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Landkreis Barnim verschärft regionale Corona-Regelungen

Allgemeinverfügung per 11. Januar 2021

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Bernau / Barnim: Wie wir bereits gestern informierten, erreichte der Landkreis Barnim einen Inzidenz-Wert von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage.

Dementsprechend hat der Landkreis Barnim am gestrigen Montag, den 11. Januar 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen und einige Punkte der aktuellen Eindämmungsverordnung (4. SARS-CoV-2-EindV) ergänzt, bzw. verschärft.

Konkret geht es um die Aufenthaltsbeschränkung im öffentlichen Raum (Bewegungsradius), um die Untersagung von Versammlungen oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum.

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Anbei die Originalmitteilung des Landkreis Barnim vom 11. Januar 2021 im Wortlaut:

Neue Allgemeinverfügung des Landkreis Barnim zur Mund- und Nasenbedeckung – 11. Januar 2021

11. Januar 2021

Die 7-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Barnim laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit den Grenzwert von 200 Neuinfektionen am 11. Januar 2021 überschritten. Mit der hierdurch erfolgenden Bekanntgabe durch den Landkreis Barnim gelten nach der Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID- 19 im Land Brandenburg vom 8. Januar 2021 (4. SARS-CoV-2-EindV) zusätzlich folgende Regelungen im gesamten Landkreis Barnim:

  • Aufenthaltsbeschränkung im öffentlichen Raum (Bewegungsradius) gemäß § 4 Absatz 2 der 4. SARS-C oV-2-EindV.
    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport nach Maßgabe des § 12 Absatz 2 Nummer 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV (Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel) sowie zur Bewegung an der frischen Luft ist nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der Landkreisgrenze gestattet.
  • Versammlungsverbot gemäß § 5 Absatz 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV
    Versammlungen sind grundsätzlich untersagt.

11. Januar 2021 – Allgemeinverfügung des Landkreis Barnim

Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum vom 11. Januar 2021


Verwendete Quelle: Landkreis Barnim – Link

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