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Kleiner Nachtrag: Schutzmasken und neue Verordnung

Infos zur neuen Verordnung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Am gestrigen späten Abend informierten wir in einem Beitrag über die Lockdown-Verlängerung bis zum 14. Februar 2021.

Neben zahlreichen Kommentaren erreichten und etliche Mails und Nachrichten rund um die neue Verordnung und die erweiterte Maskenpflicht. Obwohl wir in unserem Beitrag bereits ziemlich genaue Infos gegeben haben, scheinen viele noch immer verunsichert zu sein. Gern gehen wir noch einmal darauf ein.

Vorweg: Die gestern von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gelten noch nicht ab heute, bzw. jetzt und sofort. Aktuell und mit dem heutigen Tag bleibt die zuletzt beschlossene Verordnung bestehen: 4. SARS-CoV-2-EindV

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Erst am heutigen Mittwoch berät das Land Brandenburg im Kabinett über die Details der Umsetzung. Diese werden voraussichtlich am morgigen Donnerstag verkündet. Erst dann wird ein Datum zur Umsetzung im Land Brandenburg festgelegt. Ebenfalls werden hier auch alles Details für unser Bundesland bekanntgegeben. Diese sind dann für uns verbindlich.

Die neuen Maßnahmen bleiben erheblich unter dem, was in einigen Medien in den letzten Tagen gemutmaßt wurde. Hier sprach man unter anderem von Einschränkungen im ÖPNV, Ausgangsbeschränkungen oder der zwangsweisen Anordnung von Home-Office.

Neben den bisherigen Bestimmungen wurde folgendes beschlossen:

  • alle Maßnahmen die bis zum 31. Januar befristet waren, werden bis zum 14. Februar verlängert
  • Kontakte: weiterhin 1 Hausstand sowie eine weitere Person
  • Pflicht medizinischer Masken* (Info) (z.B. OP oder FFP2) für den gesamten ÖPNV und Geschäfte
  • Homeoffice wird ausgeweitet – einzelne Regelungen folgen – dient der ÖPNV-Entzerrung
  • Schulen und Kitas – Regelung wie zum jetzigen Lockdown
  • von allgemeinen Ausgangssperren wird nach jetziger Lage abgesehen

Wie das Land Brandenburg auf die einzelnen Punkte eingehen wird oder wie diese genau umgesetzt werden, ist Gegenstand aktueller Beratungen.

Viele Fragen erreichten uns zum Thema Maskenpflicht.

Stoffmasken sind nunmehr nicht erlaubt. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden medizinischen Schutzmasken (z.B. sogenannte medizinische (OP) Masken (DIN EN 14683) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) im ÖPNV und in Geschäften zur Pflicht. Alle Masken sollten eine CE Kennzeichnung haben!

Heute müssen im Übrigen noch keine neuen Masken getragen werden.

Unterschieden werden die Masken im Übrigen nach ihrer Filterklasse und ihren Qualitätsstandards. KN95 steht hier zum Beispiel für einen Standard in China, der in Europa etwa dem der FFP2 entspricht und als geeignet, bzw. zugelassen gilt. In den USA heisst der Standard N95.

Eine Übersicht mit vielen Informationen findet Ihr auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) LINK

LINK mit einem Beitrag der FH Münster zur Wiederverwendung von FFP2 Masken.

Gute Nachrichten kommen vom Landkreis Barnim.

Vor gut einer Woche weitete der Landkreis Barnim per Allgemeinverfügung die Corona-Eindämmungsmaßnahmen aus. Link Hierzu gehörte unter anderem die 15 km-Umkreisbeschränkung sowie ein Versammlungsverbot. Diese Regelungen wurden nunmehr offiziell vom Landkreis Barnim mit dem gestrigen Dienstag, 19.01.2021, aufgehoben. Beitrag

Nützliche Links und weitere Informationen

Corona-Zahlen im Überblick

 

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