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Brandenburg verkündet Details zum Corona-Lockdown bis 14.02.

Alle Infos zur neuen Verordnung ab 23.01.

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Bernau / Brandenburg: Nach der Kabinettssitzung im Brandenburger Landtag, wurde am heutigen Donnerstagnachmittag die neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg im Detail bekanntgegeben.

Im großen und ganzen hat sich das Land Brandenburg, wie auch zuvor, an die Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom vergangenen Dienstag gehalten.

Die neue Verordnung gilt ab Samstag, den 23. Januar 2021 (0.00 Uhr) und ist bis vorerst 14. Februar gültig.

Wie Brandenburgs Ministerpräsident Woidke in seiner Ansprache betonte, müsse Brandenburg weiterhin an Schutz-Maßnahmen festhalten, um in allen Landkreisen den teils sehr hohen Inzidenzwert einheitlich zu senken. Auch sorgte sich Woidke um die mögliche Mutation des Coronavirus. Gleichzeitig lobte er, dass die Zahlen im Land Brandenburg leicht Rückläufig sind, wenngleich wir weiterhin sehr vorsichtig sein müssen.

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Weiterhin sei es das oberste Ziel, die Anzahl der Impfungen deutlich zu erhöhen. Hierfür fordert das Land Brandenburg eine bessere Verlässlichkeit der jeweiligen Hersteller und ihren Lieferungen.

Für heute wurde ein 7-Tage-Inzidenzwert von 224,7 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Er liegt damit zwar unter den 3 Höchstwerten im Januar (299,3 am 11.01; 290,8 am 10.01.; 286,1 am 12.01.), jedoch weit über dem Zielwert von 50. Dauerhafte Werte unter 50 sind notwendig, um Öffnungsperspektiven z. B. für Handel, Gastronomie und Kultur zu entwickeln.

Alle Maßnahmen die ursprünglich bis zum 31. Januar ihre Gültigkeit hatten bleiben nunmehr mit weiteren Einschränkungen bis zum 14. Februar 2021 bestehen. Die Verschärfung der bisherigen Verordnung betrifft insbesondere die erweiterte Maskenpflicht*.

Krippen und Kita

Die Krippen und Kindergärten bleiben grundsätzlich weiterhin geöffnet, solange der Inzidenz-Wert unter 300 liegt. Landkreise oder Städte dürfen bei Bedarf von diesen Werten abweichen und eigene Bestimmungen festlegen.

Das Land übernimmt – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr – Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt.

Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig. Dafür wird das Land voraussichtlich monatlich bis zu 15 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm aufwenden. Die notwendige Richtlinie des Jugendministeriums hierzu wird derzeit abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.

Zusätzliche Unterstützung gibt die von Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossene Änderung zum Kinderkrankentagegeld. Dieses wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.

Schule

Zudem bleibt der Präsenzunterricht an Schulen bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit ebenfalls bis zum 14.02.2021 verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.

Weitere Regelungen der neuen Verordnung

Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.

  • Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
  • Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken). Anmerkung Bernau LIVE – (z.B. sogenannte medizinische (OP) Masken (DIN EN 14683) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2)
    • Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
    • Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
    • Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
    • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
    • Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Für Gottesdienste sind einzuhalten: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Verzicht auf Gesang und Anmeldung von Veranstaltungen mit erwartet mehr als 10 Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens 2 Tage zuvor. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ein Hygienekonzept etabliert haben, welches den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bekannt gemachten Anforderungen (Hygienerahmenkonzept) entspricht.

Alle anderen bisherigen Maßnahmen aus der aktuellen Verordnung bleiben bestehen.

Hilfen für Gewerbe

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat vergangene Woche mit der kompletten Auszahlung der „Novemberhilfen“ für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen in Brandenburg begonnen. Für die November- und Dezemberhilfen wurden die Antragsfristen für Antragstellungen über den prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u.a.) bis zum 30. April 2021 verlängert.

Mit Stand vom 20. Januar lagen der ILB 14.199 Anträge auf Unterstützung aus den November- und Dezemberhilfen vor. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller haben einen Abschlag erhalten. Beantragt wurden insgesamt 151,8 Millionen Euro Förderung. Davon sind über die Abschlagsregelung rund 60 Millionen Euro ausgezahlt.

Woidke weiter: „Im Rahmen der MPK habe ich mich klar gegen Betriebsschließungen ausgesprochen. Die Wirtschaft muss mit verstärktem Homeoffice und mit Hygienekonzepten ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Aber die Wirtschaft muss auch weiter funktionieren. Gut, dass es jetzt voran geht mit der Auszahlung der Wirtschaftshilfen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Überbrückungshilfe III nochmal verbessert wird. Für den Einzelhandel ist es überlebenswichtig, dass die Abschreibungen auf die nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden.“

Impfen

Das nationale Impfkonzept muss zügig umgesetzt werden. Dazu ist Klarheit und Sicherheit bei der Lieferung der Impfstoffe erforderlich. Der Bund hat zugesagt, auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten zu übermitteln.

Die Zahl der bisher in Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 50.671 (+4.477 im Vergleich zum Vortag; Stand: 20.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 49.548 Erstimpfungen und 1.123 Zweitimpfungen. In Altenpflegeheimen wurden 8.143 Bewohnerinnen und Bewohner geimpft.

Woidke: „Für mich hat das Impfangebot für Alten- und Pflegeheime weiter oberste Priorität. Mit der Errichtung der Impfzentren und Impfstellen bereiten wir uns auf die Ausweitung der Impfkapazitäten im gesamten Land Brandenburg vor. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen zu verlässlichen Lieferzeiten einhält.“

Weitere Statements:

Woidke: „Die bestehenden Einschränkungen beginnen zu wirken. Die in einigen Staaten aufgetretenen Mutationensind jedoch deutlich infektiöser als das bisher bekannte Virus. Deshalb müssen wir vorsichtig bleiben und den Lockdown verlängern. Mit einigen Konkretisierungen wollen wir dazu beitragen, dass die Infektionszahlen sinken. So sollen durch die Ausweitung von Homeoffice die Kontakte weiter reduziert werden. Wenn mehr Menschen zu Hause arbeiten, wird auch der ÖPNV weniger belastet.

Gerade weil wir noch zu wenig über die Verbreitung der Mutationen wissen, sollten wir uns und andere noch besser durch die Nutzung von speziellen Masken schützen. Ich setze weiterhin insbesondere auf die Vernunft und Einsicht der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sich an die Regeln zu halten, ist die beste Währung im Kampf gegen die Pandemie.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es liegt jetzt in unseren Händen, die Ausbreitung der gefährlichen COVID-Mutationen im Keim zu ersticken. Dafür müssen wir den eingeschlagenen Weg der Kontaktvermeidung konsequent fortsetzen. Daher haben wir die Einschränkungen verlängert und teilweise konkretisiert. Je schneller wir die Infektionszahlen auf ein beherrschbares Maß herunterdrücken, desto eher kann schrittweise Normalität in unseren Alltag zurückkehren. Uns ist sehr bewusst, dass die Verlängerung ein weiterer Kraftakt für die Mitbürgerinnen und Mitbürger bedeutet.

Viele sind jetzt schon durch die Belastungen der vergangenen Monate zermürbt. Aber nur, wenn wir alle gemeinsam noch etwas länger durchhalten, können wir das Virus beherrschen und nicht umgekehrt.“

Innenminister Michael Stübgen: „Die Viruspandemie ist und bleibt eine große Belastung für uns alle. Der Lockdown verlangt jedem von uns viel ab und wir werden diese Last noch für eine Weile tragen müssen. Wir sehen aber, dass die Fallzahlen langsam zurückgehen. Das bestätigt unseren Kurs – es zeigt sich, dass die Maßnahmen wirken. Wir können langsam wieder optimistisch in die Zukunft blicken. Trotzdem müssen wir weiter vorsorgen.

Es ist jetzt wichtig, dass wir die Infektionszahlen weiter senken und eine neue Ausbruchswelle verhindern. Das gilt insbesondere für die nur schwer einschätzbaren Mutationsformen, die sich gerade verbreiten. Wenn wir alle weiter diszipliniert bleiben, wird uns das gelingen.“

*Maskenpflicht:

Soweit in dieser Verordnung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind folgende Personen von der Tragepflicht befreit:

  • vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

Verwendete Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

 

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