9 Euro Ticket, Preiswerter Tanken und Bonus für Pflegekräfte
Auszüge aus dem Entlastungspaket
Bernau / Deutschland: Der gestrige Donnerstag brachte zahlreiche Entscheidungen hervor, die für Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sorgen sollen.
So wurde u.a. dem 9 Euro Ticket zugestimmt, die Senkung der Steuer für Benzin und Diesel beschlossen und ein Bonus für Pflegekräfte auf Papier gebracht. Der Bundesrat muss dem heute noch (obligatorisch) zustimmen.
9 Euro Ticket und Tankrabatt vom Bundestag beschlossen
Sofern heute der Bundesrat (obligatorisch) zustimmt, gilt für die Monate Juni, Juli und August 2022 das 9-Euro Ticket für den ÖPNV. Mit dem Ticket können alle Busse und Bahnen im Nah- Regionalverkehr für nur 9 Euro pro Monat genutzt werden.
Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also z.B. ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse. Abo-Kundinnen und Kunden profitieren in besonderem Maße. Ihr Abo wird automatisch durch das Verkehrsunternehmen auf 9 Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen. Gleichzeitig bleiben alle Abo-Vorteile im jeweils geltenden Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen erhalten.
Befristetet Absenkung der Benzin- und Dieselpreise
Die befristete Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß wirkt sich im Einzelnen wie folgt aus: Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh (entspricht ca. 6,16 ct/kg) und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg (entspricht ca. 12,66 ct/Liter). (Gilt für die Monate Juni, Juli und August 2022)
Bonus für Pflegekräfte
Die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sollen durch einen Pflegebonus anerkannt werden. Hierfür werde insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
Mit weiteren 500 Millionen Euro wird der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben. Ausgezahlt wird der Bonus von dem Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist. Der gestaffelte Pflegebonus soll bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:
- vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro
- Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
- Azubis bis zu 330 Euro
- Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 Euro
- sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro
Die Bundesländer und Pflegeeinrichtungen können den Corona-Pflegebonus erhöhen.
Energiepreispauschale (EPP)
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine EPP in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Anspruch auf die EPP haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.
2. Kinderbonus 2022
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise soll im Jahr 2022 ein Kinderbonus gezahlt werden. Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen. Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Er muss in der Regel nicht beantragt werden. Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, d. h. davon profitieren z. B. auch Bezieher von SGB II-Leistungen.
Verwendete Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung