Allen ein schönes Wochenende – neue Verordnung tritt in Kraft
Infos zur neuen Eindämmungsverordnung
Bernau / Barnim: Am besten Ihr bleibt vorerst einfach im Bett oder auf der Couch und schaut Euch das Wetter von innen an.
Als ich vorhin meinen Kaffee auf der Terrasse getrunken habe, fielen in Bernau die ersten Regentropfen (nunmehr Schnee/Schneeregen), es ist Grau und bei um die 1 Grad, ist nicht mehr viel von den milden Temperaturen der vergangenen zwei Tage zu spüren. Besserung ist vorerst nicht in Sicht.
Ansonsten hoffen wir, dass Ihr einen entspannten Start in den heutigen Samstag hattet und wünschen Euch ein ruhiges Wochenende.
Mit dem heutigen Samstag tritt die neue Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) des Land Brandenburg im Kraft. Von Bernau LIVE gibt es noch einmal einen kleinen Überblick. Insbesondere wollen wir noch einmal auf die Thematik der Mund-Nase-Bedeckungen eingehen.
Im großen und ganzen bleiben alle bisherigen Maßnahmen der Verordnung vom 08. Januar 2021 bestehen.
- Zusammenkünfte sind alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
- Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
- Geschäfte, bis auf die bekannten Ausnahmen, bleiben weiterhin geschlossen.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Ausnahmen bilden z.B. der Weg zur Arbeit, Spazierengehen, Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
- Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt.
Erweiterte Maskenpflicht
Der wohl wichtigste Punkt der neuen Verordnung ist die Verschärfung der Maskenpflicht. Seit heute Morgen sind Stoffmasken sind nunmehr nicht erlaubt. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden medizinischen Schutzmasken (z.B. sogenannte medizinische (OP) Masken (DIN EN 14683) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zur Pflicht. Alle Masken sollten eine CE Kennzeichnung haben!
Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer medizinischen Maske sind u.a. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr befreit!
Ansonsten sind hier Masken Pflicht:
- in Verkaufsstellen des Einzelhandels
- Bei allen erlaubten körpernahen Dienstleistungen
- Alle Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs – Inbegriffen sind Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze
- In Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn sie sich an einem festen Platz aufhalten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten wird oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird. Bei der Nutzung von Personenaufzügen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen.
Was sind medizinische Masken und worauf muss man achten?
Soweit nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgeschrieben ist, eine medizinische Maske zu tragen, muss diese entweder:
- den Anforderungen an eine CE-gekennzeichnete medizinische Gesichtsmaske mit der Norm DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) entsprechen oder
- eine die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllende FFP2-Maske sein, die mit einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer der notifizierten Stelle gekennzeichnet ist.
Mit einer FFP2-Maske vergleichbar gelten auch Masken mit den Typbezeichnungen N95, P2, DS2 oder eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA), insbesondere KN95, sofern der Abgabeeinheit eine Bestätigung einer Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicher- stellungsverordnung vom 25. Mai 2020 beiliegt. Eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske ist aber nur ohne Ausatemventil zulässig.
Zahlreiche Infos zur Wirksamkeit findet Ihr auf den Seiten des Land Brandenburg.
Impfzentrum in Eberswalde
In Eberswalde wurde am gestrigen Freitagnachmittag das erste Impfzentrum im Landkreis Barnim eröffnet. Auch wenn die Impfdosen im Land Brandenburg aktuell recht knapp sind, so sollen im Laufe des kommenden Sonntages die ersten Eberswalder Impftermine unter der zentralen Rufnummer 116117 vergeben werden. (Personen ab 80 Jahre)
Nach einem anfänglichen Probelauf am Montag soll dann ab nächste Woche Mittwoch mit dem Impfstoff “Moderna” geimpft werden. Hierfür stehen in der Halle an der Heegermühler Straße 69A, insgesamt sechs sogenannte Impfstraßen zur Verfügung. Angefangen wird erst einmal mit einer geöffneten Impfstraße die etwa 10-12 Personen pro Stunden abfertigen kann. Beitrag
Für die Impfzentren Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Brandenburg, Eberswalde, Prenzlau, Luckenwalde und Kyritz können ab Sonntag, 24. Januar, wieder Termine unter der 116117 vereinbart werden. Leider stehen weiterhin nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher werden vorläufig Erst-Impftermine in diesen Impfzentren nur bis zum 12. Februar vergeben. Bis zum 12. Februar können in den Impfzentren insgesamt rund 7.500 Impfungen durchgeführt werden. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten des Impfstoffes von Pfizer und BioNTech ab der 4. KW 2021 musste die Impfterminvermittlung vorübergehend eingestellt werden.
Ämter / Behörden
Im Zuge der des Lockdowns heißt es auch in den kommenden Wochen, dass wir mit zahlreichen Einschränkungen leben müssen.
So bleiben zahlreiche Verwaltungen der Gemeinden im Landkreis Barnim nunmehr mindestens bis zum 14. Februar 2021 im eingeschränkten Notbetrieb. Fast überall wird es keine regulären Sprechzeiten geben. In einigen Bereichen können jedoch telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Ebenfalls bleiben die Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreis bis mindestens 31.01. geschlossen – Ausnahmen Gewerbe.
Bitte Informiert Euch auf den entsprechenden Homepages der Gemeinden. Viele Seiten haben jedoch noch nicht ihre Daten oder Angaben aktualisiert, so dass oftmals noch vom 10. Januar geschrieben wird. Mehr dazu.
Bernau
Bürgertelefon: 03338/365-0 oder 365-131; E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de
- Einwohnermeldeamt: Telefon: 03338/365-258; E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de
- Kitaverwaltung: Telefon: 03338/365-319 oder -326 ; E-Mail: kindertagesstaetten@bernau-bei-berlin.de
- Stadtkasse: Telefon: 03338/365-233; E-Mail: stadtkasse@bernau-bei-berlin.de
Kontaktmöglichkeiten der Gemeinden
- Wandlitz: 0333987 360-115 – gemeinde@wandlitz.de
- Panketal: 030 94511-0 – poststelle@panketal.de
- Biesenthal: 03337 4599-0 – info@amt-biesenthal-barnim.de
- Ahrensfelde: 030 936900-0 – info@gemeinde-ahrensfelde.de
Geöffnete Geschäfte
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- Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
- Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
- Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
- Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
- Bau- und Gartenfachmärkte mit Zutritt nur für Kund*innen mit Gewerbenachweis,
- landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
- Tankstellen,
- Tabakwarenhandel,
- Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
- Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
- Optiker und Hörgeräteakustiker,
- Reinigungen und Waschsalons,
- Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
- Abhol- und Lieferdienste.
Einige Ausnahmen gibt es allerdings. Bei OBI oder im toom – Baumarkt Bernau kann man zum Beispiel online bestellen und die Ware “to Go” abholen. Ebenfalls dürfen Handwerksbetriebe weiterhin in Baumärkten einkaufen.
Auch in der Bahnhofs-Passage haben einige Geschäfte geöffnet. So zum Beispiel Rossmann, der Zooladen, Fielmann, Brille 96, Burger King, Mäc Geiz oder das Bücher-Paradies. Auch der Markt in der Innenstadt findet wie gewohnt statt. (Dienstag, Donnerstag und Samstag)
Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung bleibt die Bernauer Stadtbibliothek sowie ihre Zweigstelle in Schönow geschlossen.
Wie die Stadt Bernau aktuell mitteilt, werde jedoch ein Abholservice angeboten. Hierfür können Medien ganz einfach per Mail oder telefonisch aus einem Online-Katalog bestellt werden. Abgeholt werden können die Medien vor Ort nach Terminvereinbarung. Info
Nützliche Links und weitere Informationen
Corona-Zahlen im Überblick
- Corona Lagebericht Berlin
- Corona Lagebericht Brandenburg
- Corona-Lagebericht Barnim
- Corona Lagebericht Deutschland
- Corona Lagebericht Intensivbetten