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Barnim: Schulen können sich beim „Schulobst-Programm“ anmelden

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Schulen können mit Landeshilfe Äpfel an Kinder ausgeben

Bernau (Barnim): Grund- und Förderschulen in der Region können sich ab sofort um Unterstützung bewerben, um im Herbst erstmals Obst an Schülerinnen und Schüler zu verteilen. Das Land Brandenburg hat dazu jetzt ein eigenes Programm aufgelegt.

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„Im September oder Oktober können Äpfel an Kinder im Barnim ausgegeben werden“, teilte die SPD-Landtagsabgeordnete Britta Stark mit. Geplant ist, das Programm 2018 fortzusetzen. Der Landtag hatte die Regierung in Potsdam gebeten, ein eigenes Schulobst-Programm zu beginnen.

„Das Apfel-Programm ist ein Schritt hin zu gesünderer und besserer Ernährung für die Schülerinnen und Schüler in Brandenburg“, sagte Britta Stark.

Pro Schule ist ein Höchstbetrag von 500 Euro vorgesehen. Insgesamt stehen in diesem Jahr 100.000 Euro für die Verteilung von Äpfeln zur Verfügung. Die Schulen sollen selbst für den Einkauf sorgen und dabei vor allem regionale Produkte nutzen. „Wichtig ist, dass das Obst aus der Nähe kommt und auf Nachhaltigkeit geachtet wird“, so Britta Stark. „Kinder brauchen Vitamine und eine ausgewogene Ernährung. Die Schulen sind nun aufgerufen, sich bis Ende Juni um die Landeshilfen zu bewerben.“

Hintergrund:

Die Bewerbungsfrist für das Brandenburger Schulobstprogramm 2017 läuft ab sofort bis zum 30. Juni. Beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gibt es dazu online Informationen

(http://lelf.brandenburg.de/media_fast/4055/Informationen%20des%20LELF.pdf)

Sowie die Antragsunterlagen für Schulen

(http://lelf.brandenburg.de/media_fast/4055/Anmeldung_Schulobst_2017.pdf)

Information via SPD-Landtagsfraktion Brandenburg / Britta Stark

PS: Neben diesem Programm in Brandenburg, gibt es auch das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Deutschland erhält dafür rund 30 Millionen Euro Unionsbeihilfe. Am Schulobst- und gemüseprogramm beteiligen sich zur Zeit neun Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ergänzt wird das Programm durch vorgeschriebene begleitende Maßnahmen wie zum Beispiel Informationsmaterialien, Unterrichtseinheiten, Besuche auf dem Bauernhof oder bei Obstanbaubetrieben.

 

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