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Corona-Lockdown – auch Brandenburg verschärft Corona-Maßnahmen

Alle Details zur neuen Verordnung ab 09.01.

Nachrichten aus Deutschland und der Welt 2 x am Tag (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Nach der Kabinettssitzung im Brandenburger Landtag, wurde am heutigen Freitagnachmittag die neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg im Detail beschlossen.

Im großen und ganzen hat sich das Land Brandenburg an die Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 5. Januar 2021 gehalten. Die neue Verordnung gilt ab 09. Januar um 0 Uhr.

Alle Maßnahmen die bis zum 10. Januar ihre Gültigkeit hatten bleiben nunmehr mit weiteren Einschränkungen bis zum 31. Januar bestehen. Lediglich die bisherige nächtliche Ausgangssperre von 22-05 Uhr entfällt im Land Brandenburg. Sie galt hauptsächlich für die Feiertage, bzw. die Silvesternacht. Hier sollten nächtliche Zusammenkünfte vermieden werden.

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Neu hinzugekommen ist die verschärfte Kontaktbeschränkung. Demnach sind Zusammenkünfte in Zukunft nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.

  • In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
  • Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst.

Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.

  • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
  • Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
  • Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.

Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.

Neu ist auch, dass Kantinen – von Ausnahmen abgesehen – zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.

Besorgniserregende Zahlen

Mit den heute gemeldeten Daten ist die Zahl bestätigter Infektionen innerhalb von 24 Stunden um 1.595 gestiegen. Damit sind bzw. waren seit letztem Frühjahr 53.052 Brandenburgerinnen und Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Die Zahl der Todesfälle an bzw. mit Covid-19 stieg um 60 auf 1.409. Die 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 EW in 7 Tagen) liegt heute bei 254,5. Am Tag der letzten MPK (13. Dezember) lag sie bei 206,8. Die Zahl der Sterbefälle hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Sie lag vor gut drei Wochen – der letzten MPK – bei insgesamt 567.

Statements der Ministerinnen und Minister

Dietmar Woidke: „Die Abstimmung mit Landräten und Oberbürgermeistern ist mir sehr wichtig. Sie sind für die Umsetzung vor Ort verantwortlich und haben gestern Abend wichtige Hinweise gegeben. Die vor uns liegenden Monate werden weiter erhebliche Ausdauer und Disziplin verlangen. Jeder einzelne Fall steht für Menschen, die um ihre Liebsten bangen. Jeden Tag sterben bundesweit so viele Menschen, wie in einem mittleren brandenburgischen Dorf wohnen. Deshalb macht mich der Egoismus und die Ignoranz einiger wütend und fassungslos. Zugleich gilt mein Dank dem unermüdlichen Einsatz der Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und allen anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern, auch über die Feiertage, ihren Dienst geleistet haben. Mein dringender Appell: Es liegt nur an uns, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wer Abstand hält und Maske trägt, hilft damit wir rauskommen aus der Pandemie – und damit Bildung, Kultur, Gastronomie und Beisammensein wieder möglich werden.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gerade anlaufenden Impfungen wecken Hoffnung für das neue Jahr. Bis aber ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist, werden noch Monate vergehen. Disziplin und Solidarität sind also weiter dringend nötig. Denn wir erleben gerade das Gegenteil von Entwarnung. Trotz Teil-Lockdown gelingt es nicht, die hohen Zahlen an Neuinfektionen in Brandenburg runterzudrücken. Das besorgt mich zutiefst. Wenn wir die Überlastung der Krankenhäuser nicht abwenden, sterben mehr Menschen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung und teilweise Verschärfung der Einschränkungen bis Ende Januar unausweichlich. Uns ist klar, was wir Mitbürgerinnen und Mitbürgern damit abverlangen. Aber wir müssen weiter zusammenhalten, dann kommen wir umso schneller auf den von uns allen ersehnten Pfad zu mehr Normalität.“

Innenminister Michael Stübgen: „Jeder Corona-Tote ist einer zu viel. Und jeder Tod den wir verhindern können, ist unsere gemeinsame Anstrengung zur Bekämpfung dieser Pandemie wert. Auch nach drei Monaten Lockdown sterben in Brandenburg noch immer jeden Tag Menschen an der Pandemie.  Das ist die bittere Realität, vor der niemand die Augen verschließen darf. Corona bestimmt immer noch unseren Alltag und zwingt uns daher auch weiterhin zu schwerwiegenden Entscheidungen.  Verzicht bleibt weiter Pflicht. Nur, wenn wir Kontakte zu anderen auf ein Minimum verringern, verhindern wir weitere Ansteckungen. Im Zusammenhalt lag immer Brandenburgs Stärke und mit Zusammenhalt werden wir auch diese Viruskatastrophe beenden.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir haben unsere Entscheidungen verantwortungsvoll abgewogen. Wir wünschen uns natürlich, so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Das Infektionsgeschehen lässt derzeit leider keine komplette Öffnung der Schulen zu. Deshalb haben wir den Distanzunterricht mit den bekannten Ausnahmen für zwei Wochen verlängert. Sofern sich die Infektionslage bis dahin deutlich verbessert haben sollte, tritt die zweite Stufe unseres Stufenplans in Kraft und die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten Unterricht im Wechselmodell.“

Um die Infektionszahlen schnell zu senken, sind weitere Einschränkungen notwendig. Entscheidend ist, Kontakte zu vermeiden, damit der Reproduktionswert (R-Wert) gesenkt werden kann. Er gibt an, wie viele Personen durch einen Infizierten angesteckt werden. Er liegt jetzt nach den heute gemeldeten Daten bundesweit bei 0,92. Notwendig ist ein Wert von höchstens 0,7, um innerhalb von 4 Wochen die 7-Tages-Inzidenz auf etwa 50 zu bringen.

Woidke: „Die Senkung der Infektionen auf unter 50 je 100.000 Einwohner bleibt unser klares Ziel. Nach dem bisherigen exponentiellen Wachstum brauchen wir jetzt einen exponentiellen Rückgang. Dies insbesondere auch, um die Kinder wieder in die Schulen zu bringen. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist gerade für die Grundschulen von großer Bedeutung.

Zum Nachlesen – Internetseite des Land Brandenburg.

Verwendete Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

 

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