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Brandenburg: Corona-Tests und Maskenpflicht könnten noch im Juni fallen

Aussicht für weitere Lockerungen

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Bernau / Brandenburg: Noch in diesem Monat könnte die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg durch eine vereinfachte Umgangsverordnung ersetzt werden.

Auch wenn ein genaues Datum noch nicht gennant wurde, so könnte hier zum Beispiel die Corona-Test- oder Maskenpflicht in vielen Bereichen entfallen und weitere Schritte in Richtung Normalität gegangen werden. Darauf hat sich das Brandenburger Kabinett verständigt.

Mit der möglichen Umgangsverordnung würden wir uns auf die Corona-Situation des letzten Sommers einstellen, der relativ frei von Eindämmungs- oder Hygienemaßnahmen oder Verordnungen war.

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Wie es seitens der Staatskanzlei heisst, sollen Corona-Tests- und Maskenpflicht größtenteils wegfallen. Betroffen wären hier unter anderem Grundschulen, Horte, Gastronomie oder Veranstaltungen – bei sehr niedriger Inzidenz auch in den Innenbereichen. Die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen soll sich zukünftig aus den Hygienekonzepten für den jeweiligen Veranstaltungsort ergeben. Als Obergrenze soll – wie im Sommer 2020 – wieder bis zu 1.000 Gäste zulässig sein.

Das Kabinett verständigte sich darauf, dass das zuständige Gesundheitsministerium jetzt die Details zur künftigen Umgangsverordnung mit den Ressorts abstimmen wird, damit diese in einer Woche beschlossen werden kann. Parallel finden Gespräche mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten sowie betroffenen Verbänden und Einrichtungen statt. Bereits gestern haben Ministerpräsident Dietmar Woidke und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mit der Tourismusbranche in einer Videokonferenz nächste mögliche Schritte beraten.

Wie und wann genau die nächsten Lockerungsschritte erfolgen, soll am kommenden Dienstag, den 15. Juni 2021 im Brandenburger Kabinett beschlossen werden.

Aufgrund der andauernden niedrigen Infektionszahlen in Brandenburg, sollte dies jedoch reine Formsache sein. Aktuell liegt das Land Brandenburg heute bei einer Inzidenz von 12,9 – der Landkreis Barnim bei nur 9,7. Generell sollen die weiteren Lockerungen an einen weiterhin niedrig bleibenden Inzidenz-Wert gekoppelt sein. Daher sollten Hygieneregeln auch weiterhin eine hohe Priorität haben, so dass wir eine möglichst lange Zeit ohne erneute Einschränkungen genießen können.

Statements der Ministerin und Minister

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Dank der guten Werte können wir diesen nächsten Schritt früher gehen. Wir haben bereits wichtige Beschlüsse zu Lockerungen und Öffnungsterminen gefasst. Ab Freitag, den 11. Juni, sind z.B. touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen wieder möglich und auch die Thermen und Spaßbäder können wieder öffnen. Mit der Umgangsverordnung geht es jetzt vor allem um einen Paradigmenwechsel, um Hygienekonzepte und Testverpflichtungen. Auch, wenn die Infektionszahlen sich gut entwickeln, ist bei dieser Pandemie aber weiter Vorsicht geboten. Wir wollen, dass unsere Öffnungen von Dauer sind. Deswegen machen wir einen Schritt nach dem anderen und nicht alle auf einmal. Und es liegt an uns allen, ob es klappt.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „In den vergangenen Wochen haben wir bereits weitgehende Lockerungen umgesetzt. Die Infektionszahlen sinken weiter. So können wir weitere Schritte auf dem Weg zur Normalität gehen und jetzt den Paradigmenwechsel hin zur Umgangsverordnung vorbereiten. Wir alle wollen aber einen erneuten Anstieg verhindern. Deshalb bleiben Maskenpflicht, Hygieneregeln und Testpflichten in bestimmten Situationen auch weiterhin wichtig.“

Innenminister Michael Stübgen: „Die Inzidenzen sind stabil niedrig und die Hälfte aller volljährigen Brandenburger hat mittlerweile mindestens eine Impfung erhalten. Jetzt ist es Zeit, das Ende des Lockdowns zu wagen. Wir alle brauchen eine Zeit zum Durchatmen. Die neue Umgangsverordnung folgt dem Prinzip, so viel Infektionsschutz wie nötig, aber so wenig Einschränkung wie möglich. Wir dürfen nicht vergessen, dass uns Corona weiter begleiten wird, trotzdem können wir zur Normalität finden, wo es verantwortbar ist.“

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg

 

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