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Afrikanische Schweinepest im Barnim – Infos und Hinweise

Info des Landkreis Barnim

Eberswalde / Barnim: Im Landkreis Barnim wurde kürzlich erneut ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein amtlich festgestellt.

Die entsprechende Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) liegt seit dem 1. Oktober 2026 vor. Das betroffene Tier ist im Hochrisikokorridor östlich des Oderdeiches auf Höhe der Ortschaft Lunow entdeckt worden.

Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass sich der Fundort innerhalb des bereits gesicherten Bereichs befindet. Dies zeigt, dass der entlang der Oder errichtete Schutzzaun weiterhin verlässlich funktioniert, indem er verhindert, dass Wildschweine unkontrolliert aus dem Hochrisikobereich in den dahinterliegenden Schutzkorridor und somit weiter in das Kreisgebiet vordringen.

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Derzeit stimmt der Landkreis die notwendigen Folgemaßnahmen mit den zuständigen Behörden ab, wozu insbesondere die genaue Festlegung einer Sperrzone II gehört. Die konkreten Regelungen dazu werden in dieser Woche im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim veröffentlicht.

Landkreis bittet Bevölkerung um Mithilfe

Unabhängig von den bevorstehenden Vorgaben kommt es weiterhin entscheidend darauf an, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen von allen konsequent eingehalten werden:

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  • Tore und Durchlässe sichern: Bitte schließen Sie Durchgänge im Schutzzaun nach jeder Nutzung wieder vollständig, da nur ein durchgehend intaktes Zaunsystem seine volle Wirkung entfalten kann.
  • Hunde an der Leine führen: Führen Sie Ihre Hunde in den betroffenen Gebieten stets an der Leine, um Unruhe unter den Tieren zu vermeiden.
  • Totfunde umgehend melden: Berühren Sie verendete oder auffällige Wildschweine keinesfalls, sondern informieren Sie direkt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, damit eine schnelle Untersuchung sowie die hygienische Bergung veranlasst werden können.
  • Keine Speisereste entsorgen: Werfen Sie keine Lebensmittel in die Natur, da der Erreger auch über kontaminierte Nahrungsmittel weiterverbreitet werden kann.

Wichtiger Hinweis zur Gesundheit

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich und nicht übertragbar. Für Haus- und Wildschweine verläuft die Erkrankung hingegen fast immer tödlich, weshalb die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung und der Schutz der heimischen Hausschweinebestände oberste Priorität haben.

Weiterführende Details sowie aktuelle Informationen stellt der Landkreis auf seiner Website unter afrikanische-schweinepest.barnim.de zur Verfügung. Über das Ergebnis der Abstimmungen und das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird die Kreisverwaltung umgehend informieren.

Unsere Quelle(n): Landkreis Barnim.

 

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