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Maul- und Klauenseuche im Barnim – Vorsichtsmaßnahmen weiterhin gültig

Landkreis Barnim

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Bernau / Barnim: Der Landkreis Barnim weist auch in dieser Woche darauf hin, dass auch nach Aufhebung der landesweiten Eilverordnung zum Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg besondere Vorsichtsmaßnahmen für Tierhalter, Landwirte und Jäger in der Sperrzone weiterhin gelten.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim zur Tierseuchenbekämpfung vom 11. Januar 2025 bleibt vorerst in Kraft. Sie betrifft alle Personen in der Sperrzone, die sich aus der Schutz- und der Überwachungszone im 10-Kilometer-Radius um den Ausbruchsort im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland zusammensetzt.

Dies bedeutet, dass für die betroffenen Tierhalter, Landwirte und Jäger weiterhin alle in Punkt II der Verfügung aufgeführten Tätigkeiten untersagt sind.

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Alles Wichtige zur aktuellen Entwicklung, weiterführende Hinweise für Tierhalter, Landwirte und Jäger sowie alle Informationen zur Beantragung von Ausnahmen von den geltenden Tätigkeitsverboten sind auf der Internetseite mks.barnim.de zu finden.

Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der MKS bleibt weiterhin hoch. Der Landkreis Barnim weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Maßnahmen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Es wird dringend darum gebeten, die Vorschriften zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche mit drastischen Auswirkungen für empfängliche Tierarten und entsprechende Tierhaltungsbetriebe zu verhindern.

Das Veterinäramt des Landkreises betont, dass die Lage weiterhin als kritisch eingestuft wird. Trotz der Aufhebung der landesweiten Verordnung ist der Ausbruch noch nicht vollständig unter Kontrolle. Der Amtstierarzt bittet darum, die tierärztlichen Kollegen, die alle Bestände in der Sperrzone besuchen, nach besten Kräften bei der klinischen Untersuchung und bei der Probenentnahme zu unterstützen.

Der Landkreis Barnim wird die Bevölkerung und alle betroffenen Personengruppen weiterhin regelmäßig über die Entwicklungen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Verordnungen informieren.

Weitere Informationen

Unsere Quellen: Landkreis Barnim

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