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Landkreis Barnim: Allgemeinverfügung zur Corona Quarantäne-Regelung

Hinweise der Verwaltung des Landkreises Barnim

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Bernau / Barnim: Der Landkreis Barnim hat am 9. Mai 2022 die Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Diese tritt am 10. Mai in Kraft und ist auf der Internetseite des Landkreises Barnim abrufbar.

Folgende Änderungen ergeben sich aus dieser:

  1. Die Quarantänedauer reduziert sich auf 5 Tage. Bei anhaltender Symptomatik oder weiterhin positiver Testung verlängert sich die Quarantäne bis auf maximal 10 Tage. Eine generelle Freitestung ist nicht mehr notwendig. Abweichende Regelungen gelten für Beschäftige in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe. Hier muss vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine negative Testung erfolgen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist auch hier kein Testnachweis mehr notwendig.
  2. Für Personen, die sich bei Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung aufgrund der bisherigen Regelung als positiv getestete Personen in Absonderung befinden, gelten zur Beendigung der Quarantäne die neuen Regelungen.
  3. Eine Absonderungsbescheinigung durch das Gesundheitsamt wird nicht mehr erstellt. Eine Meldung über das Onlinemeldeformular auf unserer Homepage ist nicht mehr notwendig. Fortan gilt der zertifizierte Antigenschnelltest oder der PCR-Testnachweis als Nachweis der Absonderung.

Die genauen Regelungen und Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung.

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Eine Bekanntmachung des Landkreis Barnim.

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