Bernau (Brandenburg): Wie die Staatskanzlei Brandenburg am heutigen Dienstag mitteilt, wird das aktuelle Verbot zur Ausführung von Großveranstaltungen verlängert.
Demnach dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen vorerst bis Ende Oktober 2020 nicht durchgeführt werden.
Darauf hat sich das Kabinett heute verständigt und setzt damit die entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern um. Damit schafft die Landesregierung Planungssicherheit und vor allem rechtliche (Planungs-) Sicherheit für die Zeit nach dem 31. August 2020.
„Die Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen wie Volksfeste, Konzerte oder Sportevents ist zum vorrangigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich, da bei derartigen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammenkommen. Diese Intensität der Kontakte erhöht die Gefahr einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus erheblich. Zudem ist bei Großveranstaltungen die Rückverfolgung von Kontaktpersonen extrem schwierig.“, so die Staatskanzlei.
Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Zahl der Neuinfektionen ist dank der Eindämmungsmaßnahmen und des disziplinierten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger auf einem niedrigen Niveau. Damit das so bleibt, müssen wir weiter achtsam und solidarisch sein. Bei Großveranstaltungen mit tausenden Personen werden erfahrungsgemäß Abstands- und Hygieneregeln nicht beachtet. Das Infektionsrisiko ist hier besonders hoch. Darum bitten wir um Verständnis bei Veranstalterinnen und Veranstaltern, Künstlerinnen und Künstlern und nicht zuletzt beim Publikum: Zu unser aller Schutz ist die Verschiebung von Großveranstaltungen auf einen späteren Zeitpunkt geboten.“
Quelle: Staatskanzlei Brandenburg
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