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Corona-Infektionsschutzverordnung ab 1. März aufgehoben

Arzttermine weiterhin mit Maske

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Mit dem heutigen 1. März 2023 wurde die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg aufgehoben.

Damit sind die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich gibt es nur noch eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zum 7. April 2023.

Auch der Bund hat fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten ausgesetzt. Allein für Besucherinnen und Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

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Ab dem 1. März müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patientinnen und Patienten oder Heimbewohner:innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt, so das Land Brandenburg.

Insgesamt haben sich im Landkreis Barnim während der Corona-Pandemie etwa 68.700 Menschen infiziert, was einer Infektionsrate von etwa 36 % entspricht. 397 Menschen sind insgesamt an- oder im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben. Etwa 122.000 Menschen haben im Landkreis Barnim mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Stand Mitte Februar 2023. Der erste Corona-Fall wurde in Deutschland am 27. Januar 2020 festgestellt. Bis heute wurden bundesweit 37.796.790 Coronainfektionen gemeldet. Etwa 76,4% aller Einwohner:innen in Deutschland gelten als vollständig geimpft. Im Land Brandenburg sind es etwa 68,10%.

 

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