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Barnim: Gefälschte Impfausweise in Apotheken vorgelegt

Meldungen der PD Ost / PI Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Dass Impfausweise zu einem sehr wichtigen Papier werden können, dachte vor zwei Jahren vermutlich kaum jemand.

Seit den Corona-Impfungen sind sie jedoch ein fast unerlässliches Dokument geworden, das unter Umständen Erleichterungen im täglichen Leben ermöglichen kann. Aktuell weiß die Polizei von zwei Fällen zu berichten, in denen gefälschte Impfausweise in ein digitales Zertifikat umgewandelt werden sollten. Das Alter der mutmaßlichen Betrüger*innen 50, 57 und 60 Jahre.

„Eine 50-jährige Frau hat am 22.11.21 gegen 10:30 Uhr in einer Apotheke im Barnim versucht, unter Vorlage eines gefälschten Impfausweises sich einen digitalen Nachweis für ihren vermeidlichen Impfstatus (QR-Code) ausstellen zu lassen. Mitarbeitern der Apotheke sind bei der Prüfung des Impfausweises Unstimmigkeiten aufgefallen. Durch hinzugezogene Polizisten ist der Impfausweis sichergestellt und eine Anzeige wegen Urkundenfälschung aufgenommen worden.

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Bereits am 19.11.21 ist durch Beamte der Polizeiinspektion Barnim ein gleich gelagerter Sachverhalt zur Anzeige gebracht worden. Auch in diesem Fall haben eine 57-jährige Frau und ein 60-jähriger Mann unter Vorlage gefälschter Impfausweise versucht, sich durch Mitarbeiter einer Apotheke entsprechende digitale Impfzertifikate ausstellen zu lassen. Als Zweifel an der Echtheit der Dokumente durch die Mitarbeiter der Apotheke geäußert wurden, entfernten sich die beiden Personen.

Mitarbeiter der Apotheken in Brandenburg sind sensibilisiert, vor der Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten, die Echtheit der vorgelegten Dokumente eingehend zu prüfen. Dabei werden wie in den beispielhaft genannten Fällen, gelegentlich Auffälligkeiten festgestellt, die eine eingehende Prüfung und in der Folge eine Beteiligung der Polizei zur Folge haben.“

Verwendete Quellen: Polizeidirektion Ost / Polizeiinspektion Barnim. Um Fehlformulierungen zu vermeiden, haben wir die  Meldungen im Wortlaut belassen.

Gut zu wissen

Vorbeugen von gefälschten Impfnachweisen: In der neuen Corona-Verordnung wird klargestellt, dass der Nachweis von Geimpften und Genesenen als digitales COVID-Zertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden muss. Der gelbe Impfpass allein reicht nicht mehr aus! Und: Beim Zutritt muss der Nachweis von den Verantwortlichen kontrolliert und digital verifiziert werden.

 

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