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Bernau: Einwohnermeldeamt, Stadtkasse geschlossen – Info Notbetreuung

Info der Stadt Bernau bei Berlin

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Die Präventionsmaßnahmen in Bernau bei Berlin werden weiter ausgeweitet.

Um das Ausbreitungstempo des Corona-Virus zu verlangsamen und die Gefahren für jeden einzelnen zu minimieren, legt die Stadt Bernau bei Berlin Folgendes fest:

Das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und die Stadtkasse bieten ab sofort keine regulären Sprechzeiten an und bleiben für den Besucherverkehr geschlossen. In unaufschiebbaren Fällen muss ein Termin vorab telefonisch vereinbart werden.

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Die Ämter sind telefonisch wie folgt erreichbar:

  • Einwohnermeldeamt: 365-258
  • Standesamt: 365-260
  • Stadtkasse: 365-233.

Für alle weiteren Ämter der Stadt gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger, nur in wirklich wichtigen, unaufschiebbaren Fällen die Fachbereiche der Verwaltung aufzusuchen und Anliegen bzw. Fragen möglichst per Telefon oder E-Mail zu klären. Für Auskünfte oder allgemeine Beratungen können die Bürgerinnen und Bürger den telefonischen Service oder die Online-Dienste der Verwaltung (www.bernau.de) nutzen.

Die Stadtverwaltung ist wie folgt zu erreichen:

„Wir beschränken die Sprechzeiten auf das Minimum, um die Verwaltung in dieser besonderen Situation arbeitsfähig zu halten und natürlich, um die Bernauer zu schützen. Dabei setzen wir alles daran, die Angelegenheiten zur Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten. Dafür müssen wir jedoch absichern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlichen Risiken aussetzen. Deshalb sollten alle ihre sozialen Kontakte auf das Notwendigste reduzieren“, so Bernaus Bürgermeister André Stahl.

Einrichtungen zur Notbetreuung

Darüber hinaus gilt die am Freitag verkündete Schließung der Bernauer Kitas und Schulen ab Mittwoch, dem 18. März 2020. Drei Einrichtungen zur Notbetreuung von Kindern werden derzeit vorbereitet. Betreut werden Kinder nur dann, wenn die Eltern in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung der notwendigsten Daseinsvorsorge–Aufgaben unabdinglich sind: medizinisches Personal, Pflegepersonal, Rettungskräfte und Polizei. Weiterhin kann in außerordentlichen Einzelfällen eine Betreuung zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfolgen.

Diese Betreuung ist bei der Stadt Bernau bei Berlin zu beantragen und die Berechtigung ist zu belegen.

Anträge für die Notbetreuung gibt es in der Kita- und Schulverwaltung im Stadtgärtnerhaus bzw. auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Aktuelles beziehungsweise unter der Rubrik Bildung/Kindertagesstätten/Anmeldung Notbetreuung.

Alle städtischen Einrichtungen bleiben voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es auf der Website des Landkreises Barnim unter www.barnim.de. Das Gesundheitsamt bietet Beratungen an und ist unter der Telefonnummer 03334 214-1601 zu erreichen.

Ergänzung des Landkreis Barnim – Nachtrag 17.30 Uhr

Das Land Brandenburg hat durch eine Allgemeinverfügung den Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten untersagt.

Der Landkreis Barnim bietet nun Notbetreuungen für Kinder im Alter bis 12 Jahre in Kindertageseinrichtungen und Schulen an, soweit Alleinerziehende oder beide Elternteile bestimmten Berufsgruppen angehören. Diese seien unabkömmlich, um die kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Dies betreffe insbesondere die öffentliche Sicherheit und die medizinische Versorgung, erklärt Barnims Landrat Daniel Kurth.

„In erster Linie geht es darum das Corona-Virus einzudämmen und Bürger und deren Familien zu schützen. Die Notfallbetreuung sollte ausschließlich in Anspruch genommen werden, wenn keine Betreuung im privaten oder familiären Umfeld möglich ist.“

Anspruch haben Berufsgruppen:

  • im Gesundheitsbereich, im gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gem. § 45 SGB Vlll, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht polizeiliche Gefahrenabwehr
  • In der fortgeführten Kindertagesbetreuung
  • Im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung*
  • Rechtspflege*
  • Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung) *
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft*

Der Antrag und entsprechende Nachweise (Feststellung der Zugehörigkeit zur Berufsgruppe) zum Antrag auf Notbetreuung sind bei der Kindertageseinrichtung einzureichen. Diese stellt den Notbedarf zunächst fest. Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Berufsgruppen erfolgt in Einzelfällen die Prüfung durch das Jugendamt des Landkreises Barnim.

Ein Bürgertelefon „Kitaangelegenheiten“ ist unter der Telefonnummer: 03334 214-1209 eingerichtet und besetzt.

Hinweisblatt Notbetreuung

Antrag Notbetreuung

 

 

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