Schülertickets 2026/27: Landkreis Barnim startet digitales Antragsverfahren
Frühzeitige Antragstellung
Bernau – Landkreis Barnim: Mit Blick auf das kommende Schuljahr 2026/27 hat der Landkreis Barnim das Antragsverfahren für die Schülerbeförderung offiziell eröffnet.
Eltern, Erziehungsberechtigte sowie volljährige Schülerinnen und Schüler sind ab sofort aufgerufen, die notwendigen Fahrberechtigungen zu beantragen. Um eine rechtzeitige Bearbeitung und die pünktliche Zustellung der Fahrausweise zum ersten Schultag sicherzustellen, setzt die Verwaltung auf eine frühzeitige Antragstellung und den konsequenten Ausbau ihrer digitalen Dienstleistungen.
Im Sinne einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung erfolgt die Antragstellung bequem und papierlos über das Online-Portal unter www.schuelerbefoerderung.barnim.de. Unter dem Motto „Schluss mit Papierkram“ setzt der Landkreis Barnim damit seinen Weg zu mehr digitalen Bürgerservices fort. Das digitale Verfahren hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt und ermöglicht eine deutlich schnellere Abwicklung der Prozesse als der Postweg.
Dabei ist zu beachten, dass nicht für jedes Kind ein neuer Antrag erforderlich ist. Sofern bereits ein gültiger Bescheid vorliegt, der auch das Schuljahr 2026/27 abdeckt, entfällt die erneute Antragstellung. Die Schülerausweise behalten in diesen Fällen bis zum Ende der jeweiligen Schulstufe ihre Gültigkeit und werden durch die Barnimer Busgesellschaft (BBG) automatisch verlängert.
Für alle Neuanträge hat der Landkreis klare Fristen definiert: Einschülerinnen und Einschüler sollten ihren Antrag bis zum 15. Juni 2026 einreichen. Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Übergangsverfahren zur 7. oder 11. Klasse befinden, gilt der 15. Juli 2026 als Stichtag. Da die Antragszahlen erfahrungsgemäß kurz vor dem Ende der Sommerferien massiv ansteigen, empfiehlt die Kreisverwaltung dringend, das Online-Angebot bereits deutlich vor den Ferien zu nutzen, um mögliche Verzögerungen bei der Ausstellung der Dokumente zu vermeiden.
Wichtig: Liegt bis zum 10. August 2026 noch kein Bescheid vor, muss ab dem ersten Schultag am 24. August 2026 zunächst eine Monatsfahrkarte für Schülerinnen und Schüler erworben werden. Eine nachträgliche Erstattung der Fahrtkosten kann auf Antrag erfolgen. Eine kostenfreie Mitnahme durch die Barnimer Busgesellschaft (BBG) wird längstens bis zum 28. August 2026 ermöglicht.
Weitere Informationen zur Antragstellung sowie das digitale Merkblatt gibt es unter www.barnim.de und www.schuelerbefoerderung.barnim.de. Für Rückfragen steht das Team Schülerbeförderung zudem per E-Mail unter schuelerbefoerderung@kvbarnim.de zur Verfügung.
Unsere Quelle(n): Landkreis Barnim.
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