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Ehrenamtliche Schöffen gesucht – VHS Veranstaltungen für Interessierte

Info Veranstaltungen an den Volkshochschulen

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Vor einigen Wochen informierten wir in einem Beitrag über die Möglichkeit, ehrenamtlich als Schöffin oder Schöffe tätig zu werden.

Für alle, die sich für das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder einer Schöffin entscheiden wollen, werden in den kommenden Wochen in Bernau und Brandenburg kostenfreie Informationsveranstaltungen an den Volkshochschulen angeboten. In Bernau findet die nächste Veranstaltung am 19.12.2022 statt. (Link)

Worum geht es

Es hört sich vielleicht langweilig an, aber es ist eine Aufgabe, die sich die Bürgerinnen und Bürger erst erkämpfen mussten und uns allen garantieren soll, dass Urteile lebensnah gefasst werden sollen – schließlich geht es bei Strafe nicht um die Strafe selbst sondern um eine gesellschaftlich akzeptierte Wiedergutmachung (bei der Strafzumessung) und um erzieherische Einflussnahme zur gesellschaftlichen Integration. Umstände, die jeweils breit diskutiert werden sollten und damit stetig unser Verständnis von Strafe verändern.

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Der wichtigste erste Baustein ist die sogenannte Laienrichte, die im Amtsgericht mit zwei Personen sogar die Mehrheit stellt und am Landgericht zumindest im Verhältnis 3 zu 2 weiter eine herausragende Rolle nicht nur in der Urteilsfindung sondern während der aktiven Verfahrensbegleitung spielt. Eine Verantwortung, die ab dem vollendeten 25. Lebensjahr möglich ist und mit dem maximalen Lebensalter von 70 Jahren endet.

Staatliches Ehrenamt sollte nicht verordnet werden sondern braucht Freiwillige

Wer sich für das staatliche Ehrenamt bereit erklärt und im Rahmen in den Ausschüssen bestätigt wird, führt diese Rolle vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2029 aus. Sollten sich nicht ausreichend Personen freiwillig bereiterklären, werden Bürger und Bürgerinnen dann bis zur notwendigen Anzahl benannt.

Freiwillige Amtsträger sind das Rückgrat unseres Rechtsstaates, das eigene Interesse und persönliche Engagement kann eine Pflichtbenennung nicht ersetzen, so Uhlmann. Möglichkeit der freiwilligen Bereitschaftserklärung in Brandenburg endet schon in wenigen Wochen – die erste Phase, um danach im zweiten Schritt mit Pflichtbenennungen aus dem Melderegister die finalen Listen für die Ausschüsse zur Benennung aufzufüllen. Andere Länder beginnen damit im März 2023.

Aufgrund dieser Tatsache müssen sich bereits jetzt die Bürgerinnen und Bürger, die sich ggf. für eine Amtszeit von 5 Jahren als Schöff:in/Jugendschöff:in bewusst durch eine Bereitschaftserklärung entscheiden, bestenfalls bis Mitte Januar 2023 melden, damit ihre freiwillige Nennung auch überall berücksichtigt werden kann.

Aus diesem Grund haben wir als Verband in Zusammenarbeit auch mit den Berliner und Brandenburger Volkshochschulen gemeinsam 12 Informationsveranstaltungen geplant, derzeit gibt es noch freie Kapazitäten für Interessierte für eine kostenlose Teilnahme – an unterschiedlichen Tagen und Tageszeiten – sodass eine Teilnahme daran für viele möglich ist. Sollte der Bedarf höher werden, besteht die Bereitschaft des Verbandes, weitere Informationsveranstaltungen dazu anzubieten.

Eine Übersicht der möglichen Termine findet Ihr hier.

Eine Info vom Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Landesverband Brandenburg und Berlin e.V.

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Bernau – Barnim: Jugendschöffen und Jugendschöffinnen gesucht

 

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