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Ab Mittwoch: Ausweitung der 2G Regel – Einschränkungen für Ungeimpfte

Info der Staatskanzlei Brandenburg

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Auf eine erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen müssen sich ab kommenden Mittwoch alle Brandenburgerinnen und Brandenburger einstellen.

Um etwas an Vorbereitungszeit zu geben, informiert die Brandenburger Staatskanzlei bereits heute über Corona-Maßnahmen die morgen im Kabinett beschlossen werden sollen. Dazu gehören u.a. die Verschärfung der 2G Regel, Kontaktbeschränkungen, die Absage aller Weihnachtsmärkte oder die 2G Regel im Einzelhandel (mit Ausnahmen) oder im Friseurhandwerk und 3G im ÖPNV.

Sollte das Brandenburger Kabinett zustimmen, wir gehen davon aus, so gelten die neuen Regelungen ab Mittwoch, den 24. November, 00.00 Uhr.

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Info der Staatskanzlei im Wortlaut: „Aufgrund der sich täglich auch in Brandenburg weiter verschärfenden Pandemie-Lage beabsichtigt die Landesregierung, bereits morgen die bestehende Eindämmungsverordnung zu verschärfen. Sie soll ab Mittwoch, 24. November, 00.00 Uhr gelten (zunächst bis einschließlich 15. Dezember). Dabei werden auch die neuen Schwellenwerte („Ampel“), die in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag vereinbart worden waren, in die Begründung zur Brandenburger Verordnung übernommen (Sieben-Tages-Inzidenz der Infektionen, Belegung Krankenhausbetten und Auslastung der Intensivmedizin).

Der Einzelhandel soll vollständig geöffnet bleiben, aber unter Ausweitung der 2G-Regel: Sie soll künftig für den gesamten Einzelhandel gelten, jedoch weitgehend mit den aus früheren Verordnungen bekannten Ausnahmen (u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen Banken und Sparkassen, öffentliche Bibliotheken).

Die 2G-Regel soll auch gelten für alle körpernahen Dienstleistungen, darunter auch Friseurhandwerk (Ausnahmen im Gesundheitsbereich), alle Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder, Innen-Spielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten. Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden.

Im öffentlichen Raum sollen wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, so wie dies bereits in früheren Verordnung festgelegt war (u. a. insgesamt bis zu fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum; Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt). Die gleiche Personengrenze soll auch für private Feiern im privaten Wohnraum oder zum Beispiel bei Treffen in Gaststätten gelten. Auch hier sollen Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November 2021 grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Das Infektionsschutzgesetz regelt ab jetzt u. a. auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken.

In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vorgesehen. Dies wird mit Ausnahmen verbunden (z. B. Weg zum / vom Arbeitsplatz).“

Alle Details und weitere Maßnahmen werden am morgigen Dienstagnachmittag bekanntgegeben.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg

 

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