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           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Donnerstag: Meist bewölkt, später örtlich Schauer bei bis zu 8 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Sonne und bis zu 26 Grad in Bernau und Drumherum, Moin

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Wenn man die aktuellen Bilder aus Manchester sieht und liest, dass 22 Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche, Opfer eines feigen Selbstmordattentäters wurden, dann fällt es einem ziemlich schwer einen sonnigen und schönen guten Morgen zu wünschen.

In Gedanken an all die Menschen dort wollen wir dennoch versuchen, in den Tag zu finden.

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Neben dem Tag des Grundgesetzes* der Bundesrepublik Deutschland, welches am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde und als unverzichtbarer Grundpfeiler unserer Gesellschaft gilt (https://www.bundestag.de/grundgesetz), feiern wir heute auch den Weltschildkrötentag!!

An diesem soll an die 220 Millionen Jahren alten Tiere erinnert werden. An ihre Bedürfnisse, die artgerechte Haltung und dem nötigen Schutz, dass diese bedrohte Tierart nicht weiter durch den Menschen ausgerottet wird.

Man unterscheidet derzeit etwa 341 Arten mit über 200 Unterarten.

Die älteste bekannte Schildkröte starb 2006 mit 256 Jahren im Zoo von Kalkutta und die schnellste Schildkröte ist die Lederschildkröte mit 35 km/h (Guinness Book of Records 1992), die langsamste Schildkröte ist die Gattung Gopherus mit 0,21–0,48 km/h (National Geographic, 1999).

Euch einen schönen Montag, bei bis zu sonnigen 26 Grad und bis später…

*Auszug aus dem Grundgesetz

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(Foto: Bernau LIVE)

 

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