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Landkreis Barnim: Update zur Maul- und Klauenseuche (MKS)

Amtliche Mitteilung

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Bernau / Barnim: Am heutigen Dienstag, den 14. Januar 2025, informiert der Landkreis Barnim noch einmal mit einem Update zur Maul- und Klauenseuche (MKS).

Während die Beprobungen in der Sperrzone weiterhin erfolgen, wurden mit Stand vom heutigen Dienstagvormittag keine weiteren Fälle von MKS im Landkreis Barnim festgestellt. Der Tierseuchenkrisenstab führt seine Arbeit fort und bittet Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte um Mithilfe sowie um die Beachtung der aktuellen Allgemeinverfügung

Im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland, in der Ortschaft Hönow, wurde am Freitag, dem 10. Januar 2025, der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich bestätigt. Im Landkreis Barnim sind umfängliche Maßnahmen angelaufen, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

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Landrat Daniel Kurth: „Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg ist sowohl mit Blick auf das Tierwohl als auch ökonomisch betrachtet eine Katastrophe, deren Ausmaß zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Gänze abzusehen ist. Wenngleich sie für den Menschen ungefährlich ist, stellt sie für die betroffenen Betriebe eine existenzbedrohende Gefahr dar. Umso wichtiger ist es, dass wir unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ein großer Dank gilt allen beteiligten Stellen, insbesondere beim Land, dem Friedrich-Löffler-Institut als dem Nationalen Referenzlabor, beim Landkreis Märkisch Oderland, den unterstützenden Tierärztinnen und Tierärzten und allen weiteren Partnern, die hier schnell und eng abgestimmt die Arbeit aufgenommen haben.“

Zur Eindämmung der Tierseuche wurde um den Ort des Ausbruchs herum eine Sperrzone eingerichtet. Diese Sperrzone betrifft auch Teile des Landkreises Barnim. Unabhängig davon hat die Landesregierung im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden, Gehegewild usw.) erlassen.

Seit Bekanntwerden des Ausbruchs arbeitet das Veterinäramt des Landkreises Barnim intensiv daran, die Lage zu analysieren und alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Aktuell keine weiteren Fälle von MKS im Barnim

Im Fokus stand zunächst der Bereich des Landkreises Barnim, der in unmittelbarer Nähe zum Ausbruchsort in Märkisch Oderland gelegen ist. In Abstimmung mit dem Landestierseuchenkrisenstab mussten am vergangenen Wochenende Tötungsanordnungen für zwei Tierhaltungsbetriebe im Barnim erlassen und umgesetzt werden. Betroffen waren 245 Schweine, 9 Schafe und 3 Ziegen. Aus beiden Beständen wurden Proben entnommen und an das nationale Referenzlabor geschickt. Erste Ergebnisse liegen mit Stand vom Montag, den 13. Januar 2025, vor. Demnach konnten im Landkreis Barnim derzeit keine weiteren Fälle von MKS festgestellt werden.

In einem nächsten Schritt werden seit Montag dieser Woche alle weiteren Betriebe in der Sperrzone – zunächst in der Schutzzone (3 km-Radius) sowie im Laufe der Woche auch in der Überwachungszone (10 km-Radius) – klinisch untersucht und stichprobenweise beprobt. In der gesamten Sperrzone sind im Landkreis Barnim hiervon ca. 65 Betriebe betroffen.

Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte werden um Mithilfe gebeten

Noch am Wochenende hat der Landkreis Barnim eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die aktuell geltenden Restriktionen in der Sperrzone rund um den Ausbruchsort in Märkisch Oderland angeordnet sind: https://www.barnim.de/verwaltung-politik/allgemeinverfuegungen. Darin enthalten sind auch zusätzliche Maßnahmen für Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutz- und Überwachungszone, welche die Meldung von Auffälligkeiten bei empfänglichen Tierarten sowie die Beprobung verendet aufgefundener Tiere vorsehen.

Der Landkreis fordert alle Tierhalter im Barnim dazu auf, ihre aktuellen Tierbestände schriftlich an das Veterinäramt des Landkreises Barnim (veterinaeramt@kvbarnim.de) zu melden.

Des Weiteren werden auch alle Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Barnim um erhöhte Aufmerksamkeit und Unterstützung gebeten. Insbesondere Jägerinnen und Jäger in der Schutzzone sind aufgefordert, Auffälligkeiten zu melden sowie von erlegten Wildtieren empfänglicher Arten Proben zu entnehmen und dem Veterinäramt des Landkreises Barnim zur virologischen Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche zuzuleiten. Verendet aufgefundene Wildtiere empfänglicher Arten sind unter Angabe des Fundortes der o.g. Behörde anzuzeigen und zur virologischen Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche zuzuleiten. Bitte beachten: Entsprechendes Probenmaterial ist im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bereits vorhanden und wird bei Bedarf an Jagdausübungsberechtigte ausgegeben. Anders als bei der ASP erfolgt die Beprobung der Tiere auf MKS mittels Tupfer-Abstrich im Maul der Tiere sowie der Nasenschleimhaut (kein blutgetränkter Tupfer).

Unsere Quelle: Landkreis Barnim.

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