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Smartphone mit Falschgeld bezahlt – Polizei in Bernau bittet um Mithilfe

Meldungen der Polizei

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Bernau / Ahrensfelde: Die Kriminalpolizei ermittelt gegenwärtig zu einem Geschehen, welches sich im Sommer 2025 zutrug und für den Betroffenen einen Schaden von mehreren Hundert Euro mit sich brachte.

Er hatte über eine Verkaufsplattform im Internet ein Smartphone angeboten, worauf sich ein Interessent gemeldet hatte. Dieser vorgebliche Berliner übergab die zuvor ausgemachte Summe in bar und verschwand anschließend mit dem Gerät. Als der Verkäufer die Scheine dann auf sein Konto einzahlen wollte, wurde der größte Teil davon als Falschgeld deklariert.

Von dem dunkelhaarigen Mann, der sich das Smartphone mit diesem „Geld“ ergaunerte, liegt ein subjektives Täterporträt vor. Demnach ist der Gesuchte ca. 30 bis 45 Jahre alt und ungefähr 160 bis 170 cm groß. Er wird als dick bzw. korpulent beschrieben und sprach Deutsch mit Akzent.

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Noch ist es aber nicht gelungen, desjenigen habhaft zu werden. Deshalb wenden sich die Ermittler nun an die Bevölkerung. Wer kennt diesen Mann und weiß möglicherweise auch um seinen Aufenthaltsort? Ihre sachkundigen Hinweise werden in der Inspektion Barnim unter der Rufnummer 03338-3610 sehr gern entgegengenommen. Selbstverständlich können Sie sich aber auch an jede andere Polizeidienststelle wenden.

Quelle: Polizeidirektion Ost (Meldung im Wortlaut)

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Aus Bernau

Am heutigen Vormittag kam es zu einer umfangreichen Zollkontrolle auf einer Baustelle an der Schwanebecker Chaussee. Zahlreiche Fahrzeuge waren bis zum frühen Nachmittag auf dem Gelände und überprüften dort arbeitende Personen.

Mutmaßlich gehörte der großangelegte Einsatz zu einer heutigen bundesweiten Schwerpunktüberprüfung, an der nach Zollangaben allein 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter auf Baustellen unterwegs waren. Der Schwerpunkteinsatz zielt nach Angaben des Zolls darauf ab, kriminelle Strukturen im Baugewerbe aufzudecken und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.

Für den Zoll ist der Bausektor aufgrund seiner enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung ein vorrangiges Kontrollgebiet. Grundlage der Einsätze ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Dass dieser Fokus berechtigt ist, zeigen die Zahlen des vergangenen Jahres: Allein 2025 machten Schäden aus der Baubranche rund 60 Prozent der gesamten durch die FKS ermittelten Schadenssumme aus.

Die Beamten prüfen vor Ort sowie durch spätere Auswertung von Geschäftsunterlagen insbesondere vier Kernbereiche:

  • Sozialversicherungsbetrug: Wurden alle Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet?
  • Leistungsmissbrauch: Werden unberechtigt Sozialleistungen bezogen?
  • Mindestlohn: Erhalten die Arbeiter die ihnen gesetzlich zustehende Vergütung?
  • Arbeitsgenehmigungen: Liegen bei ausländischen Arbeitskräften die erforderlichen Aufenthaltstitel vor?

Die Intensität der Kontrollen spiegelt sich in der Statistik wider. Im Jahr 2025 leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Bauhaupt- und Nebengewerbe – von der Elektrotechnik bis zum Dachdeckerhandwerk – bundesweit mehr als 10.000 Strafverfahren ein. Hinzu kamen knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Behörden machen damit deutlich, dass Verstöße im Baugewerbe keine Kavaliersdelikte sind, sondern systematisch verfolgt werden.

Genutzte Quelle: Generalzolldirektion

 

 

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