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Gewerbetreibende warten noch immer auf Corona-Hilfen

Ministerium kündigt Besserungen an

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Auch wenn die folgende Meldung über die Auszahlung von Corona-Hilfen erst einmal optimistisch klingt, so fühlen sich viele Unternehmen und Selbstständige im Stich gelassen.

Seit Wochen und Monaten bleiben Geschäfte geschlossen, Restaurants und Hotels sind ohne Gäste und die Veranstaltungsbranche liegt quasi seit fast einem Jahr am Boden. Besserung ist hier vorerst kaum in Sicht und versprochene staatliche Hilfen lassen auf sich warten.

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein unhaltbarer Zustand der in höchstem Maße Existenzen bedroht. Gerade auch dann, wenn es sich hierbei um Kleinunternehmen handelt. Wir haben Mitte Januar und noch immer warten viele Gewerbetreibende auf ihre Novemberhilfe, deren Beantragung allein schon ein bürokratischer Kraftakt war. Zwar sollen nach Angaben des Landes Brandenburg zahlreiche Abschläge gezahlt worden sein, allerdings haben wir mit vielen gesprochen, die aus den zuletzt angekündigten Hilfs-Paketen noch nichts erhalten haben.

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In einer aktuellen Mitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) wurde bisher ein Drittel der Novemberhilfen und 40 Prozent der Dezemberhilfen über Abschläge ausgezahlt. In Zahlen bedeutet dies 28,6 bzw. 14,7 Millionen Euro. Auch wenn sich die Zahlen sehr hoch anhören, so ist es für viele ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wie Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach aktuell informiert, soll sich die Situation rund um die Wirtschaftshilfen nunmehr erheblich verbessern. Hier heisst es konkret:

„Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kann heute mit der kompletten Auszahlung der „Novemberhilfen“ für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen in Brandenburg beginnen. Voraussichtlich ab Ende Januar sollen die Anträge auf „Dezemberhilfe“ bearbeitet werden können. Zugleich kündigte Steinbach ein „Plus“-Unterstützungsprogramm an, nachdem die EU-Kommission dazu grünes Licht gegeben hat. Damit können Betriebe in der Coronakrise mit bis zu 4 Millionen Euro unterstützt werden. Bisher lag die Grenze bei einer Million Euro.“

Der Minister weiter: „Ich bin froh, dass die letzten technischen Schwierigkeiten nun ausgeräumt sind, so dass die Auszahlung der vollen Novemberhilfen jetzt starten kann. Es ist wichtig, dass das Geld in voller Höhe schnell bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommt. Auch wenn die Betroffenen bereits eine Abschlagszahlung bekommen haben, ist dies nur ein Bruchteil dessen, was die Firmen aktuell zum Überleben benötigen. Wir wissen, wie dringend sie die gesamte Unterstützungssumme brauchen. Aufgrund der bundesweit einheitlichen Systematik war eine frühere Auszahlung jedoch leider nicht möglich.“

Die vom Lockdown betroffenen Unternehmen erhalten mit der November- und Dezemberhilfe 75 Prozent ihres entsprechenden Umsatzes im Vorjahr für den Zeitraum der Schließung erstattet. Die Hilfen gelten für Unternehmen aller Größen und Branchen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die von den Schließungsverordnungen vom 28.Oktober, 25. November und 2. Dezember 2020 betroffen sind.

Alle Unternehmen (Einzelhandel u.a.), die zum 16. Dezember 2020 geschlossen wurden, können die Überbrückungshilfe 3. Phase in Anspruch nehmen. Hierzu laufen aktuell die letzten Abstimmungen auf Bundesebene. Anträge sollen noch im Januar 2021 gestellt werden können, so das Land Brandenburg.

Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg ihre Versprechen halten und nunmehr für eine zügige Auszahlung sorgen können. 

Um die November-und Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.

Alle Informationen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Verwendete Quellen: Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Bundesministerium der Finanzen.

 

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