Knappes Votum: Bernau soll einheitliche Abwassergebühren erhalten
Thema der gestrigen Stadtverordnetenversammlung
Bernau / Barnim: Die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin hat gestern Abend eine ebenso wichtige wie kontroverse Entscheidung zur künftigen Abwassergebührenstruktur getroffen.
Mit dem knappen Ergebnis von 16 zu 15 Stimmen wurde ein Antrag angenommen, der die Vertreter der Stadt im Wasser- und Abwasserverband (WAV) „Panke/Finow“ anweist, bei der anstehenden Verbandsversammlung für die Einführung einer einheitlichen Abwassergebühr ab dem Jahr 2027 zu stimmen.
Hintergrund und enorme Preiskluft
Auslöser für den Vorstoß ist eine erhebliche Preiskluft zwischen den Entsorgungsarten. Rund 17 % der Grundstücke im Verbandsgebiet – etwa 2.400 Grundstücke, wovon rund die Hälfte in Bernau liegt – sind nicht an das zentrale Kanalnetz angeschlossen und nutzen abflusslose Sammelgruben. Sie zahlen derzeit eine sehr hohe Mengengebühr. Demgegenüber stehen rund 83 % der Grundstücke (ca. 11.500 Haushalte), die zentral entsorgt werden. Ohne eine Reform drohten die Kosten für die dezentrale Entsorgung in den kommenden Jahren drastisch zu steigen.
Die geplanten finanziellen Folgen ab 2027
Sollte die Einheitsgebühr wie gefordert umgesetzt werden, hätte dies spürbare Konsequenzen:
- Dezentrale Haushalte: Der Kubikmeterpreis würde sich massiv verringern – voraussichtlich um 14,67 EUR/m³.
- Zentral angeschlossene Haushalte: Die Gebühr würde im Gegenzug um 0,62 EUR/m³ steigen, was einer Erhöhung der Mengengebühr im zentralen Bereich um 18,5 % entspricht.
- Auswirkungen auf Mieter: Da etwa 83 % der Grundstücke zentral entsorgt werden, betrifft diese Mehrbelastung (die für einen 4-Personen-Haushalt mit 120 m³ Verbrauch rechnerisch bei rund 74,40 Euro im Jahr liegt) in hohem Maße auch Mieterhaushalte im gesamten Verbandsgebiet. Diese tragen die höheren Gebühren über die Nebenkosten mit, haben jedoch keinen direkten Einfluss auf die Entsorgungsform ihres Grundstücks. Durch die geplanten Absenkungen der Gebühren für Abwasser ab 2027 wird die etwaige Mehrbelastung jedoch etwas aufgefangen.
Kontroverse Debatte um soziale Gerechtigkeit
Vor der Abstimmung prallten im Stadtparlament zwei unterschiedliche Gerechtigkeitsbegriffe aufeinander. Während die Befürworter der Einheitsgebühr von einem gebotenen Akt der Solidarität sprachen, um die Bewohner der Ortsteile vor unzumutbaren Kostenexplosionen zu bewahren, hielten die Kritiker dagegen: Sie argumentierten, dass es sozial unverschuldet und ungerecht sei, die große Mehrheit der Haushalte – darunter viele Normalverdiener und Mieter – finanziell stärker zu belasten, um eine kleinere Gruppe von Hausbesitzern im Außenbereich deutlich zu entlasten.
Rechtliche Bedenken und das Gutachten zur „Typengerechtigkeit“
Vor der Abstimmung wurde iin der Bernauer SVV auch über die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Einheitsgebühr diskutiert. Gestützt auf eine gutachterliche Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass eine einheitliche Satzung unter dem Grundsatz der Typengerechtigkeit an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft ist:
- Grubenanteil: Der Anteil der dezentral entsorgten Grundstücke darf maximal 10 % ausmachen – aktuell liegt er im Verband jedoch bei rund 17 %.
- Mehrbelastung der Mehrheit: Für die zentral entsorgten Grundstücke darf keine nennenswerte Mehrbelastung (als Orientierungsgröße gilt hier ein Wert von bis zu 10 %) eintreten – mit 18,5 % Preissteigerung wird diese Grenze deutlich überschritten.
- Verwaltungspraktische Gründe: Es müssen verwaltungspraktische Schwierigkeiten auf Verbandsebene vorliegen, die eine Zusammenlegung rechtfertigen – auch diese sind laut Vorlage nicht gegeben.
Da sämtliche Prüfkriterien des Gutachtens überschritten werden, gilt eine Gleichbehandlung von zentraler und dezentraler Entsorgung gebührenrechtlich möglicherweise als unzulässig. Kritiker warnten daher eindringlich vor erheblichen Prozess- und Finanzrisiken für die Stadt.
Wie geht es weiter?
Trotz dieser rechtlichen Warnungen und der Bedenken der Kommunalaufsicht hat sich die Stadtverordnetenversammlung mit knapper Mehrheit für die Weisung an ihre Verbandsvertreter ausgesprochen, für die Einheitsgebühr zu stimmen. Die endgültige Entscheidung und rechtliche Prüfung liegt nun beim WAV „Panke/Finow“ beziehungsweise in dessen anstehender Verbandsversammlung im Dezember.
Alle Unterlagen zum Thema, bzw. der gestrigen SVV können hier eingesehen werden: https://sessionnet.owl-it.de/bernau-bei-berlin/bi/vo0050.asp?__kvonr=3939071.