Brandenburg: Covid-19 – Meldedaten werden angeglichen
Angleichung des Meldeverfahrens
Bernau / Brandenburg: Die täglichen Corona-Zahlen des Robert-Koch-Institut (RKI) gelten für alle als Maßstab der Lagebewertung.
Unabhängig davon, wurden zudem auch die tägliche Zahlen vom Land Brandenburg separat veröffentlicht. Übermittlungstechnisch kam es hier jedoch zu teils erheblichen Abweichungen. Nun soll das Meldeverfahren für die täglichen Zahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle an die bundesweite Pandemieberichterstattung angepasst werden.
Ab dieser Woche werden vom Land nur die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI kostenfrei zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Das teilte Michael Ranft, Gesundheitsstaatssekretär und Leiter des Interministeriellen Koordinierungsstabs „Corona“, heute in Potsdam mit.
Mehr dazu vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV):
Mit der Umstellung auf ein einheitliches Meldeverfahren sollen die in den vergangenen Wochen zum Teil starken Abweichungen zwischen den vom Land und durch das RKI täglich ausgewiesenen Inzidenzen und Fallzahlen behoben und künftig möglichst vermieden werden.
Durch diese Umstellung ist in den kommenden Tagen in den Meldeübersichten mit „Sprüngen“ der Datenlage einzelner Landkreise und kreisfreien Städte zu rechen.
Gesundheitsstaatssekretär Ranft erklärte: „Die täglichen COVID-19-Zahlen sind die Grundlage für Lagebewertung und Entscheidungen, welche Eindämmungsmaßnahmen notwendig sind. Aufgrund der außerordentlichen und langanhaltenden Belastungssituation der Gesundheitsämter sowie technischer Softwareumstellungen auf das SurvNet-System ist zum Jahresende 2020 ein Rückstau bei der Dateneingabe vieler Gesundheitsämter entstanden. Das betrifft nicht nur Brandenburg. Aus diesem Grund hat das RKI in den vergangenen Wochen mit sogenannten Containment Scouts Gesundheitsämter bei der Dateneingabe unterstützt. So konnten die zum Teil gravierenden Abweichungen in den Statistiken aufgeklärt und behoben werden. Klar ist: Angesichts der sehr hohen Dynamik der Lage sollen die Daten des infektionsepidemiologischen Meldewesens zu COVID-19 mit einem möglichst geringen Zeitverzug transparent, standardisiert und verlässlich veröffentlicht werden. Klar ist aber auch: Aufgrund der enorm großen Datenmengen wird es auch künftig zu Nachmeldungen oder Korrekturen kommen. Vereinzelte Abweichungen lassen sich nicht hundertprozentig ausschließen. Für die Bewertung der Lage ist die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.“
Das RKI berücksichtig für seine Gesamtübersicht der pro Tag übermittelten Fälle, Todesfälle und 7-Tage-Inzidenzen alle Daten, die bis 20:00 Uhr übermittelt wurden. Dabei werden alle Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung (unabhängig vom klinischen Bild) vorliegt. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Aus diesem Grund sollen in Brandenburg alle Landkreise und kreisfreien Städte von nun an ihre täglichen Meldedaten per Software SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das LAVG melden. Nach einer Plausibilitätsprüfung wird das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiterleiten. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist u. a. das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes.
Ursächlich für die Abweichungen der 7-Tage-Inzidenzen waren bislang die Meldewege, über welche die zugrundeliegenden Infektionszahlen durch die Gesundheitsämter an das LAVG und das RKI übermittelt wurden. Während die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz des RKI ausschließlich Infektionsmeldungen berücksichtigte, die durch die Meldesoftware SurvNet@RKI übermittelt wurden, wurden seitens des Landes bislang auch Infektionsmeldungen berücksichtigt, die noch nicht im SurvNet-System eingegeben und per E-Mail gemeldet wurden.
Auch hinsichtlich der Angabe der verstorbenen Fälle gab es seit Pandemiebeginn Abweichungen in der Berichterstattung von RKI und Land. Ursächlich dafür ist, dass das RKI nur Sterbefälle berücksichtigt, bei denen ein positiver PCR-Befund vorliegt. Es gibt aber auch Fälle, bei denen zwar eine PCR-Testung negativ ausfällt, aber aufgrund des klinischen Verlaufes, der Anamnese und ergänzender Untersuchungsergebnisse (Computertomographie-Aufnahme) die Diagnose COVID-19 erfolgt. Solche Fälle hatte Brandenburg bislang bei den Sterbefällen mitgezählt. Mit der Angleichung der Datenberichterstattung an die Vorgaben des RKI entfallen somit 127 Sterbefälle aus der Pandemieberichterstattung des Landes.
Das Robert Koch-Institut stellt die Software SurvNet@RKI für die Gesundheitsämter und Landesstellen kostenlos zur Verfügung, die zur Erfassung, Auswertung und Weiterleitung der Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient.
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt:
https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b
Verwendete Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)