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Tiefflug einer Transall in nur 164 Meter Höhe über Schönow (Bernau)

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Nachgefragt

Bernau (Schönow): Auch nach unserem Beitrag vom Donnerstag, erreichten uns noch zahlreiche Leseranfragen zu dem gestrigen Tiefflug eines Flugzeuges über den Bernauer Ortsteil Schönow.

Nach Angaben unserer Bernau LIVE Leser flog gegen 12.14 Uhr eine „Militärmaschine“ in gefühlten 100 Meter Höhe 2 Mal über Schönow und Umgebung. Wir wollten es genau wissen und fragen beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nach.

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Hier teilte man uns heute schriftlich mit, dass es sich um einen Flug der Bundeswehr handelte.

Bei dem Luftfahrzeug handelt es sich um ein militärisches Transportflugzeug der Bundeswehr vom Typ C-160 Transall des Lufttransportgeschwaders 63 aus Hohn. Die Maschine befand sich auf dem Rückflug von Schacksdorf nach Hohn und war im Bereich Schönow in einer Höhe von 540 Fuß (ca. 164 m über Grund) unterwegs.

Auch wenn in unserer Region nicht alltäglich, so finden solche „Tiefflüge“ regelmäßig statt. Sie dienen u.a. zur Übung und zur Ausbildung der Piloten.

Zu den Hauptaufgaben der Transall (Transporter Allianz) zählen der Transport von Material und Personal, das Absetzen von Fallschirmjägern und Lasten sowie der Transport von Verletzten mit ärztlicher Begleitung aus einer Gefahrenzone, auch als MedEvac bezeichnet.

Die Transall ist ausgelegt, um auf kurzen und schlecht ausgebauten Pisten in schwierig anfliegbarem Gelände landen und starten zu können. Sie wiegt leer knapp 30 Tonnen, kann bis zu 16 Tonnen zuladen und etwa 500 km/h schnell fliegen. Sie zählt zu den Standard-Transportern der NATO-Staaten.

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Foto: Von Alex Beltyukov – RuSpotters Team – Gallery page http://www.airliners.net/photo/Germany—Air/Transall-C-160D/2090926/LPhoto http://cdn-www.airliners.net/aviation-photos/photos/6/2/9/2090926.jpg, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=27356292

 

Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig.

Militärischer Flugbetrieb im niedrigen Höhenband, d.h. in Höhenbereichen unter 2000 Fuß (ca. 600 m über Grund) ist ebenfalls zulässig. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe über Grund beträgt 1000 Fuß (ca. 300 m).

Diese darf innerhalb eines vom Bundesminister der Verteidigung streng limitierten Kontingents unterschritten werden und liegt dann bei 500 Fuß (ca. 150 m über Grund). Beim Überflug von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern ist eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (ca. 600 m über Grund) einzuhalten.

Militärische Tiefflüge am Tag sind nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen.
Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen, so Hauptmann Maik Bugenhagen vom Luftfahrtamt der Bundeswehr.

Anbei ein kurzes Video von unserem Leser Enrico Wioska.

 

Foto (Titelbild): Von Julian Herzog, CC-BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=56438935

Mit Informationen von Wikipedia CC-by-sa-3.0.

 

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