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Covid-19: Lockerungen und Verringerung der Test- und Maskenpflicht

Neue Corona-Regeln ab 16. Juni in Brandenburg

Nachrichten aus Deutschland und der Welt 2 x am Tag (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Wie bereits kommuniziert, hat am heutigen Dienstag noch einmal das Brandenburger Kabinett zur neuen Umgangsverordnung beraten.

Gegen 16 Uhr informierten Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sowie Innenminister Stübgen in einer Pressekonferenz über weitere Erleichterungen und die verringerte Corona-Test- und Maskenpflicht.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die verringerte Testpflicht bei einer Inzidenz von unter 20, wie aktuell im Landkreis Barnim, Wegfall der Maskenpflicht im Freien, Lockerungen der Kontaktbeschränkungen bei privaten Feiern, Wegfall der Corona-Testpflicht im Innen/Außenbereich der Gastronomie oder die Öffnung von Diskotheken und Clubs und keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen. Eine Maskenpflicht im zum Beispiel öffentlichen Nahverkehr bestehen.

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Die Umgangsverordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch, 16. Juni 2021, in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie gilt zunächst bis zum 13. Juli 2021

Das ändert sich ab morgen, den 16. Juni 2021 in Brandenburg

  • Allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden
  • Mindestabstand von 1,5 Metern außerhalb des privaten Raums gilt weiter
  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr im öffentlichen Raum
  • Keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20 (zum Beispiel: Innengastronomie, touristische Übernachtungen und Kultur-Veranstaltungen); Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von der Inzidenz immer in Schulen, für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen
  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien (zum Beispiel: Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen, Wochenmärkte, Außengastronomie)
  • Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen (zum Beispiel: Geschäfte, Veranstaltungen, Kirche, Öffentlicher Personennahverkehr, Reisebusse, Umkleideräume); bei Veranstaltungen, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Spielhallen sowie in Hochschulen keine Maskenpflicht, wenn zwischen festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird
  • Keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen
  • Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher
  • Veranstaltungen können grundsätzlich mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden (Abstandsgebot, Erfassen von Personendaten, in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich Test-, Impf- oder Genesenennachweis)
  • Kontaktbeschränkungen private Feiern aus besonderen Anlass neu: Bis zu 100 Gästen draußen und bis zu 50 Gästen drinnen (besondere Anlässe sind zum Beispiel: Verlobungs- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Geburtstagsfeiern, Einweihungs-, Prüfungs- und Abschlussfeiern)
  • Kontaktbeschränkungen für alle anderen privaten Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gibt es neu nur noch in geschlossenen Räumen: Bis zu zwei Haushalte oder insgesamt bis zu zehn Personen (insbesondere zählen Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mit)
  • Pflegeheime und Krankenhäuser: Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner können beliebig viele Besucherinnen und Besucher empfangen (keine Personengrenze mehr, aber weiterhin grundsätzlich FFP2-Maske, Test-, Impf- oder Genesenennachweis)
  • Gaststätten: Keine Testpflicht für Gäste, die in den Außenbereichen bewirtet werden
  • Beherbergung: Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich. Für alle Beherbergungsstätten gilt: Gäste müssen vor Beginn der Beherbergung einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen
  • Versammlungen (Demonstrationen): Keine besonderen Einschränkungen oder Personengrenze mehr (allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln müssen immer eingehalten werden)
  • Gemeindegesang bei religiösen Veranstaltungen ist wieder erlaubt (Abstandsgebot, in geschlossenen Räumen: Abstand von mindestens zwei Metern)
  • Sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen sind wieder erlaubt (Erfassen von Personendaten, grundsätzliche Testpflicht, Maskenpflicht: solange sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird)
  • Diskotheken und Clubs können wieder öffnen (Erfassen von Personendaten, Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen: grundsätzlich Testpflicht unabhängig regionaler Inzidenz, nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter begehbarer Fläche, Lüften)
  • Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung müssen im Einzelhandel nicht mehr erfasst werden

Aktuelle Corona-Zahlen

Covid-19: Mit dem heutigen Dienstag werden vom Robert-Koch-Institut bundesweit +652 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet. Die 7-Tages Inzidenz liegt aktuell bundesweit bei 15,5. Für den Landkreis Barnim meldet das RKI heute Morgen einen Inzidenz-Wert von 3,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an 7 Tagen und kein Menschen hat sich innerhalb der letzten 24 Stunden mit dem Coronavirus infiziert, keine Person ist innerhalb der letzten 24 Stunden im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung verstorben. Quelle: RKI, 15. Juni 2021 – 08:00 Uhr.

Schutzimpfungen in Brandenburg

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.190.383 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 635.842 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 47,2 % und 25,2 % der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impflogistik-Stabes 1.780.342 Impfungen verabreicht (Stand 14.06.2021). Das sind 19.770 mehr Impfungen als am Vortag gemeldet. (Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg)

Statements und Begründungen der Ministerin und Minister

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ein guter Tag für gute Nachrichten und es kam, wie es kommen sollte: Die Inzidenzen sind weiter deutlich gesunken. Und in Brandenburg noch stärker als in fast allen anderen Bundesländern. Die Eindämmung der Pandemie gelingt weiter. Dennoch müssen wir vorsichtig bleiben. Das zeigt zum Beispiel die Entwicklung in Großbritannien mit der Delta-Variante. Am vergangenen Wochenende wurden weitere Öffnungsschritte erfolgreich gemeistert. So konnte endlich wieder die touristische Übernachtung starten. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut.

Unsere heutigen Schritte gehen wir mit klarem Blick, aber mit der notwendigen Vorsicht: Mit unserer 20-er Grenze bei den Testlockerungen gehen wir konsequent diesen Weg. Dies bringt erhebliche Erleichterungen zum Beispiel für Kultur, Gastronomie und Tourismus. Vor einem Jahr wurde erstmals eine Umgangsverordnung beschlossen. Es war damals und ist heute ein Paradigmenwechsel. Jetzt aber fühlt es sich besser an, denn durch Tests und Impfen stehen wir heute viel sicherer da wie im Juni 2020. Im Sommer 2021 ist vieles wieder möglich, wonach wir uns lange gesehnt haben. Ich freue mich darüber und danke allen, die dazu beigetragen haben.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir können uns im Moment über ein Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau freuen. Dank dieser guten Entwicklung stehen wir jetzt wieder vor einem Paradigmenwechsel. Mir war und ist besonders wichtig: Grundrechtseinschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wie jetzt in 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Wert von 10 liegt, dann müssen wir Einschränkungen lockern. Trotzdem müssen wir uns alle weiter umsichtig verhalten. Wir sind leider noch nicht an einem Punkt, an dem wir auf sämtliche Regeln verzichten könnten. Wir beobachten die Ausbreitung der Delta-Variante, die auch schon bei uns angekommen ist. In Brandenburg wurden bislang 22 Fälle der Delta-Variante nachgewiesen. Sie gilt als deutlich ansteckender. Deshalb bleiben Abstand, Hygiene und Masken weiterhin wichtig.“

Innenminister Michael Stübgen: „Nach vielen Monaten massiver Einschränkungen ist es endlich soweit: Der Lockdown wird beendet. Inzidenz und Impfquote machen das in Brandenburg möglich. Es bleiben vorerst ein paar Regeln, aber im Großen und Ganzen kehrt die Normalität zurück. Vor uns liegt nun ein besonderer Sommer. Wir können endlich durchatmen und viel gemeinsame Zeit unter Leuten genießen. Das haben wir uns verdient, und ein unbeschwerter Sommer sei allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern vergönnt. Wir müssen den Sommer aber auch nutzen, um uns vor einer Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen. Dazu gehört zu allererst der vollständige Impfschutz für alle Impfberechtigten. Die Abläufe der Impfkampagne funktionieren und die Kapazitäten reichen, um bis zum Ende des Sommers alle vollständig impfen zu können. Weniger Einschränkung und mehr Freiheit führen aber bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr für notwendig zu halten. Ich kann davor nur warnen. Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch Impfschutz verhindern und Impfschutz gibt es nur als Gemeinschaftsprojekt.“

Die neue Umgangsverordnung soll noch am heutigen Dienstag auf dem Portal „Landesrecht Brandenburg“ veröffentlicht werden: https://www.landesrecht.brandenburg.de

Verwendete Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

 

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