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Silvester-Feuerwerk – Infos, Tipps und Hinweise zu Tieren

Infos und Hinweise

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Silvester steht vor der Tür und seit dem heutigen Donnerstag verkaufen die Geschäfte Feuerwerk für die kommende Silvesternacht.

Bereits am Morgen standen einige Kunden Schlange und trugen Böller, Raketen und ganze Feuerwerk-Batterien aus den Läden.

Leider ignorieren zahlreiche Hobby-Feuerwerker die Warn- und Nutzerhinweise auf den Verpackungen und so kommt es Jahr für Jahr zu zahlreichen Verletzungen oder gar Bränden. Um dem vorzubeugen, möchten wir Euch ein paar Tipps ans Herz legen:

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Silvester unfallfrei genießen

  • Bitte Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar verwenden und nur solche, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind.
  • Es empfiehlt sich, die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Feuerwerkskörpers vor dem Zünden zu lesen und diese auch zu beachten.
  • Bitte stets einen Sicherheitsabstand zum gezündeten Feuerwerkskörper einhalten!
  • Kleinstfeuerwerke der so genannten Kategorie 1 (Tischfeuerwerke, Partyknaller, bengalisches Feuer oder Goldregen) können zwar auch von Kindern ab 12 Jahren abgebrannt werden; dies sollte jedoch stets unter Aufsicht einer erwachsenen Person geschehen.
  • Feuerwerke der Kategorie 2, also Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Raketen oder Feuertöpfe nie in geschlossenen Räumen zünden! Diese Feuerwerke dürfen zudem nur von Personen ab 18 Jahren in Brand gesetzt werden.
  • Bitte Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen und alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 entzünden. Ersteren fehlt ausreichend Erfahrung, zweiteren die Reaktionsfähigkeit.
  • Leere Sektflaschen können, sofern schwer genug, als sichere Startrampe für Raketen Verwendung finden. Zusätzliche Standsicherheit der Vorrichtung kann durch Eingraben der Flasche oder durch die zusätzliche Verwendung eines Getränkekastens erzielt werden. Raketen bitte nur senkrecht starten!
  • Raketen nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume richten!
  • Wer Feuerwerkskörper selbst herstellt, mehrere zu einem Bündel vereint oder die Zündschnur verkürzt, gefährdet sich und Andere!
  • Feuerwerkskörper, die ihren „Dienst versagt“ haben, sollten auf keinen Fall ein zweites Mal gezündet werden,
  • Gezündete Knallkörper nie auf Menschen oder Tiere werfen! Auch das Abwerfen gezündeter Feuerwerksartikel aus dem Fenster oder vom Balkon kann Menschen gefährden.
  • Finger weg von Billig-Böllern ohne Zulassung! Diese haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller und überschreiten häufig den Schallpegel von 120 Dezibel, bei dem die Schmerzgrenze liegt.
  • Achtet auf genügend Abstand zu Tieren und schützt Eure eigenen zu gut es geht
  • Und nach dem Knallen: Räumt Euren Müll bitte selbst weg ;-)

Nehmt Rücksicht auf Tiere

Tiere leiden unter Feuerwerk und Böller-Lärm. Deshalb ruft Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke zur besonderen Rücksicht gegenüber Tieren in der Silvesternacht auf.

Landestierschutzbeauftragte Zinke erklärt: „So viel Freude, wie Feuerwerkskörper einigen Menschen bereiten, so viel Leid, Angst und Stress lösen sie bei unseren Klein-, Groß- und den Wildtieren aus. Neben den Verletzungen, die durch eine falsche Anwendung entstehen können, sind diese insbesondere aufgrund der enormen Lärmbelastung für sämtliche Tiere extrem belastend. Bei vielen Tieren löst diese ‚Silvesterbelastung‘ regelrechte Angstzustände und Panikattacken aus. Für Tiere ist es am besten, wenn keine Böller und Feuerwerke in ihrer Nähe gezündet werden. Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer können ihren Tieren beim Jahreswechsel helfen, indem sie ihnen Gesellschaft leisten, einen Ruhepol bilden. Hunde sollten bei Spazierrunden an der Leine bleiben, Freigängerkatzen gegebenenfalls nach drinnen geholt, Käfige von Tieren fernab von Fenstern und am besten in ruhigen, abgedunkelten Räumen aufgestellt werden.“

Mit Infos der Stadt Bernau / Ordnungsamt / Feuerwehr / Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg / Archiv

 

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