
Abmahnungen für Vorschaubilder bei Facebook.
Bei Bernau LIVE darf GERN geteilt werden! Auch mit Vorschaubild.
Wie dieser Tage zahlreichen Medien zu entnehmen war, soll es nun auch Abmahnungen für geteilte Inhalte mit Vorschaubilder geben.
Die Rechtsprechung besagt, dass jedes Foto als urheberrechtliches Werk rechtlich geschützt ist. Teilt man nun etwaige Beiträge bei Facebook, so generiert Facebook, falls vorhanden, ein Vorschaubild.
Schaltet man diese Funktion nicht aus und ein „fremdes“ Bild wird angezeigt, so begeht man möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung, welche eine teure Abmahnung mit sich bringen kann. Teilt man Inhalte mit Vorschaubildern verhält es sich seitens der Rechtsprechung so, als ob man das Bild/Foto selbst erstmalig veröffentlicht- oder in Umlauf gebracht hat. Selbst Facebook-Seitenbetreiber haften für Inhalte von anderen- bzw. Dritten.
Wie verhält es sich bei Bernau LIVE? Wir finden, dass Bilder einfach zu Facebook dazu gehören!
Fast alle Bilder die wir posten sind von uns erstellte Bilder und dürfen gern geteilt werden.
AUSNAHMEN: Bilder bei denen eine andere Herkunft oder andere Fotografen/Urheber im Text benannt werden. Ferner Bilder auf denen Einzelpersonen abgebildet sind. Bei diesen sollte bei einer etwaigen Teilung die Vorschaubild-Funktion unbedingt deaktiviert werden.
Also, passt schön auf und teilt lieber nichts ohne Zustimmung des Urhebers oder Erstellers!
Infos findet Ihr auch hier: http://blog.schwindt-pr.com/2013/01/07/abmahnung-vorschaubild-facebook/
Diese Info stellt keine Rechtsberatung dar!
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