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Lockdown bis 18. April – Ostern mit erheblichen Einschränkungen

Notbremse über Ostern

Nachrichten aus Deutschland und der Welt 2 x am Tag (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Am mittlerweile gestrigen Montag verabredeten sich die Ministerpräsident*innen der Bundesländer sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut zu Beratungen rund um die weiteren Corona-Eindämmungsmaßnahmen.

Vor wenigen Minuten, gegen 02.40 Uhr in der Nacht, informierte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach fast 11 Stunden der Beratung, über die Ergebnisse des heutigen (Online) Treffens. Die wichtigsten Punkte wollen wir Euch gern zu früher Stunde in Kurzform weitergeben.

Der Lockdown wurde nunmehr erneut bis zum 18. April 2021 verlängert. Die neuen Maßnahmen sollen am 29. März 2021 in Kraft treten und am 12. April soll das nächste Mal neu beraten werden. 

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Grund für die Verlängerung des Lockdowns ist der Anstieg und die hohe Verbreitung der Covid-19-Variante B.1.1.7. Es wird befürchtet, dass ohne weitere Maßnahmen eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Um dem entgegenzuwirken, seien die erneut beschlossenen Maßnahmen leider nötig. Zudem haben sich Bund und Länder auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen.

Als wichtiges Maß der neuen Regelungen steht der Inzidenz-Wert von 100 – 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen im jeweiligen Bundesland Land, der Landkreise oder kreisfreien Städte. Zudem wurde eine „Ruhezeit“ über Ostern festgelegt.

Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

Zuzüglich folgender Maßnahmen

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
  • weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
  • Ausgangsbeschränkungen;
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Ruhezeit zu Ostern unabhängig der Inzidenz (Regelungen wir an Sonn- und Feiertagen)

Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen.

Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“).

Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.

Beschluss im Wortlaut – Stand 23.03. – 3 Uhr

Genaue Details erfolgen mit der Verordnung durch das Land Brandenburg

Zwar muss das Brandenburger Kabinett über die vorgeschlagenen Verordnungen noch abstimmen, allerdings ist davon auszugehen, dass sich das Land Brandenburg an die heute beschlossenen Maßnahmen halten wird. Das Land Brandenburg trifft sich in dieser Woche zu einer Sondersitzung des Landtages um die Umsetzungen zu beraten. Ergebnisse werden im Laufe der Woche verkündet.

Sachstand: 23.03.21 – 03.15 Uhr – Verwendete Quellen: Bundesregierung

 

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