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           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
BBG: Fahrplanwechsel ab 1. April bei der BBG in Bernau und Eberswalde. Informationen.
Verkehr Bernau: Parkhaus Ladeburger Chaussee hat eröffnet. Kostenfrei parken bis Ende März 2024. Info
Wetter am Freitag: Anfangs stark bewölkt und örtlich Regen, später auflockernd bei bis zu 13 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Guten Morgen aus Bernau am Tag 1 des neuen Lockdowns

Infos für den Tag

Willkommen zum Oster Kloster Fest
Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Wir hoffen, Ihr seid ausgeruht und entspannt in den heutigen Mittwoch gekommen.

Mit dem heutigen Tag beginnt der „harte“ Lockdown, welcher mit vielen Einschränkungen und Verordnungen einhergeht. Bis vorerst zum 10. Januar ist das öffentliche Leben nunmehr stark eingeschränkt. Die neuen Verordnungen umfassen u.a. die Schließung von Geschäften, beinhalten Ausgangsbeschränkungen oder die Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen.

Einige der wichtigsten Punkte haben wir Euch noch einmal kurz aufgeführt:

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Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Dazu zählen:

    1. der Besuch von Ehe- und Lebenspartner*innen sowie Lebensgefährt*innen,
    2. die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
    3. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
    4. die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
    5. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
    6. die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
    7. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
    8. das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
    9. die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nichtreligiösen Hochzeiten und Bestattungen,
    10. die Teilnahme an nach der Eindämmungsverordnung nicht untersagten Veranstaltungen und Zusammenkünften,
    11. die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen,
    12. das Aufsuchen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Sinne des Kindertagesstättengesetzes, Horteinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie sonstigen Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen,
    13. das Aufsuchen der nach dieser Verordnung nicht geschlossenen Einrichtungen und Betriebe sowie die Inanspruchnahme der zulässigen Dienstleistungen,
    14. die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Bewegung an der frischen Luft,
    15. die Ausübung begleiteter Außenaktivitäten mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe und im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,
    16. die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollzieher*innen, Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen,
    17. die Abgabe von Blut-, Blutplasma- und Knochenmarkspenden,
    18. die Bewirtschaftung von gärtnerischen und land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Nächtliche Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen: In der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages sind Betretungen des öffentlichen Raumes nur in den Fällen der aufgelisteten triftigen Gründe Nummer 1 bis 11 sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. Das bedeutet zum Beispiel: Nach 22:00 Uhr darf man nicht mehr draußen joggen oder spazieren gehen oder sich mit Freunden oder Bekannten treffen. Ab 05:00 Uhr morgens kann man also wieder joggen.

  • Alkoholverbot – Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt. Das gilt landesweit. Das bedeutet speziell in der Weihnachtszeit, dass auch der „Glühwein to go“ nicht mehr erlaubt ist.
  • Silvester – Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten.

 

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Schließung von Geschäften – Beinahe alle Geschäfte bleiben ab heute geschlossen

Ausnahmen:

    • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
    • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
    • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
    • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
    • Bau- und Gartenfachmärkte mit Zutritt nur für Kund*innen mit Gewerbenachweis,
    • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
    • Tankstellen,
    • Tabakwarenhandel,
    • Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
    • Weihnachtsbaumverkaufsstellen,
    • Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Optiker und Hörgeräteakustiker,
    • Reinigungen und Waschsalons,
    • Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
    • Abhol- und Lieferdienste.

Zu den offenen Geschäften zählt zum Beispiel auch Rossmann in der Bahnhofs-Passage. Bei OBI kann man man zum Beispiel online bestellen und die Ware „to Go“ abholen. Ebenfalls dürfen Handwerksbetriebe weiterhin in Baumärkten einkaufen.

Geschlossen bleiben ebenfalls:

  • Restaurants, Cafés, Kinos, Museen, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Friseursalons

Ausser Haus dürfen weiterhin Speisen zum mitnehmen angeboten werden.

Kleiner Grenzverkehr zu Polen aufgehoben

Mit dem nun bevorstehenden “harten” Lockdown ist der “kleine Grenzverkehr” nicht mehr möglich  und wurde ausgesetzt. Zwar kann man nach wie vor in Polen einreisen, um zum Beispiel kurz einzukaufen, allerdings muss man als Brandenburger sich bei der Rückreise nach Deutschland direkt in Quarantäne begeben. Ausgenommen sind Berufspendler, Schüler etc.

Die Verordnung könnt Ihr Euch hier in vollen Umfang ansehen.

Schulen und Kitas

Regelungen vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020: Vom 14. Dezember bis zum Wochenende vor den Ferien wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen ausgesetzt. Ab 4. Januar ist der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Es findet nur noch Distanzunterricht statt.

Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote im vorschulischen Bereich.

Ab dem 4. Januar 2021 ist die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt.  Der Hort organisiert für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung.

Mund-Nasen-Bedeckung

Grundsätzlich haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im öffentlichen Raum überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen nicht möglich ist.

Wie wichtig die Einhaltung der neuen Verordnungen ist, belegen die aktuellen Corona-Zahlen. Diese sind weiterhin auf sehr hohem Niveau. Das RKI meldet am heutigen Mittwoch 952 in Verbindung mit Corona verstorbene Menschen innerhalb der letzten 24 Stunden. Im gleichen Zeitraum gab es zudem +27.728 Neuinfektionen.

Auch die Stadtverwaltungen richten sich auf den harten Lockdown ein. 

Ab heute, de 15. Dezember 2020, muss vor Betreten des Rathauses in Bernau grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.

Alle Bereiche der Stadtverwaltung bieten ab sofort keine regulären Sprechzeiten mehr an. In unaufschiebbaren Fällen muss vorher telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden. Das Einwohnermeldeamt, die Kitaverwaltung und die Stadtkasse sind wie folgt erreichbar:

  • Einwohnermeldeamt: Telefon: 03338/365-258; E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de
  • Kitaverwaltung: Telefon: 03338/365-319 oder -326 ; E-Mail: kindertagesstaetten@bernau-bei-berlin.de
  • Stadtkasse: Telefon: 03338/365-233; E-Mail: stadtkasse@bernau-bei-berlin.de

Alle Informationen findet Ihr hier.

Recyclinghöfe in Bernau und Barnim bis 10.01. geschlossen!

Wie die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mitteilt, bleiben die Recycling- und Wertstoffhöfe vom 16.12.2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 geschlossen. Betroffen sind die Höfe in Bernau, Eberswalde, Ahrensfelde, Althüttendorf, Wandlitz und Werneuchen. Eine Anlieferung von Abfällen/Wertstoffen ist in dieser Zeit nicht möglich.

Wichtiger Verkehrshinweis für Bernau

Sperrungen vom 11.-18. Dezember 2020

Aufgrund einer größeren TV Aufzeichnung kommt es in der Zeit vom 11. bis 18. Dezember zu erheblichen Verkehrseinschränkungen rund um die Grünstraße, Kirchgasse und Mühlenstraße. Betroffen ist leider auch das Parken. Anwohner wurden per Wurfzettel informiert.

Im Zeitraum vom 11. bis zum 18. Dezember 2020 gilt ein generelles Halteverbot für Fahrzeuge in der Mühlenstraße, in der Kirchgasse und in der Grünstraße.

Voll gesperrt ist am 16. Dezember 2020 ab 15 Uhr die Grünstraße und die Hohe Steinstraße ab Einmündung Breite Straße in Richtung Mühlenstraße und Kirchgasse.

Ebenfalls am 16. Dezember 2020 ab 15 Uhr gesperrt ist der Stadtmauerweg ab Parkstraße in Richtung Hohe Steinstraße.

Zudem gilt am 16. Dezember 2020 auf dem gesamten Marktplatz ab 9 Uhr ein generelles Halteverbot.

Grund für die Sperrungen ist der Besuch des Bundespräsidenten. Wir werden berichten.

Hinweise rund um Corona

Auch in dieser Woche bieten Ämter und Behörden in unserer Region, Termine nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung an.

  • Bernau: 03338 365-0 oder 365-131 – stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de
  • Wandlitz:  0333987 360-115 – gemeinde@wandlitz.de
  • Panketal: 030/94511-0 – poststelle@panketal.de
  • Biesenthal: 03337/4599-0 – info@amt-biesenthal-barnim.de

Nützliche Links und weitere Informationen

Corona-Zahlen im Überblick

 

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