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Grünes Licht für Wohnbauprojekt mit 98 neuen Häusern in Ladeburg

Aus der Bernauer SVV

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Ladeburg: Innerhalb von nur wenigen Minuten wurde in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung der städtebauliche Vertrag für das Wohnbauprojekt auf dem ehemaligen Kasernengelände am Bernauer Grenzweg / Ecke Birkensteg durchgewunken.

Dabei waren sich die Stadtverordneten mehr als uneinig, was man deutlich in dem Abstimmungsergebnis mit 18 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 16 Nein-Stimmen erkennen kann.

Bereits Ende August des vergangenen Jahres wurde der städtebauliche Vertrag dem Stadtgremium zur Abstimmung vorgelegt. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen 98 Häuser, bestehend aus 25 Reihenhäusern, 70 Doppelhaushälften sowie drei Einfamilienhäusern entstehen. Wir berichteten: https://bernau-live.de/nachrichten/bernau/ladeburg/investor-plant-98-neue-haeuser-im-bernauer-ortsteil-ladeburg

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Dies sorgte jedoch bei den Stadtverordneten vor allem aufgrund der massiven Bebauung und Versiegelung der Flächen für großes Unbehagen und reichlich Gesprächsstoff. Im Ergebnis der damaligen Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, eine verkehrstechnische Untersuchung für das gesamte Baugebiet in Auftrag zu geben, um erst mit dieser eine Entscheidung für den städtebaulichen Vertrag zu treffen.

Der städtebauliche Vertrag regelt in erster Linie die Herstellung der öffentlichen Anlagen zur inneren und äußeren Erschließung des Vertragsgebietes. Hierzu gehören unter anderem die erstmalige Herstellung der öffentlichen Straßen, Geh- und Radwege, Straßenbeleuchtung und Straßenzubehör, wie unter anderem Verkehrszeichen und Straßenschilder. Zudem regelt der Vertrag die erstmalige Herstellung von öffentlichen Park- und Spielflächen und Grünanlagen. Neben all diesen wichtigen Dingen regelt der Vertrag jedoch vor allem, wer für die Kosten dieser ganzen Maßnahmen aufkommt. Im konkreten Fall geht es um 1.414.610,12 €, welche bei der Unterzeichnung des Vertrages von der IBG Grenzweg GmbH übernommen worden wäre.

Durch die Entscheidung der Stadtverordneten am 31. August 2023 erst ein verkehrstechnisches Gutachten zu beauftragen und damit einhergehend eine Verzögerung der Vertragsunterzeichnung in Kauf zu nehmen, brachten die Stadtverordneten die Verwaltung nun in eine Zwickmühle. Denn die IBG Grenzweg GmbH stellte am 19.09.2023 einen Bauantrag für den ersten Bauabschnitt, welcher die Errichtung von 22 Wohneinheiten auf dem westlichen Baufeld vorsieht.

Laut Unterlagen der Stadt Bernau reichte der Vorhabenträger zudem im Dezember 2023 eine Klage beim Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder ein. Der Kläger beantragt hierbei die Verurteilung der Stadt Bernau zur unverzüglichen Erschließung durch Herstellung von benannten Planstraßen, alternativ die Feststellung, dass die Stadt zur Erschließung verpflichtet ist.

Zur Begründung ihrer Ansprüche bezieht sich die IBG Grenzweg GmbH auf § 124 BauGB, da die Stadt ein zumutbares Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung abgelehnt habe. In der Vertagung des Beschlusses sieht sie eine Ablehnung zum Abschluss des Vertrages. Insbesondere sei auch die Erstellung des Verkehrsgutachtens ohne Belang für den Abschluss des Vertrages.

Ferner begründet sie ihren Anspruch auf unverzügliche Erschließung nach § 123 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben aufgrund der ungebührlichen Verzögerung der Planverwirklichung.

Weiterhin heißt es in den Unterlagen der Stadt: „Mit dem Beschluss und der anschließenden Beurkundung des städtebaulichen Vertrages überträgt die Stadt Bernau bei Berlin der IBG Grenzweg GmbH die Herstellung der Erschließungsanlagen, die Übernahme der Kosten und sichert sich die anschließende Übertragung der Flächen. Nach Aussage des Vertragspartners würde dieser die Klage nach Vertragsabschluss zurückziehen.“

Es bleibt nun zu hoffen, dass durch den Beschluss der Stadtverordneten dem städtebaulichen Vertrag zuzustimmen, der Vorhabenträger die Klage zurückzieht und die Stadt Bernau nicht auf den Kosten in Höhe von 1.414.610,12 € sitzen bleibt. Die Planungen zum Baugebiet liegen bereits einige Jahre zurück.

 

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