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           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Donnerstag: Meist bewölkt, später örtlich Schauer bei bis zu 8 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Wochenendgrüße aus einem wundervoll verschneiten Bernau

Euch ne schöne Zeit

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Pünktlich zum Ferienbeginn gibt es dann endlich auch nennenswerten Schnee in unserem Städtchen Bernau und Drumherum.

Seit heute Nacht schneit es und sollten die Wettervorhersagen stimmen, bleibt der Schnee zumindest bis zum Wochenanfang liegen. Ansonsten hoffen wir, dass Ihr einen entspannten Start in den heutigen Samstag hattet und wünschen Euch ein winterlich-schönes  Wochenende. 

Mit dem heutigen Samstag werden vom Robert-Koch-Institut bundesweit +12.321 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet. Die 7-Tages Inzidenz hat sich gegenüber der Vorwoche nach weiter unten entwickelt und liegt aktuell bundesweit bei 90,9. Für den Landkreis Barnim meldet das RKI am heutigen Samstagmorgen einen Inzidenz-Wert von 59,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an 7 Tagen und es haben sich keine Menschen innerhalb der letzten 24 Stunden mit dem Coronavirus infiziert.

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Auch wenn die Corona-Zahlen aktuell deutlich nach unten fallen, vor gut 2 Wochen hatten wir noch den fast 4-fachen Inzidenz-Wert im Landkreis Barnim, so müssen und sollten wir uns weiterhin an die Corona-Eindämmungsverordnung halten. Dauerhafte Inzidenz-Werte unter 50 sind notwendig, um Öffnungsperspektiven z. B. für Handel, Gastronomie und Kultur zu entwickeln, so die Bundesregierung.

  • Zusammenkünfte sind alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
  • Geschäfte, bis auf die bekannten Ausnahmen, bleiben weiterhin geschlossen.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Ausnahmen bilden z.B. der Weg zur Arbeit, Spazierengehen, Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt.

Mit Inkrafttreten der aktuellen Verordnung wurden medizinischen Schutzmasken (z.B. sogenannte medizinische (OP) Masken (DIN EN 14683) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zur Pflicht. Alle Masken sollten eine CE Kennzeichnung haben!

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske sind u.a. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr befreit!

Was sind medizinische Masken und worauf muss man achten?

Soweit nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgeschrieben ist, eine medizinische Maske zu tragen, muss diese entweder:

  • den Anforderungen an eine CE-gekennzeichnete medizinische Gesichtsmaske mit der Norm DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) entsprechen oder
  • eine die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllende FFP2-Maske sein, die mit einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer der notifizierten Stelle gekennzeichnet ist.

Mit einer FFP2-Maske vergleichbar gelten auch Masken mit den Typbezeichnungen N95, P2, DS2 oder eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA), insbesondere KN95, sofern der Abgabeeinheit eine Bestätigung einer Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung vom 25. Mai 2020 beiliegt. Eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske ist aber nur ohne Ausatemventil zulässig.

Ansonsten ist hier das Tragen Pflicht:

  • in Verkaufsstellen des Einzelhandels
  • Bei allen erlaubten körpernahen Dienstleistungen
  • Alle Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs – Inbegriffen sind Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze
  • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn sie sich an einem festen Platz aufhalten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten wird oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird. Bei der Nutzung von Personenaufzügen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen.

Weiterhin vieles geschlossen

Auch zum Monatsanfang am kommenden Montag, bleibt vieles geschlossen oder läuft im Notbetrieb.

Ämter / Behörden

Im Zuge der des Lockdowns heißt es auch in kommenden Tagen, dass wir mit zahlreichen Einschränkungen leben müssen.

So bleiben zahlreiche Verwaltungen der Gemeinden im Landkreis Barnim nunmehr mindestens bis zum 14. Februar 2021 im eingeschränkten Notbetrieb. Fast überall wird es keine regulären Sprechzeiten geben. In einigen Bereichen können jedoch telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden.

Bitte Informiert Euch auf den entsprechenden Homepages der Gemeinden. Viele Seiten haben jedoch noch nicht ihre Daten oder Angaben aktualisiert, so dass oftmals noch vom 31. Januar geschrieben wird.

Bernau

Bürgertelefon: 03338/365-0 oder 365-131; E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de

  • Einwohnermeldeamt: Telefon: 03338/365-258; E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de
  • Kitaverwaltung: Telefon: 03338/365-319 oder -326 ; E-Mail: kindertagesstaetten@bernau-bei-berlin.de
  • Stadtkasse: Telefon: 03338/365-233; E-Mail: stadtkasse@bernau-bei-berlin.de

Kontaktmöglichkeiten der Gemeinden

  • Wandlitz:  0333987 360-115 – gemeinde@wandlitz.de
  • Panketal: 030 94511-0 – poststelle@panketal.de
  • Biesenthal: 03337 4599-0 – info@amt-biesenthal-barnim.de
  • Ahrensfelde: 030 936900-0 – info@gemeinde-ahrensfelde.de

Barnimer Recycling- und Wertstoffhöfe weiterhin geschlossen

Wie die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mitteilt, bleiben die Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreis mindestens bis zum 14. Februar geschlossen. An zwei Tagen in der Woche öffnen jedoch die Recyclinghöfe in Bernau und Eberswalde für Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende.

Bibliotheken weiterhin geschlossen

Aufgrund der aktuellen Pandemielage bleiben die Bernauer Stadtbibliothek und ihre Zweigstelle in Schönow über den 31. Januar hinaus geschlossen. Entliehene Medien werden weiter verlängert. Während der Schließzeit entstehen keine Säumnisgebühren. Infos zum Online-Angebot und Abholung

Nützliche Links und weitere Informationen

Corona-Zahlen im Überblick

Infos zur aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung findet Ihr hier.

Verwendete Quellen: Landkreis Barnim, Land Brandenburg, RKI, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Stadt Bernau, Bernau LIVE

 

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