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Barnim: Neuer Verdacht auf Maul- und Klauenseuche NICHT bestätigt

Risiko von MKS bleibt hoch

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Bernau / Barnim: Aufatmen im Landkreis Barnim: Die am 15. Januar 2025 in einem Tierhaltungsbetrieb im Werneuchener Ortsteil Willmersdorf entnommenen (MKS) Proben haben sich als unauffällig erwiesen.

Sowohl die Untersuchungen im Landeslabor als auch die nachfolgenden Analysen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, brachten negative Ergebnisse. Der Verdacht auf die Maul- und Klauenseuche (MKS) konnte somit am Freitag, dem 17. Januar 2025, ausgeräumt werden, so der Landkreis Barnim.

Barnims Landrat Daniel Kurth zeigte sich am Rande eines Termins am heutigen Vormittag in Bernau sichtlich erleichtert, wenngleich er weiterhin zur Vorsicht mahnt.

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„Trotz dieser erfreulichen Nachricht bleibt die Lage angespannt“, erklärt Landrat Daniel Kurth. „Zahlreiche Proben, die in den vergangenen Tagen genommen wurden und noch zu nehmen sind, müssen noch ausgewertet werden. Die Situation ist auch immer noch hochsensibel.“ Aufgrund der weiterhin bestehenden Gefährdung durch die Seuche im benachbarten Landkreis Märkisch-Oderland gilt nach wie vor höchste Vorsicht. Der Landkreis Barnim behält die strengen Überwachungs- und Schutzmaßnahmen bei, um einen möglichen Ausbruch frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Die Bevölkerung wird weiterhin um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter in der Sperrzone (10-Kilometer-Radius um den Ausbruchsort) sind aufgefordert, Auffälligkeiten zu melden (mks@kvbarnim.de ) und die Bestimmungen der aktuell geltenden Tierseuchenallgemeinverordnung zu beachten:https://www.barnim.de/verwaltung-politik/allgemeinverfuegungen

Die dort gelisteten Tätigkeitsverbote für Tierhalter und Landwirte in der Schutz- und Überwachungszone gelten bis zu Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung, also auch dann, wenn die Eilverordnung des Landes (Verbringungsverbot) nicht ein weiteres Mal verlängert werden sollte.

Mit Auslaufen der Eilverordnung des Landes besteht für Tierhalterinnen und Tierhalter, die von den Restriktionen der Tierseuchenallgemeinverfügung betroffen sind, die Möglichkeit, über die E-Mail-Adresse mks@kvbarnim.de nach Tierseuchenrecht mögliche Ausnahmen zu beantragen. Alle hierfür erforderlichen Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite mks.barnim.de.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der MKS laufen in den betroffenen Gebieten unvermindert weiter. Am heutigen Freitag werden weitere Betriebe in der Überwachungszone klinisch untersucht und beprobt.

Der Landrat dankt den Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, den beteiligten Tierärztinnen und Tierärzten sowie allen Mitwirkenden in den betroffenen Gebieten sowie auf Landesebene. Zugleich bittet Landrat Kurth bei allen Betroffenen um Verständnis für die weiterhin geltenden Restriktionen.

Der Landkreis Barnim wird die Öffentlichkeit über alle weiteren Entwicklungen zeitnah informieren.

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