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Petition soll Windpark zwischen Börnicke – Löhme – Willmersdorf verhindern

Energie / Umwelt

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Bernau / Werneuchen: Seit Anfang Januar wächst in den Dörfern Börnicke, Willmersdorf und Löhme der Unmut über einen geplanten Windpark zwischen den drei Siedlungen.

Die Firma WPB Windpark Börnicke GmbH & Co. KG, Lützen möchte in den kommenden Monaten zehn Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern errichten. Bei den geplanten Windrädern handelt es sich um das Model Vestas V162-7,2MW, die unter optimalen Bedingungen bis zu 7,2 MW Strom in einer Stunde produzieren können.

Börnicke erhält Rückenwind aus der SVV und der Stadtverwaltung Bernau

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Gaertnerei Schubert - Bild kann nicht geladen werden.  

Zwei der Anlagen sollen unweit der Dorfgrenze südlich von Börnicke in einem Wäldchen entstehen. Mit einem Eilantrag wandten sich der Ortsbeirat Börnicke sowie zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner vor zwei Wochen Hilfe suchend an die Stadtverordneten in Bernau.

Hierbei brachten sie einen Antrag ein, welcher den bestehenden Bebauungsplan der „Siedlung Börnicke“ von einem allgemeinen Wohngebiet in ein reines Wohngebiet ändern soll. Die Änderung des Bebauungsplans soll den Börnickern mehr Rechte im Hinblick auf den Lärmschutz geben und unter anderem eine Abschaltung der Anlagen in den Nachtstunden ermöglichen.

Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner betonten in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung, dass sie nicht generell gegen Windanlagen seien, jedoch erschrocken davon sind, welches Ausmaß der Windpark einnimmt.

Mit ihren Ausführungen trafen die Börnicker auf großes Verständnis der Stadtverordneten und der Bernauer Stadtverwaltung. Die Stadt Bernau hat bereits ihr gemeindliches Einvernehmen zum Bau der Windräder versagt und auch der Eilantrag aus Börnicke zur Änderung des Bebauungsplans von einem allgemeinen Wohngebiet in ein reines Wohngebiet wurde durch die Stadtverordneten genehmigt.

Seit dem vergangenen Sonntag bringt eine Online-Petition aus Löhme neuen Wind in die Thematik.

In der Petition heißt es, „Wieder sollen XXL-Windräder gebaut werden, in diesem Falle 10 Stück mit einer Höhe von 250 m (zum Vergleich, die Plattform des Berliner Fernsehturms befindet sich auf 203 m Höhe). Diese sollen in unserer dörflichen Landschaft mit einem Abstand von 1000 m zu unseren Dörfern entstehen. Ohne Rücksicht auf Natur und Mensch wird hier eine Energiepolitik durchgedrückt, die so nie funktionieren kann. Es soll eine Fläche von insgesamt 24.881 m² gerodet werden, um Platz für diese Anlagen zu schaffen. Aufgeforstet wird in unserem konkreten Fall in einem anderen Landkreis. Schon jetzt stehen unzählige Windräder um uns herum, die nicht ausgelastet sind. Sie stehen still, weil der erzeugte Strom weder abtransportiert noch gespeichert werden kann. Wehrt euch gegen diesen Wahnsinn! Schützt die Natur und das Dorfleben!

Mit aktuellem Stand haben seit dem 11. Februar 2024 bereits 444 Unterstützer die Petition unterzeichnet. Ob die geforderten 1700 Stimmen zusammenkommen und ob die Petition an den Plänen des Windparks etwas ausrichten kann, bleibt abzuwarten. Alle Informationen hierzu findet ihr unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/xxl-windkraftanlagen-wir-sind-dagegen?fbclid=IwAR1feZeUhBvSHP2PjN6VH1J37BJqWsP2SsgGTPZRh65nbhrBqJY9Yj9pF8A

Ein Blick in den Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten Windparks verrät, dass der Protest ins Leere laufen könnte. Auf 129 Seiten geht die Prüfung intensiv auf alle vorhandenen Gegebenheiten ein. Hierbei werden unter anderem Amphibienarten, die Brutplätze mehrerer schutzbedürftiger Vogelarten, sowie vorhandene Baumbestände, die Lärmbelastung oder die Schlagschattenbelästigung für Anwohner analysiert.

Im Ergebnis kommt das Gutachten hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu folgendem Schluss: „Die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen um das größtmögliche Maß reduziert. Unvermeidbare Beeinträchtigungen in die Schutzgüter Boden und Biotope können durch geeignete externe Maßnahmen kompensiert werden. Mit der Realisierung der Maßnahmen verbleiben keine naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse.“

Quelle: K&S Umweltgutachten – Büro für Freilandbiologie und Umweltgutachten, https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bb/ff90f44b-3026-4bb7-b25f-1ed6325d8bab/14.2.1%2020231220_K%26S_WP_Boernicke_UVP-B_2.0_geschwärzt.pdf

Hinzu kommt, dass 8 der geplanten Anlagen im Entwurf des Regionalplans Uckermark-Barnim im Windeignungsgebiet stehen. Die zwei weiteren Anlagen, bei denen es sich um die Windräder südlich von Börnicke handelt, welche in einem Wäldchen entstehen sollen, fallen aus dem Windeignungsgebiet heraus. Da sich der Regionalplan jedoch noch im Entwurfs-Stadium befindet und erst im Mai 2024 beschlossen werden könnte, nutzen Windanlagenbetreiber jede mögliche Baufläche im ländlichen Raum und haben dabei die Gesetzgebung des Bundes als Rückenwind.

Ein Lageplan kann hier eingesehen werden:

https://www.werneuchen-barnim.de/downloads/datei/MThjMjUwNDE1ZTZhMDc2OXpvcHBBc3lNWm9xR3dZRTAzZWh5SGxxWDZmaEh2amRKdWRkdDFlT0FzWUVRY1ZrU2ZacXJMcGVkZXBTdS95NVIwSVg4Z1N3ZllyaHVsZjZsQ2UvWFNSb0d4TVgvQWNiaWhySldsYktkZUJZTTlMaDNEcENLbXd4cmlYa0REcmxtSDBjbm5GQURZUkJNUEVnSlNoZ05ZdldkbXhhUERLZUF2WGRySVlrZDlYRT0

 

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