann bereits dort an Ort und Stelle wählen – auch schon vor dem 22. April 2018.

Muss ich den Antrag auf Briefwahl persönlich stellen?

Das ist nicht zwingend nötig. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen dann auch bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde abholen.

Was gehört zu meinen Briefwahlunterlagen?

Für die Briefwahl erhält die Wählerin/der Wähler einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen ist.

Bis wann müssen die Unterlagen wieder bei der Wahlbehörde sein?

Wichtig ist, dass die Briefwählerin/der Briefwähler den Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem äußeren Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Deshalb sollte der Wahlbrief spätestens am 19. April 2018 abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler/in das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Wer – aus welchem Grund auch immer – am Wahltag doch nicht mehr verhindert ist, kann mit den Briefwahlunterlagen (einschließlich Stimmzettel) auch selbst eine Urnenwahl in einem Wahllokal durchführen.

Nach der Landratswahl

Wann ist mit den ersten Ergebnissen zu rechnen?

Der Kreiswahlleiter rechnet damit, gegen 20:00 Uhr des Wahltages die ersten vorläufigen Ergebnisse bekannt geben zu können. Die Zahlen werden gleichzeitig im Paul-Wunderlich-Haus und im Internet bekannt gegeben.

Wer hat gewonnen?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wichtig dabei ist: Die Stimmenzahl muss mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten des Landkreises Barnim entsprechen. Das entspricht etwa 23.360 Stimmen.

Erreicht das niemand, findet am 6. Mai 2018 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In der Stichwahl gewählt ist dann der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Auch hier gilt das 15 Prozent-Quorum.

Wird diese Mindeststimmenzahl auch in der Stichwahl verfehlt, erfolgt die Wahl des Landrates/der Landrätin nach einer dann durchzuführenden erneuten Ausschreibung durch den Kreistag.

Wann beginnt der Gewählte seine Arbeit?

Der Gewählte ist Beamter auf Zeit. Das Beamtenverhältnis des direkt gewählten Landrates beginnt grundsätzlich mit Beginn des Tages nach Annahme der Wahl. Der neue Landrat muss einen Diensteid leisten.

Kreiswahlbüro

Das Kreiswahlbüro ist unter den Telefonnummern 03334 214-1750 bzw. 03334 214-1260 zu erreichen.

Am 22. April 2018 beziehungsweise bei einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am  6. Mai 2018 ist das Büro ab 8:00 Uhr besetzt.

Internet

Alle genannten Infos finden Sie auch im Internet unter www.barnim.de/landratswahl.

Warum wählen Die Bürgerinnen und Bürger Eine Landrätin/Einen Landrat?

Die Landrätin/der Landrat ist Repräsentant/in und Ansprechpartner/in, Verwaltungschef/in und Politiker/in.

Repräsentant/in des Landkreises und Ansprechpartner/in für ihre/seine Bürgerinnen und Bürger

Das Amt der Landrätin/des Landrates ist ein wichtiges kommunalpolitisches Amt. Die Landrätin/der Landrat ist die/der erste Repräsentant/in unseres Landkreises und hat durch ihre/seine Stellung als Leiter/in der Kreisverwaltung großen und maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Landkreises.

Wirtschaft und Unternehmen, Vereine und Initiativen, Parteien und Organisationen – mit allen muss die Landrätin/der Landrat im ständigen Austausch und Gespräch bleiben. Sie/er nimmt Probleme und Anregungen auf und wirkt mit, wenn es ganz konkret um die Lösung geht.

Die Landrätin/der Landrat ist aber auch direkte/r Ansprechpartner/in für die Sorgen und Nöte der Menschen, sei es in einer regelmäßigen Bürgersprechstunde oder per Brief.

Chef/in der Verwaltung

Die Landrätin/der Landrat ist Leiter/in einer Verwaltung von derzeit rund 800 Beschäftigten, die für den Vollzug von Staatsaufgaben, wie beispielsweise Baugenehmigungen, Immissions-schutz, Umwelt- und Naturschutz, Katastrophenschutz, Führerscheinangelegenheiten, Kfz-Zulassungswesen und Grundsicherung, zuständig ist. Hinzu kommen viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kreiseigenen Gesellschaften.

Die Kreisverwaltung Barnim arbeitet mit den Verwaltungen in den Städten, Ämtern und Gemeinden zusammen. Gemeinsam bemühen sie sich täglich, schnell und effizient Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Hierbei geht es zum einen um Pflichtaufgaben, die sich aus den Gesetzen ergeben. Zum anderen erbringt der Landkreis in Abhängigkeit seines Handlungsspielraumes aber auch zahlreiche freiwillige Leistungen.

Neben dem „Tagesgeschäft“ werden im Landratsamt Visionen und Ideen für die zukünftige Entwicklung der Region erarbeitet. Dort analysiert die Landrätin/der Landrat vorhandene Potenziale, sorgt für den effizienten Einsatz von Fördermitteln und strukturiert das Zusammenwirken der beteiligten Verwaltungen.

Die Landrätin/der Landrat hat Einfluss auf die künftige Entwicklung des Landkreises.

Die Wahrnehmung des Amtes ist verbunden mit Weichenstellungen bei so wichtigen Kreisaufgaben wie zum Beispiel den weiterführenden Schulen, den Krankenhäusern, dem Öffentlichen Personennahverkehr, der Jugendhilfe, der Abfallbeseitigung, dem Kreisstraßenbau und vielem mehr.

Akteur/in der Politik

Die Landrätin/der Landrat zeichnet für die Leitlinien der kommunalen Entwicklung verantwortlich.

Die Abgeordneten des Kreistages Barnim und die Vertreter der Kommunen sind dabei die wichtigsten politischen Partner der Landrätin/des Landrates. In den Sitzungen des Kreistages beschließen sie über die Entscheidungsvorlagen der Verwaltung und bringen eigene Beschlussanträge ein.

Zu Beginn jeder Sitzung des Kreistages legt sie/er Rechenschaft über die Tätigkeit der Verwaltung ab. Sie/Er gibt einen Ausblick auf die wichtigsten Themen der zukünftigen Entwicklung und nimmt zu Fragen Stellung.

Um mehrheitliche Zustimmung zu Beschlussanträgen aus Verwaltung oder Politik muss oftmals hart gerungen werden. Hier nimmt die Landrätin/der Landrat nicht selten die Funktion einer Moderatorin/eines Moderators ein. Mit den politischen Vertretern im Land und Bund sowie in den Kommunen arbeitet sie/er zum Wohle des Landkreises vertrauensvoll zusammen.

DIE ZUKUNFT DES LANDKREISES AKTIV MITBESTIMMEN!

Mit der aktiven Teilnahme an der Wahl bestimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft des Landkreises mit.

Die Wahlbeteiligung spiegelt also auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung des Landkreises wider.

Macht von Eurem Wahlrecht Gebrauch und geht zur Landratswahl.

Zusammenstellung Landkreis Barnim.

Übersicht der Wahlbezirke in Bernau

Zur Landratswahl sechs neue Wahllokale in Bernau

Die Leiterin der Bernauer Wahlbehörde Viola Lietz weist darauf hin, dass es in Bernau statt bisher 34 jetzt 40 Wahlbezirke gibt. Das hat zur Folge, dass einige Bernauerinnen und Bernauer nicht mehr im „gewohnten“, sondern in einem neuen Wahllokal wählen können. So ist in Friedenstal ein Wahllokal in der Kita „Rappelkiste“, in der Viehtrift ein Wahllokal in der „Kindergärtnerei“ und in Nibelungen ein eines in der Schule im Nibelungenviertel hinzugekommen.

„Bitte schauen Sie sich die Wahlbenachrichtigung genau an, damit Sie nicht einen Weg umsonst machen“, empfiehlt Viola Lietz. Grund für die Neuaufteilung der Wahlbezirke in Bernau ist der Einwohnerzuwachs.

Informationen zur Wahl und zu den Wahllokalen stehen auf der Homepage der Stadt Bernau.

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