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Brandenburger Sportvereine erhalten antragslose Unterstützung

Unbürokratische Hilfe

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Sportvereine im Land Brandenburg dürfen sich auf eine formlose finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen freuen.

Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in einer Pressemitteilung informiert, wurden hierfür vom Sportministerium 1,42 Millionen Euro bereitgestellt. Ohne einen Antrag stellen zu müssen, werden pauschal vier Euro Landeshilfe pro Vereinsmitglied über den Landessportbund ausgezahlt.

Das Geld dient als kleine Unterstützung zur Umsetzung geforderter Hygienemaßnahmen, so etwa die Verwendung von Masken, Desinfektionsmittel oder die Nutzung von Schnelltests. Da nicht alle Sportvereine im Land Brandenburg einen Antrag über das Programm stellen können, wurde als Ergänzung eine pauschale Beteiligung an den Kosten zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen beschlossen, so das Ministerium.

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Sportministerin Britta Ernst: „Sportvereine leben Werte wie Gemeinsamkeit, Fairness sowie Toleranz vor. Und sie machen das Leben in unseren Städten und Dörfern noch ein Stück lebenswerter. Die Anpassung der Hygienemaßnahmen ist ein wichtiges Mittel der Pandemie-Bekämpfung, das nicht alle Vereine alleine stemmen können. Wir unterstützen sie dabei, indem wir ihnen unbürokratische Finanzierungshilfe bieten.“

Landessportbund-Präsident Wolfgang Neubert: „Diese zusätzliche Unterstützung für unsere Vereine ist ein klares Signal an das Sportland mit seinen mehr als 340.000 Mitgliedern, dass unsere Leistungen, aber auch unsere Probleme nicht vergessen werden. Der Großteil unserer Vereine hat seit Monaten umfängliche Hygienepläne, die ihre Funktionalität schon in der Praxis bewiesen haben. Durch den finanziellen Zuschuss erfahren die Vereine eine partielle Unterstützung, um den Sport auch unter den aktuellen Bedingungen und Einschränkungen sicher durchführen zu können. Das muss auch bei den künftigen Entscheidungen über Öffnungsmaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden.“

Verwendete Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

 

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