Anzeige
Holland-Park - Bild kann nicht geladen werden.  
 
           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Montag: Anfangs wolkig und örtlich etwas Regen, später sonniger bei bis zu 20 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

DDR-Garagen: Mehr Rechtssicherheit für Garagenpächter

Aus der Politik

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Potsdam: Um mehr Rechtssicherheit für Garagenpächter alter DDR Garagen wollen sich BVB / Freie Wähler bemühen.

Sie beantragen im Brandenburger Landtag eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Gesetze und wollen so einen fairen Umgang mit den Pächtern erreichen.

Hierzu heisst es seitens BVB / FW: Zu DDR-Zeiten bauten sich viele Bernauer Bürger Garagen auf fremden, meist kommunalen Grundstücken. Noch heute gibt es etwa 270 dieser Garagen, so etwa in den Wohngebieten an der Sachtelebenstraße, der Eberswalder Straße, im Blumenhag oder auch in Bernau-Süd. Nach DDR-Recht war das möglich. Denn im Gegensatz zum Recht in der Bundesrepublik konnte in der DDR Grundstückseigentum und Gebäudeeigentum getrennt werden. Für die Grundstücksnutzung zahlten die Garagenbesitzer eine jährliche Pacht.

Anzeige
Forum Bernau - Bild kann nicht geladen werden.  

Die Überführung dieser Regelung in Bundesrecht brachte dann aber einige Probleme mit sich. Mit dem Auslaufen einer letzten Frist zum 3. Oktober 2022 verlieren Pächter automatisch das Eigentum an den von ihnen gebauten Garagen, wenn der Pachtvertrag endet. Sprich: Dem Eigentümer des Grundstücks fallen die darauf errichteten Garagen künftig unentgeltlich zu. Die Garagenbesitzer fordern daher Klarheit, wie es mit ihrer Garage nun weitergeht.

Denn es bestehen große rechtliche Unsicherheiten, ob die bisherigen Garagenpächter bei Beendigung des Pachtvertrages für die Garage, die ihnen de facto weggenommen wurde, auch noch den Abriss bezahlen müssen.

BVB / FREIE WÄHLER beantragt daher im Landtag eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Gesetze. Konkret:

1. Bei Pachtverträgen über Grundstücke, auf die das Schuldrechtsanpassungsgesetz Anwendung findet bzw. fand, ist eine Beteiligung der Pächter an den Abrisskosten nach einer Beendigung des Vertrags auszuschließen.

und

2. Der Zeitpunkt für eine Bestimmung des vertragsgemäßen Zustandes des Pachtobjekts ist auf den Zeitpunkt des Auslaufens aller Übergangsfristen – konkret den 31.12.2022 – festzulegen.

Hierdurch soll landesweit ausgeschlossen werden, dass sich der Grundstücksbesitzer im Falle eines geplanten Rückbaus der Garage darauf beruft, das Grundstück im unbebauten Zustand zurückfordern zu können. Somit würde eine Beteiligung der Garagenpächter an möglichen Rückbaukosten ausgeschlossen.

Hierzu der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER): „Wir wollen Rechts- und Planungssicherheit für Garagenpächter. Den Bürgern sollen im Fall einer Kündigung und Enteignung ihrer Garagen nicht auch noch tausende Euro an Abrisskosten aufgebürdet werden. Zunächst ist es natürlich richtig und wichtig, dass die Pachtverträge fortgesetzt werden.“

 

Anzeige
enthält Werbung
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Skip to content